Rechtsprechung
BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Tariflich zulässige Dauer einer Probe zur konzertanten Aufführung einer Oper - Abgrenzung von Hauptprobe zu Konzertprobe - Berechtigtes Feststellungsinteresse - Vergütung als Mehrarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 22.08.1990 - 4 Ca 46/90
- LAG Köln, 24.01.1991 - 8 Sa 924/90
- BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82
Feststellungsinteresse
Auszug aus BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Führt die Beendigung des Feststellungsstreits hingegen nur zur Klärung eines Teilaspektes des Gesamtstreits zwischen den Prozeßparteien und ist eine einfache Erledigung weiterer Streitpunkte nicht zu erwarten, besteht kein hinreichendes Interesse an der beantragten Feststellung (BAG Urteile vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT und vom 20. April 1989 - 6 AZR 448/87 - nicht veröffentlicht; BGH Urteile vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118 und vom 13. Dezember 1984 - I ZR 107/82 - NJW 1986, 1815, 1816) [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]. - BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82
Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …
Auszug aus BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Führt die Beendigung des Feststellungsstreits hingegen nur zur Klärung eines Teilaspektes des Gesamtstreits zwischen den Prozeßparteien und ist eine einfache Erledigung weiterer Streitpunkte nicht zu erwarten, besteht kein hinreichendes Interesse an der beantragten Feststellung (BAG Urteile vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT und vom 20. April 1989 - 6 AZR 448/87 - nicht veröffentlicht; BGH Urteile vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118 und vom 13. Dezember 1984 - I ZR 107/82 - NJW 1986, 1815, 1816) [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]. - BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83
Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Das Landesarbeitsgericht geht zutreffend davon aus, daß sich eine Feststellungsklage nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im ganzen erstrecken muß, sondern auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht, nicht jedoch bloße Elemente oder Vortragen eines Rechtsverhältnisses, betreffen kann (BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht).
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts läßt sich ein Feststellungsinteresse auch nicht unter den rechtlichen Gesichtspunkten begründen, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung zu Statusklagen (BAG Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 41, 247, 251 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit) herangezogen hat. - BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75
Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht - …
Auszug aus BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts läßt sich ein Feststellungsinteresse auch nicht unter den rechtlichen Gesichtspunkten begründen, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung zu Statusklagen (BAG Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 41, 247, 251 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit) herangezogen hat. - BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
Zulässigkeit von Klageänderungen in der Revisionsinstanz - " Interesse an einer …
Auszug aus BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Führt die Beendigung des Feststellungsstreits hingegen nur zur Klärung eines Teilaspektes des Gesamtstreits zwischen den Prozeßparteien und ist eine einfache Erledigung weiterer Streitpunkte nicht zu erwarten, besteht kein hinreichendes Interesse an der beantragten Feststellung (BAG Urteile vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT und vom 20. April 1989 - 6 AZR 448/87 - nicht veröffentlicht; BGH Urteile vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118 und vom 13. Dezember 1984 - I ZR 107/82 - NJW 1986, 1815, 1816) [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]. - BAG, 21.09.1962 - 1 AZR 388/61
Einrede der Verjährung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …
Auszug aus BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Diese Voraussetzungen sind vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BAG Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO). - BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88
Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst
Auszug aus BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Führt die Beendigung des Feststellungsstreits hingegen nur zur Klärung eines Teilaspektes des Gesamtstreits zwischen den Prozeßparteien und ist eine einfache Erledigung weiterer Streitpunkte nicht zu erwarten, besteht kein hinreichendes Interesse an der beantragten Feststellung (BAG Urteile vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT und vom 20. April 1989 - 6 AZR 448/87 - nicht veröffentlicht; BGH Urteile vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118 und vom 13. Dezember 1984 - I ZR 107/82 - NJW 1986, 1815, 1816) [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82].
- BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 181/04 -, zu I 4 der Gründe; BAG 21. Mai 1992 - 6 AZR 187/91 -, zu II 2 der Gründe). - BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 5/06
Arbeitszeit von Lehrkräften - Bandbreitenregelung
Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 181/04 -, zu I 4 der Gründe; BAG 21. Mai 1992 - 6 AZR 187/91 -, zu II 2 der Gründe). - BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09
Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende …
Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse statthaft sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich grundsätzlich klärenden, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 21. Mai 1992 - 6 AZR 187/91 - zu II 2 der Gründe; 28. September 2005 - 5 AZR 181/04 - zu I 4 der Gründe; 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) .
- LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
Bestimmung des Umfangs einer geschuldeten Arbeitsleistung durch Abstellen auf die …
Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zu verhindern (…BAG vom 28.09.2005 a. a. O. und vom 21.05.1992 - 6 AZR 187/91 - nv …und vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - a. a. O.). - BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer …
Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse statthaft sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich grundsätzlich klärenden, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 21. Mai 1992 - 6 AZR 187/91 - zu II 2 der Gründe; 28. September 2005 - 5 AZR 181/04 - zu I 4 der Gründe; 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) . - BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 873/09
Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer …
Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse statthaft sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich grundsätzlich klärenden, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 21. Mai 1992 - 6 AZR 187/91 - zu II 2 der Gründe; 28. September 2005 - 5 AZR 181/04 - zu I 4 der Gründe; 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) . - BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 181/04
Feststellungsklage
Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 21. Mai 1992 - 6 AZR 187/91 -, zu II 2 der Gründe). - BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 872/09
Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - Feststellungsinteresse
Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse statthaft sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich grundsätzlich klärenden, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 21. Mai 1992 - 6 AZR 187/91 - zu II 2 der Gründe; 28. September 2005 - 5 AZR 181/04 - zu I 4 der Gründe; 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) . - ArbG Bochum, 04.06.2021 - 5 Ca 98/21
Entzug von Beihilfeleistungen für ehemalige Mitarbeiter
Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 6 AZR 187/91 - Juris). - LAG Hessen, 27.02.2008 - 18 Sa 767/07
Tarifauslegung - tarifliche Absicherung nach dem Entgelttarifvertrag und …
Führt der Feststellungsstreit hingegen nur zur Klärung eines Teilaspekts des Gesamtstreits zwischen den Prozessparteien und ist eine einfache Erledigung weiterer Streitpunkte nicht zu erwarten, besteht kein hinreichendes Interesse an der beantragten Feststellung (BAG Urteil vom 21.05.1992 - 6 AZR 187/91 - n.v., zitiert nach juris; BAG Urteil vom 28.09.2005 - 5 AZR 181/04 - n.v., zitiert nach juris; BAG Urteil vom 29.08.2007 - 4 AZR 561/06 - n.v., zitiert nach juris). - BAG, 06.12.2006 - 5 AZR 737/05
Arbeitsvergütung - C 3-Professor
- LAG Hessen, 22.10.2008 - 18 Sa 1054/07
Fluglotsen - tarifliches Vorruhestandsgeld - Übergangsversorgung
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 3 Sa 1331/06
Bestimmung der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit eines Kraftfahrers des …
- LAG Köln, 02.02.2023 - 8 Sa 321/22
Anwendbarkeit des MTV Gaststätten- und Hotelgewerbe NRW; Handelsgastronomie; …
- ArbG Duisburg, 27.10.2016 - 1 Ca 31/16
XArbeitnehmereigenschaft
- LAG Hamm, 15.11.1994 - 7 Sa 1403/94
Anspruch auf Vergütung für Bereitschaftsdienste; Feststellung des Bestehens oder …