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   BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05   

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BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 (https://dejure.org/2005,1349)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 (https://dejure.org/2005,1349)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 (https://dejure.org/2005,1349)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und rechtliche Behandlung nachfolgender Zahlungsansprüche wegen Annahmeverzugs; Bestimmung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags durch Drohung; Androhung einer fristlosen Kündigung; Pflicht des beklagten Landes zur ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags; widerrechtliche Drohung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags ? Drohung mit außerordentlicher Kündigung kann auch dann widerrechtlich sein, wenn drohende Person nicht kündigungsberechtigt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags bei Androhung einer Kündigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 841
  • DB 2006, 1502
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 26).

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 -aaO).

    Dementsprechend kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 27).

    Der Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt auch, wenn die Parteien nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers streiten, sondern der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags streitig ist (BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42).

    Diesen Anspruch kann der Kläger nach § 259 ZPO geltend machen (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO).

  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Diese kann auch von einer Hilfsperson des Arbeitgebers oder einem Dritten ausgehen (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - NJW 1966, 2399).

    Es ist aber nicht erforderlich, dass der Drohende mit einem Schädigungsvorsatz handelt oder sich durch die Drohung einen Vorteil verschaffen will (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).

    Die Drohung muss bewusst darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber der sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 -).

    Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht, nicht in der gewählten Form oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - Palandt/Heinrichs 64. Aufl. § 123 BGB Rn. 24).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 26).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - aaO).

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 -aaO).

    Dementsprechend kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 27).

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Die Drohung muss nicht ausgesprochen werden und kann auch durch ein schlüssiges Verhalten erfolgen (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 56).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - aaO).

    Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein, sich über die Aussichten der angedrohten Kündigung vor Unterzeichnung oder dem Eintritt der Unwiderruflichkeit des Aufhebungsvertrags etwa durch Einholung juristischen Rates oder Rücksprache mit dem Personalrat zu informieren, ist zweifelhaft, ob von einer rechtswidrigen Beeinflussung der Willensbildung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ausgegangen werden kann (vgl. BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281).

  • LAG Hessen, 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84

    Außerordentliche Kündigung einer Gerichtshelferin wegen einmaligen

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Für die Bejahung eines wichtigen Grundes ist aber erforderlich, dass durch angenommene Kündigungsgründe aus dem Bereich des außerdienstlichen Verhaltens entweder die Dienstpflichten im Arbeitsverhältnis erheblich vernachlässigt werden, das Vertrauen des Arbeitgebers in die Eignung des Angestellten oder Arbeiters schwer erschüttert wird (LAG Baden-Württemberg - 3. April 1967 - 4 Sa 13/67 - BB 1967, 757; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 414) oder die sofortige Trennung von diesem Mitarbeiter aus dem überwiegenden Interesse der Behörde, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu wahren, unabweisbar erforderlich ist (Hessisches LAG 4. Juli 1985 - 12 Sa 1329/84 - LAGE BGB § 626 Nr. 22 für den Fall eines Ladendiebstahls einer Mitarbeiterin einer Staatsanwaltschaft).

    Zudem hat der Kläger - anders als in dem der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (4. Juli 1985 - 12 Sa 1329/84 -LAGE BGB § 626 Nr. 22) zugrunde liegenden Fall - das beklagte Land nicht durch eine Straftat in Misskredit gebracht.

  • LAG Baden-Württemberg, 06.12.1973 - 7 Sa 63/73
    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Zwar soll eine widerrechtliche Drohung auch dann ausscheiden, wenn es an der Unmittelbarkeit des Drucks fehlt (vgl. für den Fall der Äußerung der Kündigungsabsicht unter gleichzeitiger Ankündigung der Einberufung des Betriebsrats - LAG Baden-Württemberg 6. Dezember 1973 - 7 Sa 63/73 - DB 1974, 195; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 360; zweifelnd Burkardt Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag S. 231).

    Zudem soll die Drohung mit einer Kündigung dann nicht widerrechtlich sein, wenn dem Arbeitnehmer eine angemessene Bedenkzeit oder eine Widerrufsfrist eingeräumt wird (so LAG Baden-Württemberg 6. Dezember 1973 aaO; Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 7. Aufl. I Rn. 186; Moll/Bengelsdorf aaO Rn. 353; differenzierend Burkardt aaO S. 227).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 55 f.).

    Die Drohung muss nicht ausgesprochen werden und kann auch durch ein schlüssiges Verhalten erfolgen (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 56).

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Es ist aber nicht erforderlich, dass der Drohende mit einem Schädigungsvorsatz handelt oder sich durch die Drohung einen Vorteil verschaffen will (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).

    PHK G bezweckte unter Hinweis auf die von ihm dargestellten Kündigungsgründe, die Willensbildung des Klägers anzustoßen und in seinem Sinne zu beeinflussen (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).

  • BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92

    Kündigung wegen zahlreicher Lohnpfändungen und Lohnabtretungen -

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Die Verschuldung des Arbeitnehmers und dadurch bedingte Lohnpfändungen sind als Kündigungsgrund generell geeignet, insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer in einer besonderen Vertrauensstellung steht oder wenn die Verschuldung in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führt und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich noch längere Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben werde (BAG 15. Oktober 1992 - 2 AZR 188/92 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 45; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 456 mwN).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02

    Arbeitnehmerkündigung; Anfechtung

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
    Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist bereits dann widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber angesichts der Gesamtumstände davon ausgehen muss, dass die angedrohte Kündigung wegen der Versäumung der Ausschlussfrist einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten werde (BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 -).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

  • LAG Baden-Württemberg, 03.04.1967 - 4 Sa 13/67
  • LAG Hessen, 09.02.2005 - 2 Sa 1898/04
  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64

    Zulässigkeit der Anfechtbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Rechtsfolgen der

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist das Mittel nach Treu und Glauben nicht als angemessen zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung rechtswidrig (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 200/07 - Rn. 18, EzA BGB 2002 § 123 Nr. 8; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 14, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6 mwN).

    Diese kann auch von einer Hilfsperson des Geschäftspartners oder einem Dritten ausgehen (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 16, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6; Senat 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 -).

    Dabei genügt es, dass sie nach der Vorstellung des Drohenden mitursächlich gewesen ist (BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 58, BAGE 125, 70; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 19, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6; MünchKommBGB/Kramer 5. Aufl. § 123 Rn. 47).

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Der Beurteilungsspielraum des Tatsachengerichts umfasst insbesondere die Frage, ob eine Kündigung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die mildeste angemessene Reaktion auf ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers gewesen wäre oder ob zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit auch eine Abmahnung noch ausreichend gewesen wäre (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 25) .
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6 mwN).

    Dabei genügt es, dass die Drohung nach der Vorstellung des Drohenden mitursächlich gewesen ist (Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 19, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6; MünchKommBGB/Kramer 5. Aufl. § 123 Rn. 47).

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen (vgl. etwa BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48, BAGE 125, 70; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23) .
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6).

    Der bedrohte Arbeitnehmer muss einer Zwangslage ausgesetzt sein, die ihm subjektiv das Gefühl gibt, sich nur noch zwischen zwei Übeln entscheiden zu können, von denen ihm der Aufhebungsvertrag als das geringere erscheint (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - aaO; APS/Schmidt 2. Aufl. AufhebVtr Rn. 77).

  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (std. Rspr. vgl. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48 mwN, NZA 2008, 348; BAG 05.12.2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23 mwN, NZA 2006, 841).

    Denn nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich maßgeblich, ob der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Abschlusses des Aufhebungsvertrages Tatsachen vorbringen konnte, die den Schluss darauf zulassen, dass von diesem eine außerordentliche Kündigung ernsthaft in Erwägung habe gezogen werde dürfen (vgl. BAG Urteil vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05).

  • ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10

    Aufhebungsvertrag, Gebot fairen Verhandelns

    Die Drohung muss jedoch bewusst darauf gerichtet sein, dem Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber den sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - NZA 2006, 841).

    Vielmehr kann eine Drohung auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, wobei auf die Gesamtumstände abzustellen ist (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung des Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

    Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht, nicht in der gewählten Form oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

    In Fällen, denen dem Arbeitnehmer eine angemessene Bedenkzeit oder eine Widerrufsfrist eingeräumt bzw. ihm die Möglichkeit eröffnet wird, sich über die Aussichten einer angedrohten Kündigung vor Unterzeichnung oder vor dem Eintritt der Unwiderruflichkeit des Aufhebungsvertrages etwa durch Einholung juristischen Rates oder Rücksprache mit dem Personalrat zu informieren, ist zweifelhaft, ob von einer rechtswidrigen Beeinflussung der Willensbildung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ausgegangen werden kann (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    Nur wenn er unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Einlenken und zum Akzeptieren einer fristgemäßen Kündigung bei Verzicht einer Kündigungsschutzklage bzw. zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen"; im Anschluss etwa BAG 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 - AP § 123 BGB Nr. 66 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 6 = NZA 2006, 841 = ZTR 2006, 556 [II.1 c. - "Juris"-Rn. 23]; 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70 = AP § 620 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 7 = NZA 2008, 348 = MDR 2008, 455 [V.3 a. - "Juris"-Rn. 48].So ausdrücklich BAG 27.11.2003 (Fn. 196) [B.I.2 a. und B.I.2 b.]: "a) ... .

    Nur wenn er unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Einlenken und zum Akzeptieren einer fristgemäßen Kündigung bei Verzicht einer Kündigungsschutzklage bzw. zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen"; im Anschluss etwa BAG 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 - AP § 123 BGB Nr. 66 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 6 = NZA 2006, 841 = ZTR 2006, 556 [II.1 c. - "Juris"-Rn. 23]; 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70 = AP § 620 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 7 = NZA 2008, 348 = MDR 2008, 455 [V.3 a. - "Juris"-Rn. 48].: Sei dies der Fall, dann dürfe der Arbeitgeber sie nicht mit dem Ziel in Aussicht stellen, den Adressaten zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen.

    Nur wenn er unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Einlenken und zum Akzeptieren einer fristgemäßen Kündigung bei Verzicht einer Kündigungsschutzklage bzw. zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen"; im Anschluss etwa BAG 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 - AP § 123 BGB Nr. 66 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 6 = NZA 2006, 841 = ZTR 2006, 556 [II.1 c. - "Juris"-Rn. 23]; 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70 = AP § 620 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 7 = NZA 2008, 348 = MDR 2008, 455 [V.3 a. - "Juris"-Rn. 48].

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - außerordentliche Kündigung - verhaltensbedingte

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23 mwN).
  • ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - widerrechtliche Drohung mit fristloser Kündigung

  • LAG Hamm, 23.11.2020 - 1 Sa 1878/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, Nebenpflichtverletzung, verständiger

  • LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wirksamkeit trotz Kündigungsandrohung -

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07

    Anfechtung - Drohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 398/15

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

  • OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21

    Anfechtung einer durch Androhung eines Lieferstopps seitens des Zulieferers

  • LAG Thüringen, 05.03.2009 - 3 Sa 41/08

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung des Arbeitgebers mit einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2016 - 3 Sa 511/15

    Anfechtung einer Eigenkündigung

  • LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12

    Aufhebungsvertrag - Schriftform - Gesamtvertreter

  • LAG Hamm, 26.04.2013 - 10 Sa 24/13

    BEM als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

  • LAG Niedersachsen, 19.08.2011 - 16 Sa 833/10

    Drohung mit einer einseitigen Vergütungsreduzierung ist bei Möglichkeit der

  • LAG Hamm, 27.05.2011 - 10 Sa 1921/10

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen Drohung; Widerrechtlichkeit der

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2008 - 10 Sa 1100/08

    "Druck auf Arbeitnehmer durch Androhung einer betriebsbedingten Kündigung"

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21

    Abmahnung - Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Verdacht eines

  • LAG Niedersachsen, 19.08.2011 - 16 Sa 54/11

    Drohung mit einer einseitigen Vergütungsreduzierung ist bei Möglichkeit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07

    Zur Anfechtung einer Eigenkündigung wegen widerrechtlicher Drohung mit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2013 - 2 Sa 326/13

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung mit einer außerordentlichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2008 - 2 Ta 51/08

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Drohung

  • LAG Köln, 27.11.2006 - 14 Sa 396/06

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • LAG München, 26.08.2010 - 4 Sa 433/10

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Formwirksamkeit

  • LAG Hamm, 17.05.2013 - 10 Sa 13/13

    Änderungsvertrag durch Angebot und Annahme

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2012 - 3 Sa 545/11

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2006 - 6 Sa 295/06

    Keine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei berechtigter Androhung einer

  • LAG Hamm, 01.02.2017 - 4 Sa 831/16

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Ta 241/16

    Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch - Wiedereinstellungsanspruch -

  • LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14

    Geht der Dienstnehmer/ Arbeitgeber gut vertretbar davon aus, es handele sich um

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 154/12

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung mit einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 Ta 279/07

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2011 - 12 Sa 75/11

    Anspruch auf Prozessbeschäftigung gegen Betriebserwerberin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2009 - 6 Sa 360/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • ArbG Trier, 22.07.2015 - 5 Ca 1537/14
  • ArbG Brandenburg, 05.05.2021 - 3 Ca 832/20
  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

  • ArbG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 Ca 3086/08

    Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2007 - L 11 AL 211/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2017 - L 7 AS 661/16
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