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   BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85   

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https://dejure.org/1988,849
BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85 (https://dejure.org/1988,849)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1988 - 6 AZR 203/85 (https://dejure.org/1988,849)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 (https://dejure.org/1988,849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung von Freischichten - Begriff der "Schichtarbeit" - Tarifauslegung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 315 (Ls.)
  • BB 1988, 1467
  • DB 1988, 1855
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).

    Im Zweifel ist der Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, aaO; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 46, 308, aaO).

  • BAG, 20.12.1961 - 4 AZR 213/60

    Annahme eines Mehrschichtbetriebs - Rahmentarifvertrag - Gewerbliche Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Weder der Begriff "Schichtdienst" noch der Begriff "Schichtarbeit" sind gesetzlich definiert (vgl. BAGE 12, 143 = AP Nr. 7 zu § 59 BetrVG 1952 für den Begriff "Mehrschichtbetrieb"; Röhsler, Die Arbeitszeit, S. 30).

    Der Begriff "mehrere Schichten" wird definiert als Ableisten der täglichen Arbeit in Zeitabschnitten, die jeweils die Arbeitszeit für eine Gruppe von Arbeitnehmern darstellen (vgl. BAGE 12, 143 = AP, aaO).

  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Die Tarifvertragsparteien haben bei der Entscheidung, welche arbeitsvertraglichen Leistungen sie besonders honorieren wollen, weitgehende Gestaltungsfreiheit, die grundsätzlich nur dadurch begrenzt wird, daß ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender und für die Ungleichbehandlung sprechender Grund nicht erkennbar ist und die Regelung mithin als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).
  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 567/59

    Schichtdienst - Allgemeiner Sprachgebrauch - Arbeitsleistungen mehrerer

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    So hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23. September 1960 - 1 AZR 567/59 - AP Nr. 4 zu § 2 AZO) ausgeführt, Schichtdienst liege nach allgemeinem Sprachgebrauch dann vor, wenn die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ablösten, damit der Arbeitsplatz nicht nur während der regelmäßigen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne besetzt sei.
  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).
  • BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84

    Arbeitsentgelt: Vergütung des freigestellten Bezirksvertrauensmanns

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).
  • BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 555/85

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Ärzten für die Erstellung eines Berichts über die

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).
  • BAG, 20.01.1965 - 4 AZR 424/63

    Betonwarenfabrik - Dämpfer - Arbeitszeit - Produktion - Regelmäßiger zeitlicher

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Der Begriff der "Schicht" wird dabei insbesondere für Fälle verwendet, in denen nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zu gleicher Zeit arbeiten, sondern der eine Teil arbeitet, während der andere Teil Freizeit hat, beide sich also regelmäßig gegenseitig ablösen (sogenannte Schichtarbeit: vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe; Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2).
  • BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 644/84

    Versagung der Übernahme eines Auszubildenen bei der Bundesanstalt für Arbeit in

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Im Zweifel ist der Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, aaO; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 46, 308, aaO).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Abgesehen davon, daß ein Verstoß gegen Art. 3 GG für den Kläger nicht zwingend zu einem Anspruch auf Gewährung von Freischichten führen würde, weil die Tarifpartner das Problem für die Zukunft auch auf andere Weise verfassungskonform zu lösen in der Lage wären (vgl. zu diesem Problemkreis BAGE 50, 137, 141, 142 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG), ist die Gewährung einer Zulage allein an die Arbeitnehmer, die Nachtarbeit in einer bestimmten Häufigkeit als Schichtarbeit leisten und diejenigen, die kurzfristig zur Nachtarbeit eingeteilt werden, nicht willkürlich.
  • BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 272/79

    Beamter - Scheidung - Ortszuschlag - Angestellter

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 400/85

    Zahlung einer anteiligen Theaterbetriebszulage für einen am Theater tätigen

  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 447/80

    Anspruch auf Schichtlohnzulage

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Dabei muss eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (hierzu insgesamt Senat 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1; BAG 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 16; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 -).
  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90

    Schichtarbeit im Großhandel

    Dabei muß nicht der jeweils abgelöste Arbeitsplatz identisch sein, sondern nur eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG Urteil vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2000 - 5 Sa 1491/99

    Arbeitsentgelt: Schichtzulage - Begriff des mehrschichtigen Betriebs

    - 6 AZR 203/85 - EzA § 4 TVG Rundfunk Nr. 16; BAG, Urteil vom 20.06.1990.

    Im Zweifel ist der Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 04.02.1988 - a. a. O.).

    austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG, Urteil vom 20.06.1990, a. a. O.; BAG, Urteil vom 04.02.1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Hierbei ist der Begriff des Arbeitsinhaltes eng zu fassen, da anderenfalls alle Beschäftigten eines Betriebes an ein und demselben Arbeitsinhalt arbeiteten und selbst dann Schichtarbeit leisten würden, wenn sie mit völlig verschiedenen Aufgaben und unterschiedlicher Qualifikation nur einander ablösten (BAG, Urteil vom 04.02.1988, a. a. O.).

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