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   BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89   

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BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89 (https://dejure.org/1991,889)
BAG, Entscheidung vom 10.01.1991 - 6 AZR 205/89 (https://dejure.org/1991,889)
BAG, Entscheidung vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 (https://dejure.org/1991,889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prämie eines bei Spedition beschäftigten Berufskraftfahrers wegen unfallfreien Fahrens - Prämie für unfallfreies Fahren als Teil des arbeitsvertraglichen Entgeltes - Eigenkündigung eines Berufskraftfahrers als unzulässiger Versagungsgrund einer für unfallfreies Fahren ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75 Abs. 1; BGB § 611 (Gratifikation)
    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 75 Abs. 1; BGB § 611
    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren, Küdigungserschwernis, arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 1
  • MDR 1991, 1180
  • NZA 1991, 689
  • BB 1991, 1045
  • DB 1991, 1332
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 324/88

    Jahressonderzahlung: Begriff des ungekündigten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89
    Darüber hinaus erfüllt er nicht die Bindungsklausel (vgl. dazu BAG Urteile vom 30. November 1989 - 6 AZR 21/88 - nicht veröffentlicht und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 324/88 - EzA § 4 TVG Bekleidungsindustrie Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) gemäß Nr. 8 Satz 4 der Betriebsvereinbarung, nachdem er selbst das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beendet hat (vgl. Nr. 8 Satz 6 Betriebsvereinbarung).

    Den Parteien des Einzelarbeitsvertrages, den Betriebspartnern und den Tarifvertragsparteien steht es grundsätzlich frei, freiwillige Sonderleistungen als reines weiteres Entgelt zu gestalten oder neben dem Entgelt auch vergangene und/oder zukünftige Betriebstreue mitzubelohnen bzw. lediglich allein Betriebstreue mit einer Gratifikation zu honorieren (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 324/88 -, aaO).

    Bei sog. Entgelten im weiteren Sinne wie Sonderleistungen mit Mischcharakter, die dann vorliegen, wenn die Zahlung sowohl Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung als auch eine Belohnung für die in der Vergangenheit und/oder Zukunft erwiesene Betriebstreue darstellt, ist es rechtlich möglich, neben diesem Grund der Sonderzahlung weitere anspruchsbegründende Voraussetzungen zu regeln (z.B. Stichtagsregelung, Vorliegen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses oder das Vorliegen nicht ganz geringfügiger Arbeitsleistung im Bezugszeitraum; vgl. dazu die Senatsentscheidungen vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 30. November 1989 - 6 AZR 21/88 -, nicht veröffentlicht und vom 7. Dezember 1989, aaO).

    Klauseln, die die Entstehung eines Anspruchs auf Sonderzahlung bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers ausschließen, sind oft Bestandteil tarifvertraglicher Sonderzahlungen und werden von der Rechtsprechung stets als zulässig anerkannt (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 324/88 -, aaO).

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89
    Eine Sonderzahlung wird dem Entgelt im engeren Sinne zugerechnet, wenn sie in das im vertraglichen Synallagma stehende Vergütungsgefüge eingebaut ist, ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistungen zum Gegenstand hat und keine darüber hinausgehenden Zwecke verfolgt (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Zweckbestimmung ergibt sich aus der Bezeichnung der Leistung und insbesondere aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Verknüpfen die Betriebspartner aber erfolgsbezogene Vergütung, die individuelle Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abgelten soll, mit Klauseln, die auch einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue beinhalten und honorieren sollen, so liegt eine Sonderzahlung mit Mischcharakter im oben beschriebenen Sinne vor, gegen die grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken bestehen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 -, aaO, und - 6 AZR 341/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 30.11.1989 - 6 AZR 21/88

    Anspruch auf Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit einer Ausschlussklausel für

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89
    Darüber hinaus erfüllt er nicht die Bindungsklausel (vgl. dazu BAG Urteile vom 30. November 1989 - 6 AZR 21/88 - nicht veröffentlicht und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 324/88 - EzA § 4 TVG Bekleidungsindustrie Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) gemäß Nr. 8 Satz 4 der Betriebsvereinbarung, nachdem er selbst das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beendet hat (vgl. Nr. 8 Satz 6 Betriebsvereinbarung).

    Bei sog. Entgelten im weiteren Sinne wie Sonderleistungen mit Mischcharakter, die dann vorliegen, wenn die Zahlung sowohl Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung als auch eine Belohnung für die in der Vergangenheit und/oder Zukunft erwiesene Betriebstreue darstellt, ist es rechtlich möglich, neben diesem Grund der Sonderzahlung weitere anspruchsbegründende Voraussetzungen zu regeln (z.B. Stichtagsregelung, Vorliegen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses oder das Vorliegen nicht ganz geringfügiger Arbeitsleistung im Bezugszeitraum; vgl. dazu die Senatsentscheidungen vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 30. November 1989 - 6 AZR 21/88 -, nicht veröffentlicht und vom 7. Dezember 1989, aaO).

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89
    Verknüpfen die Betriebspartner aber erfolgsbezogene Vergütung, die individuelle Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abgelten soll, mit Klauseln, die auch einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue beinhalten und honorieren sollen, so liegt eine Sonderzahlung mit Mischcharakter im oben beschriebenen Sinne vor, gegen die grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken bestehen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 -, aaO, und - 6 AZR 341/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 -, aaO, klargestellt, daß eine solche Differenzierung nach übergeordneten und untergeordneten Zwecken aus Rechtsgründen nicht in Betracht kommt.

  • BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74

    Gratifikation - Betriebsvereinbarung - Billigkeitskontrolle - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89
    Derartige Entgelte im engeren Sinne können regelmäßig nicht an weitere rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen als die Arbeitsleistung geknüpft werden, weil der Entzug bereits verdienten Entgelts eine unzulässige Kündigungserschwerung darstellen würde (BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 251/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89
    Dabei ist die Frage, ob eine sachgerechte Abgrenzung erfolgt ist, danach zu beurteilen, welchem Zweck die freiwillige Leistung dienen soll und ob der verfolgte Zweck nicht als solcher sachwidrig ist und deshalb eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen kann (vgl. BAGE 45, 86, 89 [BAG 25.01.1984 - 5 AZR 251/82] = AP Nr. 121 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89
    Bei sog. Entgelten im weiteren Sinne wie Sonderleistungen mit Mischcharakter, die dann vorliegen, wenn die Zahlung sowohl Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung als auch eine Belohnung für die in der Vergangenheit und/oder Zukunft erwiesene Betriebstreue darstellt, ist es rechtlich möglich, neben diesem Grund der Sonderzahlung weitere anspruchsbegründende Voraussetzungen zu regeln (z.B. Stichtagsregelung, Vorliegen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses oder das Vorliegen nicht ganz geringfügiger Arbeitsleistung im Bezugszeitraum; vgl. dazu die Senatsentscheidungen vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 30. November 1989 - 6 AZR 21/88 -, nicht veröffentlicht und vom 7. Dezember 1989, aaO).
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89
    Nur bei einer Sonderzahlung, bei der keine weiteren Voraussetzungen genannt sind, gilt im Zweifel, daß mit ihr le-[Bdiglich eine zusätzliche Vergütung für die geleistete Arbeit innerhalb des Bezugszeitraums bezweckt wird und daher das ungekündigte Bestehen des Arbeitsverhältnisses am Auszahlungstag nicht anspruchsbegründend sein kann (vgl. BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Hamm, 19.12.1988 - 16 Sa 184/88

    Sonderleistung; Vergütungsanspruch; Prämie; Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Dezember 1988 - 16 Sa 184/88 - aufgehoben.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08

    Weihnachtsgratifikation - Elternzeit

    Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (vgl. BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1, 5).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (vgl. BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1, 5).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (vgl. BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1, 5).
  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 181/06

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Die Zweckbestimmung ergibt sich insbesondere aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Leistung steht (BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Welchen Zweck eine Sonderzahlung hat, ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen sie steht (BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1, 5).
  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89

    Anteilige Gratifikation bei Ausscheiden im Bezugszeitraum

    Eine Sonderleistung des Arbeitgebers kann ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand haben und keinen darüber hinausgehenden Zweck verfolgen (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - DB 1991, 446 = BB 1991, 695, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    a) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 -, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - DB 1991, 868 = BB 1991, 694; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Darunter wird eine Sonderzahlung verstanden, die in das im vertraglichen Sinn Synallagma stehende Vergütungsgefüge eingebaut ist, ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand hat und darüber hinaus keine anderen Zwecke verfolgt (BAG 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134, 139; 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1, 4; 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169, 174).
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 Sa 1522/08

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

    Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (vgl. BAG Urteil v. 10.01.1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1, 5).
  • LAG Hamburg, 30.10.2002 - 4 Sa 69/02

    Anspruch auf Zahlungen aus einem Bonusplan; Gewinnbeteiligung als zusätzliche

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  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 489/89

    Arbeitsentgelt: Anteilige Zuwendungen nach Tarifvertrag bei Ausscheiden während

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann eine Sonderleistung des Arbeitgebers ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand haben und keinen darüber hinausgehenden Zweck verfolgen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - DB 1991, 446 = BB 1991, 695, zu II 2 a der Gründe und vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 82, zu II 2 a der Gründe, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Die Zweckbestimmung ergibt sich aus der Bezeichnung der Leistung und insbesondere aus der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzung, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (vgl. BAG Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - und vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, jeweils a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2009 - 17 Sa 618/09

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99

    Provisionscharakter einer Prämienzahlung - Erlöschen des Anspruchs nach Kündigung

  • BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 24/91

    Anspruch auf Auszahlung der angesparten Hälfte einer betrieblichen

  • LAG Hamburg, 20.12.1991 - 8 Sa 53/91

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Stichtagsbezogene Regelung;

  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 7 Sa 2130/99

    Anspruch auf Rückzahlung einer Sonderzahlung im Bankbereich; Zahlung einer

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89

    Tarifliche Sondervergütung - Umfang der Arbeitsleistung

  • LAG Düsseldorf, 03.09.1997 - 12 Sa 900/97

    Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente

  • ArbG Siegen, 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18
  • LAG Köln, 17.03.2010 - 8 Sa 1128/09

    Gleichbehandlung bei Einmalzahlung mit Mischcharakter; unbegründete Bonusklage

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 516/92

    Zahlung einer einzelvertraglichen Umsatzbeteiligung - Auslegung einer

  • ArbG Duisburg, 07.11.2002 - 2 Ca 623/02

    Höhe der Jubiläumszuwendung eines altersteilzeitbeschäftigten Installateurs ;

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