Rechtsprechung
   BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 219/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Kündigung durch Insolvenzverwalter: Betriebsratsanhörung; Massenentlassung - Altfall

  • openjur.de

    Kündigung durch Insolvenzverwalter; Betriebsratsanhörung; Massenentlassung; Altfall

  • NWB SteuerXpert START

    BetrVG § 102; KSchG § 17

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kündigung durch Insolvenzverwalter: Betriebsratsanhörung; Massenentlassung - Altfall

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nach Darlegung einer wirksamen Betriebsratsanhörung durch den Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben des Arbeitgebers er weiterhin bestreiten will

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (11)  

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08  

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Ist eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).

    dd) Die Annahme, der Arbeitgeber brauche Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eine Rolle spielen können, im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung vor der Kündung nicht mitzuteilen, liegt letztlich auch der Senatsrechtsprechung sowie der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Entbehrlichkeit der Mitteilung des Familienstands und etwaiger Unterhaltspflichten im Falle einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung zugrunde (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).

    So hat der Senat der Annahme des Berufungsgerichts beigepflichtet, Angaben zu den Sozialdaten "Lebensalter" und "Eintrittsalter" seien entbehrlich, wenn die Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO erfolge (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, aaO.).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08  

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Nachdem es der Zweite Senat (23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - aaO.) und der Sechste Senat (13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - BAGE 119, 66 = AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22 = EzA KSchG § 17 Nr. 17) zunächst offengelassen hatten, ob ein Verstoß gegen § 17 KSchG zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, entspricht es jetzt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine Kündigung dann rechtsunwirksam ist, wenn sie der Arbeitgeber vor einer nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderlichen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Anzeige ausgesprochen hat (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - AP BGB § 613a Nr. 324; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07  

    Kündigung und Entlassungssperre

    Die Gesetzesfassung verbietet den Ausspruch der Kündigung vor dem Ablauf der Sperrfrist nicht, auch wenn man unter "Entlassung" im Sinne der Norm die Kündigung versteht (vgl. BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281; siehe auch 1. Februar 2007 - 2 AZR 15/06 - 21. September 2006 - 2 AZR 284/06 - ; 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - zum Begriff der Entlassung, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24 sowie auch EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] EuGHE I 2005, 885; vgl. weiter v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 18 Rn. 18; Stahlhacke/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1589; KFA-ArbR/Leschnig § 18 KSchG Rn. 4; Lembke/Oberwinter NJW 2007, 721, 726; LAG Berlin-Brandenburg 23. Februar 2007 - 6 Sa 2152/06 - BB 2007, 2296).
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  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06  

    Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auch die Einschätzung der Rechtsfolgen der "Junk"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs durch die für die Anwendung und Ausführung der §§ 17 ff. KSchG zuständige Arbeitsverwaltung, insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit als oberste Behörde, ist für die Frage des schutzwürdigen Vertrauens bedeutsam (vgl. im Einzelnen: BAG 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 354/07  

    Bestreiten der ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung mit Nichtwissen

    Auf einen entsprechenden Prozessvertrag des Arbeitgebers hin, darf sich dann der Arbeitnehmer nicht mehr darauf beschränken, die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung pauschal mit Nichtwissen zu bestreiten (vgl. BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 219/06 - AP Nr. 24 zu § 17 KSchG 1969; BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04 -, AP Nr. 147 zu § 102 BetrVG 1972).

    Beschränkt sich der Arbeitnehmer somit nicht lediglich darauf, pauschal die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ohne jede Begründung zu bestreiten, sondern legt er - wie hier - dar, in welchen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Betriebsratsanhörung für falsch hält, darf er diese tatsächlichen Erklärungen mit Nichtwissen bestreiten, soweit es um Tatsachen außerhalb seiner eigenen Wahrnehmung geht (vgl. BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 219/06, a.a.O.; BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972).

  • LAG Hamm, 01.08.2007 - 6 Sa 694/07  

    Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener Wartung der Bremsanlage

    Der Arbeitnehmer muss nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast deutlich machen, welche detaillierten Angaben des Arbeitgebers er aus welchem Grunde weiterhin bestreiten will (BAG 20.09.2006 - 6 AZR 219/06).

    Der Arbeitnehmer muss daher im Einzelnen bezeichnen, in welchen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Betriebsratsanhörung für falsch oder die dem Betriebsrat mitgeteilten Tatsachen für unvollständig hält (BAG 20.09.2006 - 6 AZR 219/06; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 26 Sa 263/10  

    Anforderungen an die Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG;

    Der Arbeitgeber konnte das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG mit den Interessenausgleichsverhandlungen verbinden (vgl. BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - AP Nr. 134 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 4, zu B II 1 der Gründe; 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP Nr. 24 zu § 17 KSchG 1969, zu II 1 a der Gründe).

    Der Arbeitgeber kann aber das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG mit den Interessenausgleichsverhandlungen verbinden (vgl. BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - AP Nr. 134 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 4, zu B II 1 der Gründe; 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP Nr. 24 zu § 17 KSchG 1969, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 924/07  

    Kündigung und Entlassungssperre

    Die Gesetzesfassung verbietet den Ausspruch der Kündigung vor dem Ablauf der Sperrfrist nicht, auch wenn man unter "Entlassung" im Sinne der Norm die Kündigung versteht (vgl. BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281; siehe auch 1. Februar 2007 - 2 AZR 15/06 - 21. September 2006 - 2 AZR 284/06 - ; 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - zum Begriff der Entlassung, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24 sowie auch EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] EuGHE I 2005, 885; vgl. weiter v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 18 Rn. 18; Stahlhacke/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1589; KFA-ArbR/Leschnig § 18 KSchG Rn. 4; Lembke/Oberwinter NJW 2007, 721, 726; LAG Berlin-Brandenburg 23. Februar 2007 - 6 Sa 2152/06 - BB 2007, 2296).
  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10  

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Massenentlassungsanzeige

    Ergibt sich im Prozess aus den Darlegungen des Arbeitgebers, dass die Anhörung des Betriebsrats ordnungsgemäß erfolgt ist, darf sich der Arbeitnehmer nicht darauf beschränken, die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung weiter pauschal mit Nichtwissen zu bestreiten; vielmehr hat er seinerseits darzutun, ob der Betriebsrat entgegen der Behauptung des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden sei oder in welchen Punkten die Betriebsratsanhörung für falsch oder für unvollständig gehalten werde (BAG 20.09.2006 - 6 AZR 219/06 - Juris Rn. 22, BAG 24.04.2008 - 8 AZR 520/07 - Juris Rn. 25).
  • LAG Düsseldorf, 15.09.2010 - 12 Sa 627/10  

    Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Ergibt sich im Prozess aus den Darlegungen des Arbeitgebers, dass die Anhörung des Betriebsrats ordnungsgemäß erfolgt ist, darf sich der Arbeitnehmer nicht darauf beschränken, die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung weiter pauschal mit Nichtwissen zu bestreiten; vielmehr hat er seinerseits darzutun, ob der Betriebsrat entgegen der Behauptung des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden sei oder in welchen Punkten die Betriebsratsanhörung für falsch oder für unvollständig gehalten werde (BAG 20.09.2006 - 6 AZR 219/06 - Juris Rn. 22, BAG 24.04.2008 - 8 AZR 520/07 - Juris Rn. 25).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 24 Sa 213/12  
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