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   BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91   

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https://dejure.org/1992,1817
BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91 (https://dejure.org/1992,1817)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1992 - 6 AZR 228/91 (https://dejure.org/1992,1817)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1992 - 6 AZR 228/91 (https://dejure.org/1992,1817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "regelmäßige Arbeitsstelle" - Aufsuchen der Arbeitsstelle nach einer bestimmten Ordnung in gleichmäßigen Abständen und in gleichmäßiger Aufeinanderfolge - Einordnung von Feuerwehrleuten, die nach einem einheitlichen Schichtplan in Abständen von ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MTB II §§ 38, 39, SR 2a Nr. 16 Abs. 1 Buchst. a und f und Abs. 2 Buchst. a
    Begriff der regelmäßigen Arbeitsstelle (hier: im öffentlichen Dienst)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 379 (Ls.)
  • BB 1993, 367
  • DB 1993, 2133
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.02.1983 - 3 AZR 408/80

    Zulage bei Radiumbestrahlung - Pflegepersonal - Besonders belastende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91
    Der Begriff "regelmäßig", den die Tarifvertragsparteien nicht definiert haben, wird aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs in ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zum Begriff regelmäßige Arbeitszeit: BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, zu II 2b der Gründe, und vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP Nr. 19 zu § 2 LohnFG) als ein Geschehen verstanden, das nach einer bestimmten Ordnung in gleichmäßigen Abständen und in gleichmäßiger Aufeinanderfolge wiederkehrt.

    Das Merkmal "regelmäßig" ist nicht im Sinne von "zeitlich überwiegend" (vgl. dazu BAG Urteil vom 1. Februar 1983, aaO) zu verstehen.

  • BAG, 21.02.1969 - 3 AZR 470/68

    Betriebshandwerker - Arbeiter einer technischen Betriebsgruppe - Kasernen -

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91
    Die Ausbleibezulagen nach Nr. 16 Abs. 1 Buchst. a SR 2a MTB II sind Aufwandsentschädigungen, die neben dem Arbeitslohn gezahlt werden (vgl. BAG Urteil vom 21. Februar 1969 - 3 AZR 470/68 - AP Nr. 3 zu § 38 MTB II, zu 2d der Gründe).
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91
    Der Begriff "regelmäßig", den die Tarifvertragsparteien nicht definiert haben, wird aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs in ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zum Begriff regelmäßige Arbeitszeit: BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, zu II 2b der Gründe, und vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP Nr. 19 zu § 2 LohnFG) als ein Geschehen verstanden, das nach einer bestimmten Ordnung in gleichmäßigen Abständen und in gleichmäßiger Aufeinanderfolge wiederkehrt.
  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 249/88

    Überstunden - Lohnfortzahlungszeitraum

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91
    Der Begriff "regelmäßig", den die Tarifvertragsparteien nicht definiert haben, wird aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs in ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zum Begriff regelmäßige Arbeitszeit: BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, zu II 2b der Gründe, und vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP Nr. 19 zu § 2 LohnFG) als ein Geschehen verstanden, das nach einer bestimmten Ordnung in gleichmäßigen Abständen und in gleichmäßiger Aufeinanderfolge wiederkehrt.
  • BAG, 02.04.1987 - 6 AZR 585/82

    Anspruch eines Vorarbeiters im Gerätelager auf Entgeltfortzahlung und

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91
    Diese Leistung ist somit Arbeitsentgelt, nicht Aufwandsentschädigung (Senatsurteil vom 2. April 1987 - 6 AZR 585/82 - BAGE 55, 185 = AP Nr. 10 zu § 46 BPersVG; a.A.: Scheuring/Steingen, MTB II, Stand 1. Juni 1992, SR 2a Nr. 16 Anm. 8).
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

    Der Begriff der Regelmäßigkeit setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine gewisse Stetigkeit und Dauer voraus, auf den Rhythmus der Wiederholungen kommt es jedoch nicht an, Schwankungen und Ausnahmen sind möglich (vgl. BAG 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - zu I der Gründe zur "regelmäßigen Arbeitszeit" nach § 2 Abs. 1 Satz 1 LFZG aF; 5. November 1992 - 6 AZR 228/91 - zu II 4 der Gründe zum Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstelle"; 24. September 2008 - 10 AZR 106/08 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 106/08

    Abrufarbeit - Anspruch auf Schichtzulage

    Der Begriff der Regelmäßigkeit setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine gewisse Stetigkeit und Dauer voraus, auf den Rhythmus der Wiederholungen kommt es jedoch nicht an, Schwankungen und Ausnahmen sind möglich (vgl. zum Begriff der "regelmäßigen" Arbeitsstelle BAG 5. November 1992 - 6 AZR 228/91 - AP MTB II § 2 SR 2a Nr. 1 und zum Begriff der "regelmäßigen" Arbeitszeit BAG 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG § 2 Nr. 21).
  • LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 17 Sa 1374/03

    Anspruch von zivilen Wachmännern bei der Bundeswehr auf Zahlung einer

    Solche Einsätze seien nämlich im Sinne der Entscheidung des BAG vom 05.11.1992 (6 AZR 228/91) zu sehen gewesen, die nach einer bestimmten Ordnung in gleichmäßigen Abständen in gleichmäßiger Aufeinanderfolge wiedergekehrt seien.

    (BAG vom 05.11.1992 - 6 AZR 228/91 - AP Nr. 1 zu MTB II § 2 SR 2 a; BAG vom 14.01.2004 - 10 AZR 240/03 n.v. -).

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 240/03

    Ausbleibezulage - ständige Arbeitsstelle

    Entscheidend ist dabei die Gleichförmigkeit über eine bestimmte Zeit und damit eine gewisse Stetigkeit und Dauer (5. November 1992 - 6 AZR 228/91 - AP MTB II § 2 SR 2a Nr. 1).

    a) Der allgemeine Zweck der Sonderregelung Nr. 12 liegt darin, den betroffenen Arbeitern die Erschwernisse, die sie für ihre Tätigkeit ohne oder außerhalb einer angestammten Arbeitsstelle in Kauf nehmen müssen, finanziell abzugelten (BAG 26. November 1987 - 6 AZR 20/85 - 5. November 1992 - 6 AZR 228/91 - AP MTB II § 2 SR 2a Nr. 1).

  • LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 17 Sa 1967/03

    Anspruch von zivilen Wachmännern bei der Bundeswehr auf Zahlung einer

    Solche Einsätze seien nämlich im Sinne der Entscheidung des BAG vom 05.11.1992 (6 AZR 228/91) zu sehen gewesen, die nach einer bestimmten Ordnung in gleichmäßigen Abständen in gleichmäßiger Aufeinanderfolge wiedergekehrt seien.

    (BAG vom 05.11.1992 - 6 AZR 228/91 - AP Nr. 1 zu MTB II § 2 SR 2 a; BAG vom 14.01.2004 - 10 AZR 240/03 n.v. -).

  • LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07

    Schichtdienst - Schichtzulage - regelmäßige Änderung des täglichen Arbeitsbeginns

    Entscheidend sei die Gleichförmigkeit über eine bestimmte Zeit und damit eine gewisse Stetigkeit und Dauer (BAG 05. November 1992 - 6 AZR 228/91 - AP MTB II SR 2a § 2 Nr. 1 m.w.N.) .
  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 611/96

    Lehrgesellenzulage - Besitzstandswahrung nach § 7 TVLGrV

    Entscheidend ist die Gleichförmigkeit über eine bestimmte Zeit und damit eine gewisse Stetigkeit und Dauer (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1992 - 6 AZR 228/91 - AP Nr. 1 zu § 2 MTB II SR 2 a, zu II 4 der Gründe, m.w.N.).
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