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   BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88   

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BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88 (https://dejure.org/1989,1930)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1989 - 6 AZR 241/88 (https://dejure.org/1989,1930)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 (https://dejure.org/1989,1930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit i.R.d. Ausübung einer astrologischen Beratertätigkeit sowie der Erstellung von Horoskopen - Anforderungen für die Beeinträchtigung einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung eines übertragenen Amtes als Jugendgerichtshelfer durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 11; LBG BW § 83; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Insbesondere ist dem Dienstherrn kein Ermessensspielraum bei Erteilung oder Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung eingeräumt; es besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn nicht der Versagungsgrund "Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen" vorliegt (BVerwGE 60, 254, 255 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; Plog/Wiedow/Beck, BBG, Stand Dezember 1989, § 65 Rz 9; Müller/Beck, LBG BW, Stand September 1989, § 83 Rz 15; Mühl in Fürst, GKÖD, Bd. I, Teil II, Stand Oktober 1989, BBG, K § 65 Rz 10).

    Dabei sind dienstliche Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BVerwG Urteil vom 17. September 1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 f.; BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71]; 60, 254, 257; 67, 287, 295).

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist (BVerwGE 31, 241, 248 [BVerwG 13.02.1969 - BVerwG II C 119.65]; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13), andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BVerwGE 60, 254, 256 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; 67, 287, 293 f.; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1976 - VI C 46.74 - ZBR 1977, 27; Plog/Wiedow/Beck, a.a.O., § 65 Rz 11; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13; Müller/Beck, a.a.O., Rz 17).

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82

    Arbeitsrichter dürfen auch im eigenen Bezirk bei Streit im Betrieb vermitteln

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Dabei sind dienstliche Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BVerwG Urteil vom 17. September 1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 f.; BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71]; 60, 254, 257; 67, 287, 295).

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist (BVerwGE 31, 241, 248 [BVerwG 13.02.1969 - BVerwG II C 119.65]; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13), andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BVerwGE 60, 254, 256 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; 67, 287, 293 f.; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1976 - VI C 46.74 - ZBR 1977, 27; Plog/Wiedow/Beck, a.a.O., § 65 Rz 11; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13; Müller/Beck, a.a.O., Rz 17).

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65

    Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Ein Versagungsgrund ist dann gegeben, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen bei verständiger Würdigung der im Zeitpunkt der Entscheidung erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung wahrscheinlich ist (BVerwGE 31, 241, 247 f. [BVerwG 13.02.1969 - BVerwG II C 119.65]).

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist (BVerwGE 31, 241, 248 [BVerwG 13.02.1969 - BVerwG II C 119.65]; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13), andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BVerwGE 60, 254, 256 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; 67, 287, 293 f.; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1976 - VI C 46.74 - ZBR 1977, 27; Plog/Wiedow/Beck, a.a.O., § 65 Rz 11; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13; Müller/Beck, a.a.O., Rz 17).

  • BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74

    Genehmigung einer Nebentätigkeit - Voraussetzungen der Versagung -

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist (BVerwGE 31, 241, 248 [BVerwG 13.02.1969 - BVerwG II C 119.65]; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13), andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BVerwGE 60, 254, 256 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; 67, 287, 293 f.; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1976 - VI C 46.74 - ZBR 1977, 27; Plog/Wiedow/Beck, a.a.O., § 65 Rz 11; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13; Müller/Beck, a.a.O., Rz 17).
  • BVerwG, 16.03.1972 - II C 12.71

    Vereinbarkeit der Tätigkeit im Aufsichtsrat einer örtlichen Bank bzw. Sparkasse

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Dabei sind dienstliche Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BVerwG Urteil vom 17. September 1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 f.; BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71]; 60, 254, 257; 67, 287, 295).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Denn das Beamtenverhältnis ist nicht nur hinsichtlich seiner zeitlichen Dauer Hauptberuf, sondern nimmt auch die gesamte Arbeitskraft des Beamten in Anspruch (BVerfGE 9, 268, 286 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]; Maunz/Dürig, Grundgesetz, Stand November 1988, Art. 33 Rz 66).
  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Erlasse und Rechtsverordnungen) ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT = ZTR 1989, 309; BAGE 41, 47, 50 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT; Keymer, Das Nebentätigkeitsrecht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, ZTR 1988, 193, 195).
  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89

    Nutzungsentgelt: Tätigkeit als Zweitobduzent - Verfallfrist

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Erlasse und Rechtsverordnungen) ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT = ZTR 1989, 309; BAGE 41, 47, 50 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT; Keymer, Das Nebentätigkeitsrecht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, ZTR 1988, 193, 195).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Erlasse und Rechtsverordnungen) ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT = ZTR 1989, 309; BAGE 41, 47, 50 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT; Keymer, Das Nebentätigkeitsrecht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, ZTR 1988, 193, 195).
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
    Dabei sind dienstliche Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BVerwG Urteil vom 17. September 1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 f.; BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71]; 60, 254, 257; 67, 287, 295).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01

    Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter

    Ob solche Interessen des Dienstgebers gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 1 a der Gründe; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse) ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379 m.w.N.).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

    Es besteht nur dann ein Rechtsanspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung, wenn eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - aaO; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - BAGE 60, 135; 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP BGB § 626 Nr. 60 = EzA BGB § 626 nF Nr. 7).

    Ausreichend ist, daß bei ständiger Würdigung unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung eine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen wahrscheinlich ist (BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - aaO).

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    a) Der Begriff der "Interessen der Anstalt" ist grundsätzlich im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. auch dazu Senatsurteil 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 -, ZTR 1990, 379, zu II 2 b der Gründe).

    Für eine "Besorgnis" der Interessenbeeinträchtigung hat der Senat im Urteil vom 7. Dezember 1989 (- 6 AZR 241/88 -, aaO) bei Auslegung des gemäß § 11 BAT sinngemäß anzuwendenden, mit Textziffer 391 NDR-MTV insoweit wortgleichen § 83 LBG Baden-Württemberg im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt, daß eine Interessenbeeinträchtigung bei verständiger Würdigung der im Zeitpunkt der Entscheidung erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung wahrscheinlich sein muß.

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung nicht als ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (Senatsurteil 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 -, aaO).

    Dementsprechend hat der Senat eine Regelung, nach der die Genehmigung zu versagen ist, wenn zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden, verfassungskonform dahin ausgelegt, daß dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber kein Ermessensspielraum zusteht, vielmehr ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht, wenn nicht der Versagungsgrund "Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen" vorliegt (Senatsurteil 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - aaO, mwN).

  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01

    Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung - Gutachten für private

    Die durch diese Bestimmung eintretende Einschränkung der Möglichkeiten des Bediensteten, seine Arbeitskraft außerhalb des Arbeitsverhältnisses zu Erwerbszwecken auszunutzen, verstößt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht gegen Art. 12 GG (vgl. etwa 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 319; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379).

    Vielmehr besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn nicht der Versagungsgrund "Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen" vorliegt (BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - aaO mwN; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse) ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Eine Einschränkung wird allerdings insoweit als unbedenklich zulässig angesehen wenn zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379).

    Dies gilt in gleicher Weise für Angestellte im öffentlichen Dienst (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) und ist mit Art. 12 GG vereinbar (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379, 380).

  • LAG Hessen, 10.07.2001 - 9 Sa 2046/00

    Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung; Beeinträchtigung dienstlicher

    Zu Recht hat das Arbeitsgericht § 79 Abs. 2 S. 1 HBG herangezogen, auf den der zwischen den Parteien jedenfalls kraft einzelvertraglicher Vereinbarung geltende § 11 Abs. 1 BAT in zulässiger Weise verweist (BAG, Urt. v. 07.12.1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379 f., unter 11 2 a, ständige Rechtsprechung; v. 16.02.1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT).

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BAG, Urt. v. 07.12.1989, a.a.O., unter II 2 a und b, BVerwGE 31, 241, 247 f.; 40, 11; 60, 254, 257; 67, 287, 295).

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des Senats für den Bereich des öffentlichen Dienstes insoweit unbedenklich, als zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (vgl. nur BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379).

    Dementsprechend hat der Senat eine dem § 68 Abs. 2 LBG NW vergleichbare Vorschrift im LBG BW, wonach die Genehmigung zu versagen ist, "wenn zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden", verfassungskonform dahin ausgelegt, daß dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber kein Ermessensspielraum zusteht, vielmehr ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht, wenn der Versagungsgrund nicht vorliegt (Senat 7. Dezember 1989 aaO).

  • LAG Düsseldorf, 29.11.2018 - 11 Sa 603/18

    Anspruch eines Niederlassungsberaters bei Teilung einer Nebentätigkeit für

    Das Erfordernis der Prognoseentscheidung resultiert aus der Formulierung in § 11 BAT, wonach eine Nebentätigkeit nur versagt werden darf, wenn nicht "zu besorgen" ist, dass dem ein berechtigtes Interesse entgegensteht (vgl. BAG 24.06.1999 - 6 AZR 605/97, DB 2000, 1336; 07.12.1989 - 6 AZR 241/88, ZTR 1990, 379).

    Die Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit (vgl. insoweit BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01, aaO.; 24.06.1999 - 6 AZR 605/977, aaO.; 07.12.1989 - 6 AZR 241/88, aaO.) führen zu einem Überwiegen des Interesses der Beklagten.

  • LAG Düsseldorf, 12.11.1999 - 14 Sa 1206/99

    Anspruch eines beim nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes

    Dabei kann es sich, da der Kläger in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis steht, nur um eine sinngemäße Anwendung der entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften handeln, die nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1989, ZTR 1990, 379; Urteil vom 30.05.1996, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit; Urteil vom 25.07.1996, AP Nr. 6 zu § 11 BAT).

    Wenn auch die Beeinträchtigung nicht in absehbarer Zeit in hohem Maße wahrscheinlich sein muss, so reicht die bloße (nicht auszuschließende) vage Möglichkeit, eine fern liegende Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1972, E 40, 1 ff; OVG Münster, Urteil vom 09.10.1982, ZBR 1984, 90 ff.; BAG, Urteil vom 07.12.1989, a. a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 10 Sa 27/00

    Zur Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung wegen Beeinträchtigung

  • LAG Hamm, 22.02.1995 - 2 Sa 586/94

    Nebenbeschäftigung: Anspruch auf Genehmigung

  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes

  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2018 - 2 Ca 3089/18

    Anspruch auf Berechtigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit

  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2020 - 2 Ca 3089/18
  • LAG Düsseldorf, 18.09.1996 - 11 Sa 941/96

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2003 - 9 Sa 1148/02

    Anspruch eines Angestellten auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung bei

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 3 Sa 44/97
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