Rechtsprechung
   BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufhebung des Arbeitsvertrags mit Rückwirkung

  • NWB SteuerXpert START
  • potsdam-rechtsanwälte.de

    Aufhebungsvertrag

  • RA Kotz

    Aufhebungsvertrag - Vortrag zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses; Schriftformerfordernis eines Aufhebungs[vor-]vertrags; Arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgebot

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Anspruch auf Auflösung durch Aufhebungsvertrag aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Gleichbehandlung bei Abschluss von Aufhebungsverträgen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 1100
  • NZA 2010, 273
  • BB 2010, 2055
  • DB 2010, 339



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08  

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Auch die subjektive Einschätzung einzelner älterer Arbeitnehmer, es sei für sie wirtschaftlich attraktiver, unter Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden als im Arbeitsverhältnis zu verbleiben - etwa in der Hoffnung oder Erwartung, sich neue Einkommensquellen zu erschließen -, kann nach dem Regelungszweck des AGG, der mit dem der Richtlinie 2000/78/ EG in Einklang steht, eine Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG nicht begründen (vgl. bereits Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 31, NZA 2010, 273).

    Insoweit genießt die Vertragsfreiheit Vorrang vor dem Gleichbehandlungsgrundsatz (st. Rspr., zuletzt Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 29, NZA 2010, 273).

    In einem solchen Fall fehlt es bereits an einer verteilenden Entscheidung des Arbeitgebers nach einer von ihm selbst aufgestellten Regel (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 30, NZA 2010, 273).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11  

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    In einem solchen Fall fehlt der notwendige kollektive Bezug (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 29, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 623 Nr. 10; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 87).

    Der Grundsatz der Vertragsfreiheit genießt Vorrang, wenn und soweit die Vertragsbedingungen frei ausgehandelt sind (vgl. BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 44, BAGE 133, 265 = AP AGG § 3 Nr. 3 = EzA AGG § 10 Nr. 3; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - aaO mwN).

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10  

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Der Arbeitnehmer kann sich nicht durch besondere Erklärung einseitig von dem Arbeitsverhältnis lösen, das mit Rechtskraft des Urteils durch die Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO entsteht (vgl. zu der Fiktion BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 12 f., AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 623 Nr. 10; 13. August 2008 - 7 AZR 513/07 - Rn. 14, BAGE 127, 239).
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