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   BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12   

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https://dejure.org/2014,14955
BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12 (https://dejure.org/2014,14955)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2014 - 6 AZR 246/12 (https://dejure.org/2014,14955)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 (https://dejure.org/2014,14955)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 273 Abs 1 BGB, § 203 Abs 1 InsO, § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 209 Abs 2 Nr 3 InsO, § 211 Abs 1 InsO
    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter nach Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Altmasseverbindlichkeiten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung wegen rückständiger Vergütung im Rang einer Altmasseverbindlichkeit

  • Betriebs-Berater

    Insolvenz - Zurückbehaltungsrecht bei Masseverbindlichkeit

  • bag-urteil.com

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

  • rewis.io

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter nach Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Altmasseverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch den Arbeitnehmer führt nicht zu Neu-, sondern zu Altmasseverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die masseunzulängliche Insolvenz - und das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers

  • Jurion (Kurzinformation)

    Neumasseverbindlichkeiten werden nur begründet, wenn Arbeitnehmer Arbeitsaufforderung des Insolvenzverwalters auch nachkommt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenz - Zurückbehaltungsrecht bei Masseverbindlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1874
  • ZIP 2014, 1498
  • NZA 2014, 860
  • NZI 2014, 660
  • BB 2014, 1779
  • DB 2014, 1748
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    Gegenleistung ist die vom Arbeitnehmer nach § 611 Abs. 1 BGB geschuldete Arbeitsleistung (BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 111, 80) .

    Der Masse muss ein wirtschaftlicher Wert zufließen (BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - zu II 4 d der Gründe, BAGE 111, 80) .

    Ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erbringt keine Gegenleistung (für die Freistellung durch den Insolvenzverwalter BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 111, 80) .

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06

    Urlaub - Insolvenz - Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    Das gilt auch dann, wenn die materiell-rechtliche Prüfung ergibt, dass es sich bei den geltend gemachten Forderungen tatsächlich nicht um Neumasseverbindlichkeiten handelt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 9, BAGE 120, 232) .

    Nicht erforderlich ist, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung auf der Grundlage eines erklärten eigenen Willensaktes in Anspruch genommen hat (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 20, BAGE 120, 232) .

    auch das Entgelt für die sog. "unproduktiven" Ausfallzeiten wie Feiertage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, als Teil des Synallagmas Neumasseverbindlichkeiten (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 23, 25, BAGE 120, 232) .

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    Das Bestehen eines Feststellungsinteresses ist echte Prozessvoraussetzung jedoch nur für das stattgebende Urteil (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13, BAGE 128, 73) .

    Deshalb ist das Revisionsgericht auch bei Fehlen des Feststellungsinteresses jedenfalls dann zu einer Sachentscheidung befugt, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - aaO) .

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    a) Zwar kann ein Arbeitnehmer das Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung nach § 273 Abs. 1 BGB ausüben, wenn der Arbeitgeber den fälligen Vergütungsanspruch nicht erfüllt (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 52) .
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    Für eine solche Bevorzugung einzelner Gläubiger gibt es im Insolvenzrecht keine Rechtsgrundlage (vgl. bezogen auf das Rücktrittsrecht nach § 323 BGB BAG 10. November 2011 - 6 AZR 342/10 - Rn. 34; vgl. für Insolvenzforderungen BGH 13. Dezember 2012 - IX ZR 9/12 - Rn. 9) .
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    Das ergibt sich aus § 298 BGB, der für alle Fälle des Zurückbehaltungsrechts und damit auch für § 273 BGB gilt (BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 32 f., BAGE 124, 141; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 95 Rn. 57) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04

    Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld - Insolvenz - Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    Dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn auch eine in Betracht kommende Leistungsklage mangels Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs abzuweisen wäre (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - zu I 3 b der Gründe) .
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    Der Vorrang der Leistungsklage folgt aus dem Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe, BAGE 85, 306) .
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    Den Einwand der Neumasseunzulänglichkeit, bei dem auch die Neumassegläubiger ihre Ansprüche nur noch im Wege der Feststellungsklage verfolgen können (BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 1087/06 - Rn. 40, BAGE 123, 269) , hat der Beklagte nicht erhoben.
  • BGH, 16.01.2014 - IX ZB 122/12

    Insolvenzverfahren: Anordnung der Nachtragsverteilung nach Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12
    Durch Anordnung von Nachtragsverteilungen kann verhindert werden, dass die Anhängigkeit von Prozessen über das Bestehen von Masseverbindlichkeiten oder von Anfechtungsprozessen die Einstellung des masseunzulänglichen Verfahrens um Jahre verzögert (vgl. BGH 16. Januar 2014 - IX ZB 122/12 - Rn. 5; 10. Oktober 2013 - IX ZB 40/13 - Rn. 8) .
  • BGH, 13.12.2012 - IX ZR 9/12

    Insolvenz des Vermieters: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an Mieten wegen nicht

  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 70/12

    Aufklärungspflichtenverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers: Widerlegung

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13

    Insolvenzverfahren: Anordnung der Nachtragsverteilung nach Verfahrenseinstellung

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 785/08

    Leistungsklage aus Sozialplan bei Masseunzulänglichkeit

  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 2/13

    Bauvertrag: Erstattungsanspruch gegen den Bauunternehmer wegen der Zahlung von

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 65/11

    Vergütungsansprüche als Neumasseverbindlichkeit - Zurückbehaltungsrecht wegen

  • BGH, 17.02.2011 - IX ZB 268/08

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81

    Ehevermittlungsvertrag

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Für die Leistungsklage besteht daher ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 13; 19. Juli 2007 - 6 AZR 1087/06 - Rn. 40, BAGE 123, 269) .

    Gegenleistung ist die vom Arbeitnehmer nach § 611 Abs. 1 BGB geschuldete Arbeitsleistung (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 24 mwN; sh. auch BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - zu III 1 d der Gründe, BGHZ 154, 358) .

    Der Kläger konnte nur verlangen, dass der auf die Zeit seiner Arbeitsleistung (einschließlich entgeltfortzahlungspflichtiger sog. "unproduktiver" Ausfallzeiten, vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit entfallende anteilige Anspruch auf die Jahressonderzuwendung als Neumasseverbindlichkeit iSv. § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO berichtigt wurde.

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Im Arbeitsverhältnis sind deshalb bei der Vergütung der Arbeitsleistung auch entgeltfortzahlungspflichtige "unproduktive" Ausfallzeiten (zB aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub) zu berücksichtigen (vgl. zu § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, BAGE 158, 376; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) .

    Das setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis in Vollzug gesetzt ist (BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 24) .

    Ist das der Fall, sind allerdings auch die entgeltfortzahlungspflichtigen "unproduktiven" Ausfallzeiten als Neumasseverbindlichkeit zu vergüten (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, aaO; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) .

  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Im Arbeitsverhältnis sind deshalb bei der Vergütung der Arbeitsleistung auch entgeltfortzahlungspflichtige "unproduktive" Ausfallzeiten (zB aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub) zu berücksichtigen (vgl. zu § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 51; 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, BAGE 158, 376; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25; zu § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 42) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

    Für die Leistungsklage besteht daher ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 13; 19. Juli 2007 - 6 AZR 1087/06 - Rn. 40, BAGE 123, 269) .

    Gegenleistung ist die vom Arbeitnehmer nach § 611 Abs. 1 BGB geschuldete Arbeitsleistung (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 24 mwN; sh. auch BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - zu III 1 d der Gründe, BGHZ 154, 358) .

    Der Kläger konnte nur verlangen, dass der auf die Zeit seiner Arbeitsleistung (einschließlich entgeltfortzahlungspflichtiger sog. "unproduktiver" Ausfallzeiten, vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit entfallende anteilige Anspruch auf die Jahressonderzuwendung als Neumasseverbindlichkeit iSv. § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO berichtigt wurde.

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Sie sind Teil des arbeitsvertraglichen Synallagmas (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, BAGE 158, 376; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2016 - 7 Sa 76/16

    Insolvenz - Annahmeverzugslohn als Neumasseverbindlichkeit

    Zudem seien Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12) nur dann als Neumasseverbindlichkeiten einzustufen, wenn der Insolvenzverwalter auch eine Arbeitsleistung für die Masse habe entgegennehmen können.

    Verbindlichkeiten im Sinn von § 209 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 InsO sind grundsätzlich auch nach der Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter mit einer Leistungsklage zu verfolgen (BAG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - AP InsO § 209 Nr. 6 Rz. 13; vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - NZA 2006, 1122; vom 31. März 2004 - 10 AZR 254/03 - BeckRS 2004, 30801897; vom 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - NZI 2003, 619, 620, jeweils m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16

    Annahmeverzugslohn - Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseforderung

    Zudem habe er als Insolvenzverwalter angesichts der Freistellung Arbeitsleistung für die Masse nicht erhalten, was nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 08. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - zitiert nach juris) erforderlich sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 5 Sa 341/15

    Annahmeverzug - Schadensersatz - leidensgerechte Beschäftigung

    Das ergibt sich aus § 298 BGB, der für alle Fälle des Zurückbehaltungsrechts und damit auch für § 273 BGB gilt (vgl. BAG 08.05.2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 17 mwN, NZA 2014, 860).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14

    Annahmeverzugsvergütungsansprüche - Neumasseverbindlichkeiten

    Das gilt auch dann, wenn die materiell-rechtliche Prüfung ergibt, dass es sich bei den geltend gemachten Forderungen tatsächlich nicht um Neumasseverbindlichkeiten handelt ( BAG 08. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 13, NZA 2014, 860; BAG 2. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 9, NZA 2007, 696 ).

    Den Einwand der Neumasseunzulänglichkeit, bei dem auch die Neumassegläubiger ihre Ansprüche nur noch im Wege der Feststellungsklage verfolgen können ( BAG 08. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 13, NZA 2014, 860 ), hat der Beklagte nicht erhoben.

  • LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14

    Normvollzug des öffentlichen Arbeitgebers

    Das Bestehen eines Feststellungsinteresses ist aber echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (BAG, 8.5.2014, 6 AZR 246/12; 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach iuris).

    Bei Fehlen eines Feststellungsinteresses kann jedenfalls dann in der Sache entschieden werden, wenn auch eine in Betracht kommende Leistungsklage mangels Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs abzuweisen wäre (BAG, 8.5.2014, a.a.O.) Das ist hier der Fall.

  • LAG Köln, 06.10.2022 - 6 Sa 281/22

    Variable Vergütung; Zielvereinbarung; Schadensersatz Zurückbehaltungsrecht;

  • ArbG Aachen, 24.09.2019 - 4 Ca 817/19

    Außerordentliche Kündigung; Arbeitsverweigerung; Zurückbehaltungsrecht;

  • ArbG Düsseldorf, 20.12.2021 - 6 Ca 8002/20
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