Weitere Entscheidung unten: BAG, 15.05.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96   

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BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96 (https://dejure.org/1997,16)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1997 - 5 C 7.96 (https://dejure.org/1997,16)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7.96 (https://dejure.org/1997,16)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen in der Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer

    Lebensversicherung nach Abtretung - Barbetrag als Schonvermögen - Härte des Einsatzes von Vermögen in der Sozialhilfe - Kraftfahrzeug als einzusetzendes Vermögen in der Sozialhilfe - Rückkaufswert einer Lebensversicherung - Kraftfahrzeug als Schonvermögen

  • Judicialis

    BSHG § 88 Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 2, 3, 6, 8, Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 105
  • NJW 1998, 1879
  • NJW 1999, 1879
  • NVwZ 1998, 739 (Ls.)
  • FamRZ 1998, 547
  • VersR 1999, 1258
  • DVBl 1998, 480
 
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Wird zitiert von ... (227)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 20.10.1981 - 5 C 16.80

    Anspruch auf Sozialhilfe für Ausländer - Immobilien als zum Zwecke der Deckung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Nach den Urteilen des Senats vom 19. November 1993 - 8 A 278/92 - (FEVS 45, 58) und vom 2. Mai 1994 - 8 A 3646/92 - (FEVS 45, 326), auf die Bezug genommen werde, sei entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 16.80 - ) ein fiktiver Vermögensverbrauch bei der Berechnung der Sozialhilfe außer Betracht zu lassen.

    Eine eingehendere Herleitung dieser Rechtsauffassung, wie sie die Gründe von in Bezug genommenen und in der Fachpresse (FEVS 45, 58 und 45, 326 = ZfS 1994, 149) veröffentlichten, den Beteiligten aber nicht eigens bekanntgegebenen früheren Urteilen des Berufungsgerichts insbesondere zur Abgrenzung gegenüber der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 20. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 16.80 - (FEVS 31, 45 ) enthalten, wird im Rahmen der vom Gesetz geforderten Angabe der für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe nicht verlangt.

    Aus diesen Gründen erhält der Senat in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht die in seinem Urteil vom 20. Oktober 1981 BVerwG 5 C 16.80 - (Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 3, S. 6) beiläufig geäußerte und nicht näher begründete Rechtsauffassung nicht aufrecht, daß bei einem Streit des Hilfesuchenden und des Sozialhilfeträgers darüber, ob mit Rücksicht auf vorhandenes Vermögen Hilfebedürftigkeit besteht, dem Bedarf, wie er für den gesamten Zeitraum, für den Hilfe beansprucht wird, ermittelt wurde, der Wert des für einsetzbar angesehenen Vermögens mit der Folge gegenüberzustellen sei, daß Sozialhilfe insoweit zu gewähren ist, als ein sozialhilferechtlich relevanter Bedarf ungedeckt bleibt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1993 - 8 A 278/92

    Sozialhilferecht: Umfang der Hilfe zur Pflege, Einsatz einer

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Nach den Urteilen des Senats vom 19. November 1993 - 8 A 278/92 - (FEVS 45, 58) und vom 2. Mai 1994 - 8 A 3646/92 - (FEVS 45, 326), auf die Bezug genommen werde, sei entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 16.80 - ) ein fiktiver Vermögensverbrauch bei der Berechnung der Sozialhilfe außer Betracht zu lassen.

    Eine eingehendere Herleitung dieser Rechtsauffassung, wie sie die Gründe von in Bezug genommenen und in der Fachpresse (FEVS 45, 58 und 45, 326 = ZfS 1994, 149) veröffentlichten, den Beteiligten aber nicht eigens bekanntgegebenen früheren Urteilen des Berufungsgerichts insbesondere zur Abgrenzung gegenüber der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 20. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 16.80 - (FEVS 31, 45 ) enthalten, wird im Rahmen der vom Gesetz geforderten Angabe der für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe nicht verlangt.

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Zwar ist es ständige Rechtsprechung des Senats, daß Gründe einer effektiven Anspruchsgewährleistung und effektiven Rechtsschutzes vor dem Verlust eines einmal gegebenen Sozialhilfeanspruchs schützen können, über dessen Bestand Streit herrscht und der deswegen (bisher) unerfüllt geblieben ist (vgl. z.B. BVerwGE 96, 152 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Die Herkunft des Vermögens spielt für seinen Einsatz und seine Verwertung regelmäßig keine Rolle (vgl. BVerwGE 47, 103 ; 89, 241 für Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG; zur - ausnahmsweisen - Einsatzfreiheit angesparten Vermögens siehe jedoch BVerwGE 98, 256 - Schmerzensgeld - sowie Urteil vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 8.97 - - Erziehungsgeld -).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt kommt es stets auf die tatsächlichen Verhältnisse der Einsatzpflichtigen an (BVerwGE 59, 294 ), hier also darauf, ob und in welcher Höhe sie Vermögen tatsächlich haben (BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1989 - BVerwG 5 B 151.88 - ).
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Die Herkunft des Vermögens spielt für seinen Einsatz und seine Verwertung regelmäßig keine Rolle (vgl. BVerwGE 47, 103 ; 89, 241 für Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG; zur - ausnahmsweisen - Einsatzfreiheit angesparten Vermögens siehe jedoch BVerwGE 98, 256 - Schmerzensgeld - sowie Urteil vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 8.97 - - Erziehungsgeld -).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Die Herkunft des Vermögens spielt für seinen Einsatz und seine Verwertung regelmäßig keine Rolle (vgl. BVerwGE 47, 103 ; 89, 241 für Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG; zur - ausnahmsweisen - Einsatzfreiheit angesparten Vermögens siehe jedoch BVerwGE 98, 256 - Schmerzensgeld - sowie Urteil vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 8.97 - - Erziehungsgeld -).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Die Herkunft des Vermögens spielt für seinen Einsatz und seine Verwertung regelmäßig keine Rolle (vgl. BVerwGE 47, 103 ; 89, 241 für Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG; zur - ausnahmsweisen - Einsatzfreiheit angesparten Vermögens siehe jedoch BVerwGE 98, 256 - Schmerzensgeld - sowie Urteil vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 8.97 - - Erziehungsgeld -).
  • BVerwG, 06.02.1989 - 5 B 151.88
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt kommt es stets auf die tatsächlichen Verhältnisse der Einsatzpflichtigen an (BVerwGE 59, 294 ), hier also darauf, ob und in welcher Höhe sie Vermögen tatsächlich haben (BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1989 - BVerwG 5 B 151.88 - ).
  • BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88

    Schuldentilgung regelmäßig nicht Aufgabe der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
    Für einen Einsatz nach § 88 Abs. 1 BSHG kommt sonach nur dasjenige Vermögen in Betracht, durch dessen Verwertung der Notlage oder dem Bedarf abgeholfen (vgl. Beschluß des Senats vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - ) und das dafür rechtzeitig verwertet werden kann.
  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70

    Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege gegen grundpfandrechtliche

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1994 - 8 A 3646/92

    Sozialhilferecht: Vermögensverwertung durch Beleihung, Prämiensparvertrag

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Es kann deshalb auch dahinstehen, ob und inwieweit der Rechtsprechung des BVerwG zu folgen ist, die offenbar bei der Annahme einer Härte strengere Maßstäbe ansetzt als die Sozialgerichtsbarkeit im Rahmen des SGB II (vgl nur zum Rückkaufswert einer Lebensversicherung: BVerwGE 106, 105, 109 f; 121, 34, 35 f; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl, § 90 RdNr 42).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Deshalb hat die Rechtsprechung des BVerwG unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), das die Unwirtschaftlichkeit der Verwertung in § 88 Abs. 3 BSHG wie auch § 90 Abs. 3 SGB XII nicht ausdrücklich erwähnte, einen besonders strengen Maßstab angelegt (BVerwGE 106, 105, 110; 121, 34, 35 ff) .

    Steht der konkrete Wert der Lebensversicherung zum Stichtag und damit auch der über den Schonbetrag des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII hinausgehende Betrag fest, scheidet für die Folgezeit nach dem 5.8.2005 ein fiktiver Verbrauch von Vermögenswerten in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage aus (BVerwGE 106, 105 ff); dies bedeutet, dass das Vermögen so lange zu berücksichtigen ist, als es noch vorhanden und nicht bis zur Grenze des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII verbraucht wurde.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 1320/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Rückforderungsanspruch des

    Daher darf der Beklagte der Klägerin deren Vermögen Monat für Monat erneut entgegenhalten (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - juris Rdnr. 31 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 28. März 2017 - L 7 SO 85/14 - n.v.), unabhängig davon, ob der Wert des Vermögens zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausgereicht hätte (so bereits zu §§ 11, 88 BSHG Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - juris Rdnr. 33; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 1. Dezember 2004 - juris Rdnr. 15).

    Eine fiktive Vermögensberechnung ist nicht zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - juris Rdnr. 35; Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 12 CE 04.2090 - juris Rdnr. 14; Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. November 1993 - 8 A 278/92 - juris Rdnr. 61 ff.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 14/08 B - juris Rdnr. 5).

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Rechtsprechung
   BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96   

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BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 (https://dejure.org/1997,967)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 (https://dejure.org/1997,967)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 (https://dejure.org/1997,967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Ortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 375
  • NJW 1998, 1012
  • NZA 1998, 207
  • FamRZ 1998, 545
  • BB 1998, 168
  • DB 1997, 1185
  • DB 1998, 2612
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    c) Die sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen verheirateten Angestellten und solchen, die dauerhaft in einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft leben, folgt daraus, daß sie einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung Rechnung trägt (vgl. etwa BVerwG Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293 f., zu 1 b aa der Gründe).

    Hinreichende Gesichtspunkte für einen grundlegenden Wandel dieses Eheverständnisses sind nicht erkennbar (BVerfG Beschluß vom 4. Oktober 1993 - 1 BvR 340/93 - NJW 1993, 3058, zu II 1 a der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. Februar 1996, aaO).

    Gleiches gilt für die Freiheit, in gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft zu leben (BVerwG Urteil vom 27. Februar 1996, aaO; Bruns, ZRP 1996, 6, 8).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    Für vergleichbare Regelungen des Besoldungsrechts besteht dabei nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (BVerfG Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 52 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83], zu C III 1 der Gründe).

    Zur Beantwortung der Frage, ob ein sachbezogener und vertretbarer Differenzierungsgrund vorliegt, ist maßgeblich auch auf Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung abzustellen (BVerfG Beschluß vom 15. Oktober 1985, BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83], zu C IV 1 der Gründe; BAG Urteile vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327 [BAG 25.07.1996 - 6 AZR 138/94] = AP Nr. 6 zu § 35 BAT, vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie und - 3 AZR 684/93 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie, jeweils zu II 2 a der Gründe).

    b) Der Ortszuschlag der Stufe 2 soll die unterschiedlichen Belastungen aufgrund des Familienstandes ausgleichen und besitzt damit in erster Linie eine soziale, familienbezogene Ausgleichsfunktion (BVerfG Beschluß vom 15. Oktober 1985, BVerfGE 71, 39, 62 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83], zu C IV 3 a der Gründe, zum beamtenrechtlichen Ortszuschlag; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, Stand Mai 1997, § 29 Erl. 1; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, Stand Mai 1997, § 29 Rz 1).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    Im übrigen schließt diese Freiheit keinen Anspruch auf besondere Vergütungsleistungen ein (vgl. BVerwG Urteil vom 28. Oktober 1993 - 2 C 39.91 - BVerwGE 94, 253, 256, zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    Diese Norm schützt unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Handlungsfreiheit auch das Recht, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu begründen und aufrechtzuerhalten (BVerfG Beschluß vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89 - BVerfGE 82, 6, 16, zu C II 1 b der Gründe; Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 267 [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87], zu C II 4 c aa der Gründe).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    Diese Norm schützt unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Handlungsfreiheit auch das Recht, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu begründen und aufrechtzuerhalten (BVerfG Beschluß vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89 - BVerfGE 82, 6, 16, zu C II 1 b der Gründe; Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 267 [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87], zu C II 4 c aa der Gründe).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    d) Unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Wertentscheidung ist es nicht zu beanstanden, daß die Tarifvertragsparteien in Ausübung ihrer zur Typisierung berechtigenden autonomen Regelungsbefugnis (Art. 9 Abs. 3 GG) erhöhte Belastungen, die aufgrund partnerschaftlichen Zusammenlebens entstehen, nur dann ausgleichen, wenn die Lebensgemeinschaft durch die bürgerlich-rechtliche Ehe verfestigt ist, auch wenn möglicherweise bei anderen Lebensgemeinschaften tatsächlich gleichartige Belastungen gegeben sein mögen (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 214 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    Zur Beantwortung der Frage, ob ein sachbezogener und vertretbarer Differenzierungsgrund vorliegt, ist maßgeblich auch auf Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung abzustellen (BVerfG Beschluß vom 15. Oktober 1985, BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83], zu C IV 1 der Gründe; BAG Urteile vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327 [BAG 25.07.1996 - 6 AZR 138/94] = AP Nr. 6 zu § 35 BAT, vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie und - 3 AZR 684/93 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie, jeweils zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    Grundsätzlich genügt, daß sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BAG Urteil vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68, 74 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TV Ang Bundespost, zu B II 3 b aa der Gründe).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    Die aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grenzen sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfG Beschluß vom 2. Dezember 1992 - 1 BvRR 296/88 - BVerfGE 88, 5, 12 [BVerfG 02.12.1992 - 1 BvR 296/88], zu B I 1 der Gründe; BVerfG Beschluß vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 - AP Nr. 209 zu Art. 3 GG, zu C I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

    Auszug aus BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96
    Zur Beantwortung der Frage, ob ein sachbezogener und vertretbarer Differenzierungsgrund vorliegt, ist maßgeblich auch auf Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung abzustellen (BVerfG Beschluß vom 15. Oktober 1985, BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83], zu C IV 1 der Gründe; BAG Urteile vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327 [BAG 25.07.1996 - 6 AZR 138/94] = AP Nr. 6 zu § 35 BAT, vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie und - 3 AZR 684/93 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie, jeweils zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

    Der Ortszuschlag der Stufe 2, den § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT für verheiratete Angestellte regelt, steht Angestellten, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft (LPartG) vom 16.02.2001 (BGBl. I S. 266) leben, nicht zu (Fortführung von BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT = EzA Art. 3 GG Nr. 72).

    Ohne dass dieses gesetzlich normiert wäre, setzen sowohl der verfassungsrechtliche (Art. 6 Abs. 1 GG) als auch der bürgerlichrechtliche Ehebegriff (§§ 1297 ff. BGB) die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft voraus (vgl. BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 -NJW 1993, 3058; BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2547 f.; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT; Münch-KommBGB/ Koch, 4. Aufl. 2000, Einleitung vor § 1297 Rnr. 190).

    (2.2) Vor Inkrafttreten des LPartG hat das BAG in seinem Urteil vom 15.05.1997 (- 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT) keinen Grund für eine Beanstandung des § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT gesehen.

    (2.3) Außerdem betonte das BAG in seinem Urteil vom 15.05.1997 (- 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT) die Bedeutung der ehelichen Unterhaltspflichten: Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung für den Schutz der Ehe sei es nicht zu beanstanden, dass die Tarifvertragsparteien in Ausübung ihrer zur Typisierung berechtigenden autonomen Regelungsbefugnis (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG) erhöhte Belastungen, die aufgrund partnerschaftlichen Zusammenlebens entständen, nur dann ausgleichen würden, wenn die Lebensgemeinschaft durch die bürgerlich rechtliche Ehe verfestigt sei, auch wenn möglicherweise bei anderen Lebensgemeinschaften tatsächlich gleichartige Belastungen gegeben sein mögen (vgl. BAG 25.02.1987 - 8 AZR 430/84 - AP Nr. 3 zu § 52 BAT).

    Zum einen ist jedoch eine typisierende Betrachtung zulässig (BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT), und bei dieser Betrachtungsweise lässt sich feststellen, dass der Anteil der Ehen, in denen Kinder aufgezogen werden, größer ist und sein wird als der entsprechende Anteil innerhalb der eingetragenen Lebenspartnerschaften.

    Auch in der modernen deutschen Gesellschaft wird die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 4.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.5.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

    Die Ehe wird vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

    bb) Auch nach europäischem Recht gibt es keine Verpflichtung, die Situation einer Person, die eine feste Beziehung mit einem Partner des gleichen Geschlechts unterhält, der Situation einer Person, die verheiratet ist, gleichzustellen (vgl. näher EuGH 17.02.1998 - Rs. C-249/96 [Lisa Jacqueline Grant / South-West Trains Ltd.] - NZA 1998, 301, 303; vgl. auch schon BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 342; 29. Juli 1959 - 1 BvR 205, 332, 333, 367/58, 1 BvL 27, 100/58 - BVerfGE 10, 59, 66; BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).

    Nr. 4 erfasst danach solche Lebens- oder verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften, die formlos begründet werden, den Familienstand des Angestellten unverändert lassen und deren Eingehen keine eigenständigen gesetzlichen Unterhaltspflichten zur Folge hat (vgl. BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).

    cc) Entgegen einer in der Entscheidung des Senats vom 15. Mai 1997 (- 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 379) nicht tragend geäußerten Rechtsaufassung, verfolgt die Typisierung der Nr. 1 nicht das Ziel, die Ehe als eine im Normalfall präsumtiv reproduktionsfähige Lebensgemeinschaft zu begünstigen.

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313; BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375).

    Damit würde nicht nach dem Geschlecht der Angestellten unterschieden (vgl. Senat 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375).

    Wird eine Leistung nur verheirateten Mitarbeitern gewährt, sind hiervon alle Unverheirateten ausgeschlossen, ohne Rücksicht darauf, ob Grund der Ehelosigkeit eine die Verbindung von Mann und Frau ausschließende sexuelle Orientierung ist (vgl. Senat 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375).

  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Dies ist im Hinblick auf den in Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutz von Ehe und Familie legitim (vgl. zur Ortszuschlagsstufe 2 auch BVerfG [21.05.1999] - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878; BAG [15.05.1997] - 6 AZR 26/96 - NJW 1998, 1012) und auch nach dem Erwägungsgrund Nr. 22 der RL 2000/78/EG richtlinienkonform.
  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 -,.
  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05

    Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

    Sie berücksichtigt auch, dass die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich gestützt ist, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1993, a.a.O.; vgl. ebenso BAG Urteil vom 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375).

    Mit dieser sachlichen Rechtfertigung der die Ehe bevorzugenden Regelungen hat sich das vom Kläger zitierte BAG in seinem Urteil vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - (juris) betreffend den Ortszuschlag nach dem Bundesangestelltentarifvertrag - BAT - nicht auseinandergesetzt, obwohl das BVerfG (Beschluss vom 21. Mai 1999, - 1 BvR 726/98 - BayVBl. 1999, 626) die in dem o.a. Urteil des BAG vom 15. Mai 1997 (BAGE 85, 375) angenommene Familienbezogenheit des Ortszuschlags im BAT unter Verweis auf die oben dargestellte verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum beamtenrechtlichen Ortszuschlag bestätigt hat.

  • VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04

    Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

    Die Typisierung in der Weise, dass nur eine im Normalfall von vornherein betrachtet reproduktionsfähige Lebensgemeinschaft begünstigt wird, ist sachlich vertretbar und berücksichtigt, dass die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich gestützt ist, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1993, a.a.O.; vgl. ebenso BAG Urteil vom 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 ­ BAGE 85, 375).

    Mit dieser sachlichen Rechtfertigung der Regelungen über den Familienzuschlag hat sich das BAG in seinem Urteil vom 29. April 2004 ­ 6 AZR 101/03 ­ (juris) betreffend den Ortszuschlag nach dem Bundesangestelltentarifvertrag ­ BAT nicht auseinandergesetzt, obwohl das BVerfG (Beschluss vom 21. Mai 1999, ­ 1 BvR 726/98 ­ BayVBl. 1999, 626) die in dem o.a. Urteil des BAG vom 15. Mai 1997 (BAGE 85, 375) angenommene Familienbezogenheit des Ortszuschlags im BAT unter Verweis auf die oben dargestellte verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum beamtenrechtlichen Ortszuschlag bestätigt hat.

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Der um den halben Unterschiedsbetrag zwischen den Stufen 1 und 2 erhöhte Ortszuschlag soll wie der Ortszuschlag der Stufe 2 die mit einer Ehe typischerweise Weise verbundenen besonderen finanziellen Belastungen ungeachtet einer konkreten Bedarfssituation der Ehegatten ausgleichen (BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878; BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).
  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 241/97

    Tarifliche Grundvergütung nach Statuswechsel

    Grundsätzlich genügt, daß sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58, 135; Beschlüsse vom 12. April 1972 - 2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44, 51; vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11, 25 = AP Nr. 116 zu Art. 3 GG, zu B I 1 der Gründe; vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58; vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108, 157; Senatsurteile vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68, 74 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TV Ang Bundespost, zu B II 3 b aa der Gründe; vom 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 12 zu § 29 BAT, zu I 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 3 Sa 27/04

    Ortszuschlag - Diskriminierung von Teilzeitkräften unterhalb von 50 %

    Der um den halben Unterschiedsbetrag zwischen den Stufen 1 und 2 erhöhte Ortszuschlag soll wie der Ortszuschlag der Stufe 2 die mit einer Ehe typischerweise verbundenen besonderen finanziellen Belastungen ungeachtet einer konkreten Bedarfssituation der Ehegatten ausgleichen (BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878; BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).
  • ArbG Essen, 11.02.2005 - 7 Ca 5385/04

    Anspruch eines in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden auf Zahlung

  • LAG Niedersachsen, 23.04.2002 - 13 Sa 1702/01

    Anspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf den kinderbezogenen Teil

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