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   BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98   

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https://dejure.org/1999,2246
BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98 (https://dejure.org/1999,2246)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1999 - 6 AZR 288/98 (https://dejure.org/1999,2246)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 6 AZR 288/98 (https://dejure.org/1999,2246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung einer Abfindung - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag Nr. 466 für die Arbeiter und Angestellten der Deutschen Bundespost TELEKOM vom 9.âEUR"12.âEUR"1994 bzw. 12.âEUR"12.âEUR"1994 (TV Nr.âEUR"466) § 17; SchwbG § 45 Abs. 1;... GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; BGB §âEUR"242
    Rückzahlung einer Abfindung bei Erhalt einer Erwerbsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rückzahlung einer Abfindung wegen Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 778
  • BB 1999, 2461
  • BB 2001, 262
  • DB 1999, 2317
  • DB 2000, 1417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Niedersachsen, 02.12.1997 - 13 Sa 1076/97

    Rückzahlungsklausel im Abfindungsvertrag; Entscheidender Zeitpunkt für die

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 1076/97 -.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 1997 - 13 Sa 1076/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Zwar kann auch ein widersprüchliches Verhalten des Anspruchsgläubigers den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200, 205, 206, zu II 1 a und b der Gründe; 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 31, zu B III 2 c der Gründe).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Zwar kann auch ein widersprüchliches Verhalten des Anspruchsgläubigers den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200, 205, 206, zu II 1 a und b der Gründe; 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 31, zu B III 2 c der Gründe).
  • BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91

    Krankenbezüge: über den Rentenbeginn hinaus gezahlte als Vorschüsse auf die

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben einer solchen Tarifnorm keine Anwendung (vgl. Senatsurteil 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 295, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 674/94

    Übergangsgeld: tariflicher Ausschluss für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Das Übergangsgeld nach § 25 b des Tarifvertrags für Arbeiter der Deutschen Bundespost (TV Arb) soll dem ausscheidenden Arbeitnehmer als Überbrückungs- und Umstellungshilfe dienen und die Aufrechterhaltung des bisherigen sozialen Status für einen bestimmten Zeitraum sicherstellen (BAG 30. März 1995 - 6 AZR 674/94 - nv., zu I 3 c der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Daß die Tarifvertragsparteien den Begriff "Beziehen" ebenfalls in diesem Sinne verstehen, folgt aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang und dem sich daraus ergebenden Sinn und Zweck der Regelung, die bei der Tarifauslegung neben dem Tarifwortlaut ebenfalls zu berücksichtigen sind (st. Rspr. vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308).
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