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   BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99   

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BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 (https://dejure.org/2000,2228)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 (https://dejure.org/2000,2228)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 6 AZR 291/99 (https://dejure.org/2000,2228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 1 Abs. 1; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des... Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 3 Abs. 1; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 3 Abs. 2; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 3 Abs. 3; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 6 Abs. 1; ; Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsicherung für Vorhandwerkerzulage; Weiterzahlung einer Vorhandwerkerzulage als Sicherungsbetrag nach dem TV über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 140
  • NZA 2002, 339
  • BB 2001, 1640
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 66/85

    Lohnsicherung für Vorhandwerkerzulage für einen Seezeichenmechaniker im

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Eine Maßnahme kann auch dann der Steigerung der Wirtschaftlichkeit dienen, wenn sie nicht zur Einsparung von Arbeitskräften und damit zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen führt (BAG 14. Mai 1986 - 4 AZR 66/85 - nv.).

    Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn mit der Maßnahme gewichtige Auswirkungen verbunden oder zu erwarten sind (BAG 14. Mai 1986 - 4 AZR 66/85 - nv.).

    Der erkennende Senat folgt damit dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts, sofern dessen Ausführungen in dem nicht veröffentlichen Urteil vom 14. Mai 1986 (- 4 AZR 66/85 -) zu der entsprechenden Rechtsprechung zum Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 29. Oktober 1971 und in der Fassung vom 18. Oktober 1973 und vom 7. November 1974 (TVRat) ebenfalls in diesem Sinne zu verstehen sein sollten.

  • BAG, 15.10.1992 - 6 AZR 342/91

    Lohnsicherung bei Wechsel der Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Darauf, ob dies im Wege des Direktionsrechts erfolgt oder durch Änderungskündigung, kommt es nicht an (Aufgabe der Senatsrechtsprechung aus dem Urteil vom 15. Oktober 1992 - 6 AZR 342/91 - AP MTB II Nr. 2).

    Im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 6 AZR 342/91 - AP MTB II § 9 Nr. 2) hat der erkennende Senat einen Anspruch auf Lohnsicherung verneint, weil der Arbeitnehmer auf Grund des Direktionsrechts des Arbeitgebers verpflichtet gewesen sei, die neue Tätigkeit anzunehmen, es also einer Änderung der Arbeitsbedingungen nicht bedurft habe und damit der tariflich geregelte Lohnsicherungsfall nicht vorliege.

  • LAG Hessen, 04.02.1999 - 3 Sa 2437/97

    Zahlung einer tariflichen Vorhandwerkerzulage

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    6 AZR 291/99 3 Sa 2437/97.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 1999 - 3 Sa 2437/97 - aufgehoben.

  • BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 496/73

    Bestellung zum Vorhandwerker - Widerruf - Mitbestimmungspflicht

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Die Vorhandwerkerbestellung und ihr Widerruf sind ohne Änderung des Arbeitsvertrags möglich (BAG 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - AP MTB II § 9 Nr. 3 = EzA MTB II § 9 Nr. 1).
  • BAG, 20.07.1983 - 4 AZR 23/81

    Unterstellung von Patienten - Vorarbeiterzulage - Psychiatrische Krankenanstalten

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Obwohl die überwiegende Tätigkeit des Klägers als Handwerker unverändert geblieben ist, liegt ein Wechsel der Beschäftigung vor, denn die Tätigkeit als Vorhandwerker umfaßt auch Führungs- und Koordinierungsaufgaben (vgl. BAG 11. Juni 1980 - 4 AZR 437/78 - AP MTB II § 9 Nr. 6; 20. Juli 1982 - 4 AZR 23/81 - AP MTL II § 9 Nr. 1).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 316/72

    Vertretungszulage - Vertretung eines anderen Arbeiters - Tätigkeitsmerkmale der

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 6 AZR 342/91 - AP MTB II § 9 Nr. 2) hat der erkennende Senat einen Anspruch auf Lohnsicherung verneint, weil der Arbeitnehmer auf Grund des Direktionsrechts des Arbeitgebers verpflichtet gewesen sei, die neue Tätigkeit anzunehmen, es also einer Änderung der Arbeitsbedingungen nicht bedurft habe und damit der tariflich geregelte Lohnsicherungsfall nicht vorliege.
  • BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 301/78

    Vorhandwerker - Widerruf der Bestellung - Rückgruppierung - Gleichstehende

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Durch die Bestellung zum Vorhandwerker erlangt ein Arbeiter eine hervorgehobene Stellung in einer Gruppe (vgl. BAG 2. April 1980 - 4 AZR 301/78 - AP MTB II § 9 Nr. 5).
  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 437/78

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates - Übertragung einer Tätigkeit - Wechsel der

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99
    Obwohl die überwiegende Tätigkeit des Klägers als Handwerker unverändert geblieben ist, liegt ein Wechsel der Beschäftigung vor, denn die Tätigkeit als Vorhandwerker umfaßt auch Führungs- und Koordinierungsaufgaben (vgl. BAG 11. Juni 1980 - 4 AZR 437/78 - AP MTB II § 9 Nr. 6; 20. Juli 1982 - 4 AZR 23/81 - AP MTL II § 9 Nr. 1).
  • LAG Köln, 03.12.2004 - 4 Sa 982/04

    Vorhandwerkerzulage, Einkommenssicherung

    Schließlich handele es sich ja um einen Wechsel der Beschäftigung, wie es sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 - ergebe.

    Dazu aber hat - das ist den Parteien bekannt - das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 - bereits entschieden, dass ein Wechsel der Beschäftigung auch dann vorliegt, wenn ein Vorhandwerker nunmehr Handwerkertätigkeiten ausüben soll.

  • LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08

    Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker; Lohnsicherung aufgrund tariflichem

    Dies ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140 = AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 35 = EzBAT TV Rationalisierungsschutz vom 9.1.1987 Nr. 3; 27.10.2005 - 6 AZR 116/05), der sich das erkennende Gericht anschließt, als Rationalisierungsmaßnahme anerkannt.

    Wesentlich ist eine Änderung, wenn mit der Maßnahme gewichtige Auswirkungen verbunden oder zu erwarten sind (BAG 19.10.1000 - 6 AZR 291/99 a.a.O.; 14.5.1986 - 4 AZR 66/85).

  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99

    Rationalisierungsschutz - Wechsel der Beschäftigung

    Diese Rechtsprechung hat der Senat jedoch durch Urteil vom 19. Oktober 2000 (- 6 AZR 291/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgegeben.

    Entscheidend ist vielmehr allein, daß dem von einer Rationalisierungsmaßnahme betroffenen Arbeiter die neue, geänderte Tätigkeit übertragen wird (vgl. BAG 19. Oktober 2000 - 6 AZR 291/99 - zVv.).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 247/05

    Einkommenssicherung, Tarifvertrag

    Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 19. Oktober 2000 - 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140 und 24. Juni 2004 - 6 AZR 298/03 - Parallelsache zu - 6 AZR 116/05 - vom 27. Oktober 2005.

    Dazu hat der Senat mit Urteil vom 19. Oktober 2000 (- 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140) bereits entschieden, dass ein Wechsel der Beschäftigung auch dann vorliegt, wenn ein Vorhandwerker nunmehr Handwerkertätigkeiten ausüben soll.

  • LAG Köln, 18.03.2005 - 11 Sa 1042/04

    Vorhandwerkerzulage, Lohnsicherung, Wegfall des Arbeitsplatzes

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.10.2000 (6 AZR 291/99, in NZA 2002, Seite 339 ff.) bereits entschieden, dass der Widerruf der Vorhandwerkerbestellung zu einem Wechsel in der Beschäftigung im Sinne des § 1 TV RatArB führt, obwohl die überwiegende Tätigkeit des Arbeitnehmers als Handwerker unverändert geblieben ist, da die Tätigkeit als Vorhandwerker auch Führungs- und Koordinierungsaufgaben umfasse und der Arbeiter durch seine Bestellung zum Vorhandwerker eine hervorgehobene Stellung in seiner Gruppe erhalte.
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2003 - 10 Sa 1168/01

    Vergütungssicherung nach dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für

    Dies ergibt sich nach den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 19.10.2000 (6 AZR 291/99, AP Nr. 35 zu § 4 TVG-Rationalisierungsschutz ), auf die die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich Bezug nimmt, aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Normen und deren Sinn und Zweck.
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 116/05

    Einkommenssicherung - Tarifvertrag

    Dazu hat der Senat mit Urteil vom 19. Oktober 2000 (- 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140) bereits entschieden, dass ein Wechsel der Beschäftigung auch dann vorliegt, wenn ein Vorhandwerker nunmehr Handwerkertätigkeiten ausüben soll.
  • LAG Köln, 06.10.2010 - 9 Sa 268/10

    Widerruf einer Vorarbeiterzulage bei Bezeichnung deutscher Mitglieder der

    Die Ausübung des Widerrufs führt nicht zu einer Änderung des Arbeitsvertrages, sondern lässt diesen unberührt und unterscheidet sich damit von der Kündigung, die auf eine Beendigung/Änderung des Arbeitsvertrages abzielt (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - und Urteil vom 10. Oktober 2000 - 6 AZR 291/99 -).
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