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   BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 296/79   

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https://dejure.org/1981,2402
BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 296/79 (https://dejure.org/1981,2402)
BAG, Entscheidung vom 08.10.1981 - 6 AZR 296/79 (https://dejure.org/1981,2402)
BAG, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 (https://dejure.org/1981,2402)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1982, 911
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Tarifverträge dürfen aber durch eine von § 11 BUrlG abweichende Berechnung der weiterzuzahlenden Vergütung nicht die in § 1 BUrlG bestehende Lohnfortzahlungspflicht mindern (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO unter Aufgabe von BAG 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 - AP BAT § 47 Nr. 3 = EzA BUrlG § 13 Nr. 15).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Die vom Sechsten Senat früher dazu vertretene Rechtsauffassung (BAG 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 - AP BAT § 47 Nr. 3 = EzA BUrlG § 13 Nr. 15) hatte der für das Urlaubsrecht damals zuständige Fachsenat des Bundesarbeitsgerichts bereits aufgegeben (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - BAGE 61, 1).
  • BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82

    Urlaubsentgelt bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen

    Damit sind auch Tarifregelungen zugelassen, die für den Arbeitnehmer nicht in jedem Falle günstiger sind (BAG Urteil vom 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 -, AP Nr. 3 zu § 47 BAT, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Wegen der generellen tariflichen Regelung, die zahlreiche Arbeitsverhältnisse erfaßt, kann die Beurteilung nicht auf den Einzelfall bezogen werden (vgl. auch BAG 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 47 BAT).
  • BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 414/84

    Vergütung im Krankheitsfall

    Soweit sich aus dem Urteil des Sechsten Senats vom 8. Oktober 1981 (6 AZR 296/79 - AP Nr. 3 zu § 47 BAT, zu II 1 c der Gründe) eine andere Auffassung entnehmen läßt, wird eine Begründung hierfür nicht gegeben.
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Tarifverträge dürfen aber durch eine von § 11 BUrlG abweichende Berechnung der weiterzuzahlenden Vergütung nicht die in § 1 BUrlG bestehende Lohnfortzahlungspflicht mindern (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO unter Aufgabe von BAG 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 - AP BAT § 47 Nr. 3 = EzA BUrlG § 13 Nr. 15).
  • BAG, 10.02.1988 - 7 AZR 36/87

    Berücksichtigung des steuerpflichtigen Teils der tariflichen Nahauslösung bei der

    Aufgrund der Tariföffnungsklausel des § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG dürfen die Tarifvertragsparteien (jedenfalls bei Beachtung des sogenannten Lebensstandardprinzips; vgl. dazu z.B. BAG Urteil vom 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 - AP Nr. 3 zu § 47 BAT) den Umfang der dem Arbeitnehmer während seines Urlaubs zustehenden Zahlungen selbst festlegen mit der Folge, daß es dann nur auf die tarifliche Regelung und nicht auf den Begriff des "Arbeitsverdienstes" im Sinne des § 11 BUrlG ankommt.
  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84
    Wäre der Auffassung der Revision zu folgen, müßte jeweils von der Unwirksamkeit oder Wirksamkeit der tariflichen Regelung ausgegangen werden, je nachdem, welches Arbeitsverhältnis von der Regelung betroffen ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 - AP Nr. 3 zu § 47 BAT).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.05.1985 - 4 Sa 190/84

    Urlaubsentgelt bei Wechsel vom Arbeiterverhältnis zum Angestelltenverhältnis

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  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 892/79
    Wegen der generellen tariflichen Regelung, die zahlreiche Arbeitsverhältnisse erfaßt, kann die Beurteilung nicht auf den Einzelfall bezogen werden (vgl. auch BAG 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79-, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 47 BAT).
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