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   BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95   

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https://dejure.org/1995,1494
BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95 (https://dejure.org/1995,1494)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1995 - 6 AZR 297/95 (https://dejure.org/1995,1494)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 6 AZR 297/95 (https://dejure.org/1995,1494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine ungekürzte tarifliche Einmalzahlung während des Mutterschutzes - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge - Anspruch auf einen Sozialzuschlag während des Mutterschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einmalzahlung - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost (TV Arb) vom 6.1.1955 § 11; Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost (TV Ang) vom 21.3.1961 § 27; Tarifvert... rag Nr. 417 (TV) zur Änderung des TV Arb vom 7.5.1992 § 8; MuSchG §§ 3, 6, 11, 14; LFZG § 1 Abs. 1; EFZG § 3 Abs. 1; BUrlG § 11; EGV Art. 119; GG Art. 3, Art. 6 Abs. 4; BGB §§ 611, 614
    Tarifliche Einmalzahlung: Kürzung für Kalendermonate ohne Bezüge im Anspruchszeitraum: Keine Ausnahme für mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot nach der Niederkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 996
  • BB 1996, 1392
  • DB 1996, 2341
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; rückwirkende Vergütungserhöhung

    Auszug aus BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95
    Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit eine rückwirkende Vergütungserhöhung sich auf den Berechnungszeitraum auswirkt.(BAG Urteil vom 6. Juni 1994 - 5 AZR 501/93 - AP Nr. 11 zu § 14 MuSchG 1968, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95
    Demgegenüber verfolgt die Regelung über den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld den Zweck, das in Art. 6 Abs. 4 der Gemeinschaft auferlegte Schutz- und Fürsorgegebot zugunsten der Mutter in der Weise zu verwirklichen, daß an den finanziellen Belastungen des Mutterschutzes nicht nur der Staat und die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt werden, sondern auch der Arbeitgeber (BVerfG Beschluß vom 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 - AP Nr. 1 zu § 14 MuSchG 1968).
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 216/93

    Zuwendung - Verminderung bei Krankheitszeiten

    Auszug aus BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95
    Ist der Arbeitgeber von der Pflicht, Arbeitsentgelt zu zahlen, befreit, dann verbietet der Gleichheitssatz nicht eine tarifliche Bestimmung, die eine pauschalierte Tariflohnerhöhung ausschließt, wenn und soweit für den Regelungszeitraum keine Bezüge zu leisten sind (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. September 1994 - 10 AZR 216/93 - AP Nr. 166 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 550/85

    § 14 MuSchG

    Auszug aus BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95
    Bei dem Zuschuß zum Mutterschaftsgeld gem. § 14 MuSchG handelt es sich zwar um einen Entgeltersatzanspruch (vgl. BAGE 53, 205, 208 = AP Nr. 4 zu § 14 MuSchG 1968, zu I 2 a der Gründe), doch waren die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet, diesen Anspruch den in § 8 Abs. 2 Unterabs. 5 TV bezeichneten Lohnansprüchen gleichzusetzen.
  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

    Auszug aus BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95
    Doch soll damit nicht während der auf der Mutterschaft beruhenden Freistellung von der Arbeit der bisherige, aus der Berufstätigkeit herrührende Lebensstandard gesichert werden (vgl. BAG Urteil vom 12. Juli 1995 - 10 AZR 511/94 - NZA 1995, 1165, unter Aufgabe der früheren, vom Berufungsgericht herangezogenen gegenteiligen Rechtsprechung).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01

    Tarifliches Urlaubsgeld und Mutterschutz

    Das Landesarbeitsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, daß nach der Entscheidung des EuGH in Sachen "Lewen" (21. Oktober 1999 - C-333/97 - EuGHE I 1999, 7243) Zeiten der Inanspruchnahme von Schutzfristen nach dem Mutterschutzrecht den Zeiten tatsächlicher Arbeitsleistung gleichgestellt sind (aA noch BAG 14. Dezember 1995 - 6 AZR 297/95 - AP TV Arb Bundespost § 11 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 5).
  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 258/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Mutterschutz

    c) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Sechsten Senates vom 14. Dezember 1995 (- 6 AZR 297/95 - AP Nr. 1 zu § 11 TV Arb Bundespost).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

    Dieser mit einer Pauschalierung regelmäßig verfolgte Zweck (vgl. BAG 14. Dezember 1995 - 6 AZR 297/95 - AP TV Arb Bundespost § 11 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 5) würde durch eine andernfalls uU erforderliche zeitliche Aufschlüsselung der Einmalzahlungen teilweise wieder aufgehoben.
  • LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04

    Auswirkungen von Mutterschutzzeiten auf den Anspruch auf ein ergebnisbezogenes

    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Anspruchszweck her unterscheiden (BAG vom 14. Dezember 1995, 6 AZR 297/95, AP Nr. 1 zu § 11 TV Arb Bundespost).
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 15 Sa 432/01

    Tarifliche Sonderzahlung Beschränkkung des Anspruchs auf volle Monate mit

    Da der Tatbestand des Fehlens von Bezügen im bestehenden Arbeitsverhältnis Männer ebenso erfüllen können wie Frauen, z.B. während der Einberufung zum Wehr- und Ersatzdienst oder während eines unbezahlten Sonderurlaubes oder aber auch bei Inanspruchnahme von Krankengeld nach § 45 SGB V durch den Mann und insofern schon nicht feststellbar ist, welches Geschlecht von der Regelung überwiegend nachteilig betroffen ist, kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 8 Ziff. 6 MTV auch nicht von einer mittelbaren Frauendiskriminierung, wie sie erstmals im Termin vom 13.09.2001 angesprochen wurde, nicht die Rede sein (vgl. auch BAG, Urteil v. 14.12.1995-6 AZR 297/95 - AP Nr. 1 zu § 11 TVA Arb Bundespost).
  • LAG Berlin, 06.03.2001 - 3 Sa 2255/00

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruches auf Zahlung eines tariflichen

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  • LAG Hamm, 30.10.2000 - 18 Sa 986/00

    Zulässigkeit der Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche

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  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 661/00

    Zulässigkeit der Verrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche

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  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 874/00
    Es liegt nämlich in der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien, namentlich aus den mit einer Pauschalierung verbundenen Vereinfachungs- und Kostengründen die Tarifgehaltserhöhungen in Gestalt von Einmalzahlungen bei der Bemessung sonstiger Leistungen auszuschließen (vgl. BAG, Urt. v. 14.12.1995 - 6 AZR 297/95 - AP Nr. 1 zu § 11 TV Arb Bundespost, Bl. 2).
  • LAG Berlin, 14.01.2000 - 6 Sa 1951/99

    Mutterschaftsgeld - Zuschuss - Verjährung

    Soweit schließlich das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 14. Dezember 1995 ( 6 AZR 297/95 - AP § 11 TV Arb Bundespost Nr. 1 zu 11 d.Gr.) den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld nicht zu den Bezügen im Sinne einer Tarifnorm gerechnet hat, erklärt sich dies allein daraus, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff Bezüge durch einen Klammerzusatz abschließend dahin definiert hatten, dass es sich um Ansprüche auf Vergütung als Gegenleistung für erbrachte Tätigkeiten oder auf Arbeitsentgelt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder auf Urlaubsentgelt handeln mußte.
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.07.1996 - 1 Sa 126/96

    Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Eingruppierung des Anspruchs auf

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