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   BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96   

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BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96 (https://dejure.org/1998,2006)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 6 AZR 300/96 (https://dejure.org/1998,2006)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 (https://dejure.org/1998,2006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge DDR; ; TV Ang-O § 16; ; Übergangsvorschriften Nr. 1 Buchst. a zu § 16 TV Ang-O

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postdientstzeit - Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst bei Stasi-Kontakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 370
  • NZA 1998, 829
  • BB 1998, 1320
  • DB 1998, 522
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 360/96

    Berechnung der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst bei Stasi-Kontakten

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96
    Insoweit gilt das gleiche wie für die nach der Tarifnorm ebenfalls anrechnungsschädliche Tätigkeit für das MfS (vgl. dazu das heutige Urteil des Senats in der Sache - 6 AZR 360/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 381/95 - AP Nr. 1 zu § 16 TV Ang Bundespost; Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 360/96 - zur Veröffentlichung bestimmt) sind damit sowohl die hauptamtliche Tätigkeit als auch die Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter erfaßt.

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96
    c) Dieser Auslegung der Tarifnorm steht nicht die Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts entgegen, wonach die bloße Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung in Bezug auf eine inoffizielle Mitarbeit beim MfS kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 der Anlage I zum Einigungsvertrag ist (Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AP Nr. 56 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).
  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 911/93

    Postdienstzeit - Grundwehrdienst bei Grenztruppen der DDR

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96
    Das Ministerium für Staatssicherheit gehörte ebenso wie die Grenztruppen (vgl. BAGE 77, 137 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) zu den Hauptrepressionsorganen der DDR.
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 360/95

    Eingruppierung: Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96
    Dieser Ausschlußtatbestand verstößt nach der Rechtsprechung des Senats nicht gegen höherrangiges Recht (BAG Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 360/95 - zur Veröffentlichung bestimmt - im Anschluß an das Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 381/95

    Postdienstzeit eines Angestellten

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 381/95 - AP Nr. 1 zu § 16 TV Ang Bundespost; Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 360/96 - zur Veröffentlichung bestimmt) sind damit sowohl die hauptamtliche Tätigkeit als auch die Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter erfaßt.
  • LAG Berlin, 07.11.1995 - 12 Sa 68/95

    Verpflichtungserklärung zu einer Tätigkeit für das MfS - Anerkennung von

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. November 1995 - 12 Sa 68/95 - aufgehoben.
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96
    Dieser Ausschlußtatbestand verstößt nach der Rechtsprechung des Senats nicht gegen höherrangiges Recht (BAG Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 360/95 - zur Veröffentlichung bestimmt - im Anschluß an das Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu informeller/inoffizieller Mitarbeit führt zum Anrechnungsausschluß nach Nr. 1 Buchst. a der Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts erfüllt jedoch allein die Verpflichtung zur informellen/inoffiziellen Mitarbeit für das MfS den Ausschlußtatbestand der Übergangsvorschrift Nr. 1 Buchst. a zu § 16 Ang-O. Dies hat der Senat durch Urteile vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, auf deren Begründungen er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt.

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts sieht im Rahmen der Berechnung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst die IM-Tätigkeit im Zweifel erst mit dem Zeitpunkt als beendet an, in dem der Verpflichtungsanlaß wegfiel (Urteile vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96, 360/96, 507/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.08.1998 - 4 ABR 70/96

    Postdienstzeit - Verpflichtung zur Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst

    Bereits die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu informeller/inoffizieller Mitarbeit führt zum Anrechnungsausschluß nach Nr. 1 Buchst. a der Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O (Bestätigung der Rechtsprechung des Sechsten Senats, Urteile vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 - NZA 1998, 829 = ZTR 1998, 316, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Auffassung vertritt mit Recht der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 300/96 - NZA 1998, 829 = ZTR 1998, 316, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dieser Rechtsprechung des Sechsten Senats, die dieser in seinem Urteil vom 28. Mai 1998 (- 6 AZR 618/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) bekräftigt hat, schließt sich der Senat an und verweist wegen der Einzelheiten der Begründung auf die Entscheidung des Sechsten Senats vom 29. Januar 1998 (aaO).

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS

    Hinsichtlich der Voraussetzungen einer "Tätigkeit für das MfS" vgl. heutiges Urteil des Senats in der Sache 6 AZR 360/96, hinsichtlich der Voraussetzungen einer der Tätigkeit gleichstehenden "Verpflichtung zu informeller/inoffizieller Mitarbeit" vgl. heutiges Urteil des Senats in der Sache 6 AZR 300/96 (beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 - zur Veröffentlichung bestimmt) ist der Klammerzusatz "einschließlich der Verpflichtung zu informeller/ inoffizieller Mitarbeit" nach seinem Wortlaut und seinem Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, daß auch Zeiten von der Berücksichtigung als Postdienstzeit ausgeschlossen sind, während derer sich der Angestellte zu einer inoffiziellen Mitarbeit gegenüber dem MfS verpflichtet hatte.

  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 194/98

    Beschäftigungszeit bei Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit bei dem

    Eine solche - bewußt und gewollt erklärte - Verpflichtung konnten die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums einer Tätigkeit für das MfS gleichstellen (Senatsurteile 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 - BAGE 87, 370, 374 ff., zu II 2 a und b der Gründe; - 6 AZR 507/96 - BAGE 88, 1, 5, zu II 2 a der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70, 77, zu II 2 der Gründe; 26. August 1998 - 4 ABR 70/96 - AP TVG Tarifverträge: DDR § 1 Nr. 37 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 9, zu B II 1 der Gründe; 1. Oktober 1998 - 6 AZR 203/97 - nv., zu II 1 der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT-O/ATB-Ang Stand Juli 1999 § 19 BAT-O Anm. 6.4).

    aus den Urteilen vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - BAGE 87, 370 und 88, 1ff, jeweils zu II 2 der Gründe), vom 28. Mai 1998 (- 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70ff, zu II 2 der Gründe), vom 28. August 1998 (- 4 ABR 70/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DDR Nr. 37, zu II 1 der Gründe) und vom 1. Oktober 1998 (- 6 AZR 203/97 - nv, zu II 1 der Gründe) hinsichtlich des Anrechnungsausschlusses bei Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit für das MfS,.

  • LAG Brandenburg, 22.01.1999 - 4 Sa 460/98

    Ausschluss von Zeiten der Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

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  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 579/96

    Vorhandensein eines Tatbestands als Voraussetzung der revisionsrechtlichen

    Allein die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur informellen/inoffiziellen Mitarbeit erfüllt den Ausschlußtatbestand der Übergangsvorschrift Nr. 1 Buchst. a zu § 16 TV Ang-O. Dies hat der Senat durch Urteile vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, auf deren Begründungen verwiesen wird.
  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 203/97
    Hingegen kommt es auf Art und Umfang der vom MfS aufgrund der Verpflichtung des Angestellten in Aussicht genommenen Tätigkeit nicht an (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 - AP Nr. 4 zu § 16 TV Ang Bundespost, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe und vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II der Gründe).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 637/96
    Die Verpflichtung zur informellen/inoffiziellen Mitarbeit für das MfS erfüllt allein den Ausschlußtatbestand der Übergangsvorschrift Nr. 1 Buchst. a zu § 16 TV Ang-O. Dies hat der Senat durch Urteile vom 29. Januar 1998 (6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, auf deren Begründungen er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt.
  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 621/96

    Anspruch auf Abfindung bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteile vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen, zu den insoweit inhaltsgleichen Übergangsvorschriften Nr. 1 Buchst. a letzter Satz zu § 16 TVAng-O) ist der Klammerzusatz "einschließlich der Verpflichtung zur informeller/inoffizieller Mitarbeit" nach seinem Wortlaut und seinem Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, daß auch Zeiten von der Berücksichtigung als Dienstzeit ausgeschlossen sind, während derer sich der Angestellte zu einer inoffiziellen Mitarbeit gegenüber dem MfS verpflichtet hatte.
  • OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.1998 - 1 Sa 27/97
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