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   BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00   

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https://dejure.org/2002,5781
BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 (https://dejure.org/2002,5781)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 (https://dejure.org/2002,5781)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 6 AZR 31/00 (https://dejure.org/2002,5781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kassenkraft - Verrichtung von Reinigungstätigkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit der Verrichtung angeordneter Reinigungsarbeiten aufgrund des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers; Beschränkte Überprüfbarkeit der Revision hinsichtlich der Beweiswürdigung eines Attests ; Voraussetzungen der Erledigung einer Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache in der Revisionsinstanz; Erhöhung des Anteils der von einer Kassenkraft in einem Hallenbad durchzuführenden Reinigungstätigkeiten; keine Verpflichtung zur Verrichtung von Reinigungsdiensten bei Leistungsunfähigkeit aus ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Direktionsrecht: Erhöhung des Anteils der von einer Kassenkraft in einem Hallenbad durchzuführenden Reinigungstätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 400 (Ls.)
  • NZV 2003, 400
  • DB 2003, 341
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    An der alsbaldigen Feststellung des Umfangs seiner Leistungspflicht hat der Arbeitnehmer bei entsprechendem Streit der Parteien regelmäßig ein rechtliches Interesse (Senatsurteil 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - BAGE 61, 77).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    Verfügt der Arbeitgeber unter Berufung auf sein Weisungsrecht eine Änderung der Arbeitsbedingungen, kann sich der Arbeitnehmer hiergegen mit einer Feststellungsklage wenden (BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 mwN).
  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82

    Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
    Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Die Klage muss darüber hinaus zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sein (BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 31/00 - Rn. 15).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

    Schließt sich der Prozessgegner wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (25. Juli 2002 - 6 AZR 31/00 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 62 mwN) nicht nur, dass die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • LAG Hamm, 14.08.2008 - 11 Sa 552/08

    Eingliederung Versorgungsämter NW

    Es gelten die Grundsätze, nach denen ein Feststellungsantrag gegen eine arbeitgeberseitige Versetzung zulässig ist (vgl. BAG 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - ; BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44).
  • LAG Hamm, 04.09.2008 - 11 Sa 422/08

    Versorgungsämter NW; Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW

    Es gelten insoweit die Grundsätze, nach denen ein Feststellungsantrag gegen eine arbeitgeberseitige Versetzung zulässig ist (vgl. BAG 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - ; BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44).
  • LAG Hamm, 04.12.2008 - 17 Sa 997/08

    Versorgungsämter NW, Zuordnung nach dem Eingliederungsgesetz Versorgungsämter NW

    Es gelten insoweit die Grundsätze, nach denen ein Feststellungsantrag gegen eine arbeitgeberseitige Versetzung zulässig ist (BAG 25.07.2002 - 6 AZR 31/00; 30.08.1995 - 1 AZR 47/95, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44; LAG Hamm 04.09.2008 - 11 Sa 422/08).
  • LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03

    Versetzung

    Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse.
  • LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03

    Versetzung - Direktionsrecht - Unwirksamkeit - Geltendmachung - Verwirkung

    Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse.
  • LAG Köln, 30.11.2016 - 11 Sa 316/15

    Auskunftsanspruch; Einzelfall

    Sie muss darüber hinaus zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sein (BAG, Urt. v. 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - m.w.N.).
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