Rechtsprechung
BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Kassenkraft - Verrichtung von Reinigungstätigkeiten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unmöglichkeit der Verrichtung angeordneter Reinigungsarbeiten aufgrund des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers; Beschränkte Überprüfbarkeit der Revision hinsichtlich der Beweiswürdigung eines Attests ; Voraussetzungen der Erledigung einer Feststellungsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache in der Revisionsinstanz; Erhöhung des Anteils der von einer Kassenkraft in einem Hallenbad durchzuführenden Reinigungstätigkeiten; keine Verpflichtung zur Verrichtung von Reinigungsdiensten bei Leistungsunfähigkeit aus ...
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Direktionsrecht: Erhöhung des Anteils der von einer Kassenkraft in einem Hallenbad durchzuführenden Reinigungstätigkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 10.12.1998 - 2 Ca 1754/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - 6 Sa 171/99
- BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
- BAG - 5 AZR 31/00
Papierfundstellen
- NZA 2003, 400 (Ls.)
- NZV 2003, 400
- DB 2003, 341
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66
Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete …
Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist. - BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87
Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten
Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
An der alsbaldigen Feststellung des Umfangs seiner Leistungspflicht hat der Arbeitnehmer bei entsprechendem Streit der Parteien regelmäßig ein rechtliches Interesse (Senatsurteil 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - BAGE 61, 77). - BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats
Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
Verfügt der Arbeitgeber unter Berufung auf sein Weisungsrecht eine Änderung der Arbeitsbedingungen, kann sich der Arbeitnehmer hiergegen mit einer Feststellungsklage wenden (BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 mwN). - BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82
Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses
Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist. - BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot
Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …
Die Klage muss darüber hinaus zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sein (BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 31/00 - Rn. 15). - BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03
Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses
Schließt sich der Prozessgegner wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (25. Juli 2002 - 6 AZR 31/00 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 62 mwN) nicht nur, dass die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist. - LAG Hamm, 14.08.2008 - 11 Sa 552/08
Eingliederung Versorgungsämter NW
Es gelten die Grundsätze, nach denen ein Feststellungsantrag gegen eine arbeitgeberseitige Versetzung zulässig ist (vgl. BAG 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - ; BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44).
- LAG Hamm, 04.09.2008 - 11 Sa 422/08
Versorgungsämter NW; Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW
Es gelten insoweit die Grundsätze, nach denen ein Feststellungsantrag gegen eine arbeitgeberseitige Versetzung zulässig ist (vgl. BAG 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - ; BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44). - LAG Hamm, 04.12.2008 - 17 Sa 997/08
Versorgungsämter NW, Zuordnung nach dem Eingliederungsgesetz Versorgungsämter NW
Es gelten insoweit die Grundsätze, nach denen ein Feststellungsantrag gegen eine arbeitgeberseitige Versetzung zulässig ist (BAG 25.07.2002 - 6 AZR 31/00; 30.08.1995 - 1 AZR 47/95, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44; LAG Hamm 04.09.2008 - 11 Sa 422/08). - LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Versetzung
Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse. - LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Versetzung - Direktionsrecht - Unwirksamkeit - Geltendmachung - Verwirkung
Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse. - LAG Köln, 30.11.2016 - 11 Sa 316/15
Auskunftsanspruch; Einzelfall
Sie muss darüber hinaus zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sein (BAG, Urt. v. 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - m.w.N.).