Rechtsprechung
BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifvertrag - Einzelvertragliche Vereinbarungen - Kündigungsschutzrecht - Teilzeitarbeit
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BeschFG 1985 Art. 1 §§ 4, 6; Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachth... öfen und in Einfuhruntersuchungsstellen (TV) vom 1.4.1969 §§ 12, 13; BGB §§ 134, 315, 615, 622, 626; KSchG §§ 1, 2
Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 27.07.1989 - 1 Ca 158/89
- LAG Niedersachsen, 14.03.1990 - 7 (13) Sa 1408/89
- BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90
Papierfundstellen
- BAGE 70, 62
- NJW 1993, 348
- MDR 1993, 248
- NZA 1992, 938
- BB 1992, 1568
- DB 1992, 1785
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, das bei der Auslegung der Tarifnorm zu Unrecht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Individualvereinbarungen entsprechenden Inhalts (BAGE 47, 314 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969) herangezogen hat, läßt sich im Wege der Tarifauslegung ein dem § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 BeschFG entsprechender Inhalt des § 12 Satz 1 TV nicht ermitteln.Zu Unrecht stellt das Landesarbeitsgericht auf die Grundsätze ab, die der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 12. Dezember 1984 (BAGE 47, 314 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969) für die Wirksamkeit einzelvertraglicher Vereinbarungen aufgestellt hat.
Ob tariflich ein einseitiges Bestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit vorgesehen werden könne, hat der Siebte Senat ausdrücklich offen gelassen (vgl. BAGE 47, 314, 328 = AP, aaO, zu II 3 d ff. der Gründe).
- BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88
Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90
Zwar ist nach Auffassung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts eine Abweichung vom Benachteiligungsverbot des § 2 Abs. 1 BeschFG durch Tarifverträge vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt worden (BAGE 62, 334, 338 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985). - BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84
Bezahlter Urlaub
Auszug aus BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90
Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. BAGE 54, 210, 213 f. = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie). - BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88
Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher …
Auszug aus BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90
Eine tarifliche Regelung kann deshalb auch wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtsunwirksam sein (BAGE 63, 100, 110 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand). - BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
Abfindungsberechnung nach Rationalisierungsabkommen
Auszug aus BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90
Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. BAGE 54, 210, 213 f. = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
- BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
Tarifvorrang bei Annahmeverzug
aa) Im Urteil vom 12. März 1992 (- 6 AZR 311/90 - BAGE 70, 62) hat der erkennende Senat angenommen, daß die Regelung in § 12 Satz 1 TV Ang iöS, wonach sich die Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall richtet, dem Arbeitgeber ein einseitiges Bestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit einräumt.Die tarifliche Abweichung von den Mindestbeschäftigungszeiten des § 4 Abs. 1 BeschFG ist, obwohl sie für den Arbeitnehmer ungünstiger ist als die gesetzliche Regelung, nach § 6 Abs. 1 BeschFG zulässig (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO).
Auch hier kann der erkennende Senat auf die entsprechend geltenden Ausführungen in seinem Urteil vom 12. März 1992 (- 6 AZR 311/90 - aaO) verweisen, wo er angenommen hat, daß die von § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 BeschFG abweichende entsprechende Regelung in § 12 Satz 1 TV Ang iöS, wonach sich die Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall richtet, dem Arbeitgeber wirksam ein einseitiges Bestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit einräumt.
Sowohl nach seinem Wortlaut als auch nach seiner Entstehungsgeschichte ersetzt § 6 BeschFG den sonst durch das Kündigungsrecht gewährleisteten Schutz des Arbeitnehmers gegen Änderung der Arbeitsbedingungen durch die autonomen Regelungen der sachkundigen Tarifvertragsparteien (BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO; zustimmend Mosler Anm. zu AP BeschFG § 4 Nr. 1; vgl. auch Hromadka FS Kissel S 417, 427).
Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO; 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 213 f.; 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 103 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 87 mwN).
Diese können sich nicht nur aus zwingendem Gesetzesrecht, sondern auch aus dem Grundgesetz, den guten Sitten oder tragenden Grundsätzen des Arbeitsrechts ergeben (BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO).
Eine tarifliche Regelung kann deshalb auch wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtsunwirksam sein (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO unter Hinweis auf BAG 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 - BAGE 63, 100).
In dem Urteil vom 12. März 1992 (- 6 AZR 311/90 - aaO) hat der Senat angenommen, § 12 Satz 1 TV Ang iöS sei nicht wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unwirksam.
- BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94
Beschäftigungsanspruch einer Fleischbeschautierärztin
Den nicht vollbeschäftigten Angestellten, die im Geltungsbereich des TV eingestellt werden, sind diese Regelung und ihre Gründe bereits bei der Einstellung bekannt, so daß das Vertrauen auf eine bestimmte Mindestdauer der Arbeitszeit nicht geschützt ist (BAGE 70, 62 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985).Die Entscheidung nach § 12 Satz 2 TV unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAGE 70, 62 = AP, aaO).
Daher besteht hier der Tarifvorrang nach § 6 Abs. 1 BeschFG 1985 (BAGE 70, 62, 66 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, Leitsatz 1 und zu II 2 der Gründe).
§ 12 TV ist auch nicht wegen Verstoßes gegen zwingende Vorschriften des Kündigungs- und Kündigungsschutzrechts unwirksam (BAGE 70, 62, 67 f. = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, Leitsatz 2 und zu II 2b bb der Gründe).
- BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93
Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs
Im Gegensatz zu § 12 des genannten Tarifvertrages, der die Mindestbeschäftigungszeiten des § 4 Abs. 1 BeschFG tarifrechtlich zulässigerweise abbedingt (vgl. hierzu BAGE 70, 62 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985), bestimmt der hier anzuwendende § 12 TV nicht, daß sich die Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall richtet und Vergütung nur für angeordnete und geleistete Arbeit gezahlt werden soll.
- BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 463/01
Tarifliche Versorgungsregelung - nichteheliche Kinder
(3) Die Gerichte haben nicht zu überprüfen, ob ihnen eine andere Regelung gerechter und zweckmäßiger erschiene (vgl. ua. BAG 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 103 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 87, zu II 5 der Gründe; 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - BAGE 70, 62, 69). - BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92
Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes
Allerdings ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu überprüfen, ob die Tarifvertragsparteien die sachgerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben (vgl. BAG Urteil vom 12. März 1992, BAGE 70, 62). - BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 8/01
Übernahme eines Arbeitnehmers durch die BfA gemäß Art II § 15d SGB 4
Die vom Landesarbeitsgericht nicht weiter festgestellte Besorgnis, die Beklagte werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen, ist Prozeßvoraussetzung nur für ein der Klage stattgebendes Urteil (BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - BAGE 70, 62, 70). - BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95
Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe
Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (BAGE 70, 62, 69 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, zu II 2 b bb der Gründe). - LAG Niedersachsen, 12.04.2011 - 13 Sa 1393/10
Mindestarbeitszeit kann konkludent aus einer einvernehmlichen Vertragshandhabung …
Zu dieser abgelösten tariflichen Regelung hat das BAG mit Urteil vom 16.11.2000, 6 AZR 353/99 (auch: Urteil vom 12.03.1992, 6 AZR 311/90, AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985), entschieden, dass die Arbeitszeitregelung allein nach Bedarf zulässig ist und ohne einzelvertragliche Vereinbarung kein Anspruch auf Mindestbeschäftigung besteht. - BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 360/96
Berechnung der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst bei Stasi-Kontakten
Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (BAGE 70, 62, 69 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, zu II 2 b bb der Gründe). - BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96
Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS
Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (BAGE 70, 62, 69 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, zu II 2 b bb der Gründe). - LAG Düsseldorf, 26.10.2000 - 5 Sa 870/00
Rückgruppierung im Einzelhandel, Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes
- KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96
Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter …
- BAG, 19.09.1997 - 6 AZR 189/96
Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Mitberücksichtigung der Besitzstandszulage
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.1998 - 8 Sa 570/98
Arbeitsvergütung; Von keiner Vertragsseite zu vertretende Unmöglichkeit; …
- BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 123/96
Bestehen eines Anspruchs auf Lohnsicherung durch Verweisung auf die Bestimmungen …
- BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 872/93
Stilllegung eines privaten Schlachthofs - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Verzug …
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.2001 - 4 Sa 118/00
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Lohnklage; Auslegung des Begriffs "Pause" …
- BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 123/97
- BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 548/96
- BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 268/97
- BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96
- LAG Hamm, 26.11.2001 - 19 Sa 149/01
Rechtswirksamkeit einer tarifvertraglichen Anpassungsklausel; Veränderung der …
- LG Kiel, 10.01.2002 - 5 T 86/01
Höhe der Vergütung eines Zwangsverwalters; Teilweise Vermietung des …
- LAG Niedersachsen, 23.07.1993 - 3 Sa 1369/92
Verteilung betrieblicher Risiken nach der Sphärentheorie als Ausfluss eines …