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   BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05   

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https://dejure.org/2006,4964
BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05 (https://dejure.org/2006,4964)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2006 - 6 AZR 313/05 (https://dejure.org/2006,4964)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2006 - 6 AZR 313/05 (https://dejure.org/2006,4964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kürzung der Dienstbezüge gemäß 2. BesÜV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zahlung einer Vergütungsdifferenz nach der Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (2. BesÜV); Auslegung des Begriffs der "Verwendung" i.S.d. 2. BesÜV; Voraussetzungen für eine ...

  • Judicialis

    2. BesÜV § 2 Abs. 1 Satz 1; ; 2. BesÜV § 1 Satz 1; ; 2. BesÜV § 1 Satz 2; ; Dienstordnung der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel vom 10. Juni 1976 § 4; ; BBesG § ... 73; ; Einigungsvertrag Art. 3; ; BRRG § 123a; ; ZPO § 559; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b; ; ZPO § 286 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung im Beitrittsgebiet - Kürzung der Dienstbezüge gemäß 2. BesÜV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1296 (Ls.)
  • NZA-RR 2006, 547
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 71.

    Unter einer Verwendung iSd. 2. BesÜV ist die selbständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung des übertragenen Aufgabengebiets zu verstehen (BAG 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 71), die auch die Anwärter sowie Beamte und Richter erfasst, die keinen Dienstposten wahrnehmen.

    Eine erstmalige Ernennung im oder zwecks Verwendung für das Beitrittsgebiet liegt vor, wenn durch die Ernennung erstmals ein Anspruch auf Dienstbezüge im Beitrittsgebiet begründet wird (BAG 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - aaO; von Zwehl in Schwegmann/Summer BBesG Stand Januar 2006 IV/24 § 2 2. BesÜV Rn. 1 b).

  • VG Regensburg, 19.02.2003 - RO 1 K 02.2008

    Auslegung des Begriffs der nicht nur vorübergehenden Verwendung eines Soldaten

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Zum Zeitpunkt der Ernennung hat der Arbeitgeber eine dahingehende Prognose anzustellen, wo sich der Dienstort des Arbeitnehmers auf Dauer befinden werde (vgl. VG Regensburg 19. Februar 2003 - RO 1 K 02.2008 -).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 19. Februar 2003 (- RO 1 K 02.2008 -) zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit (Studium der Medizin) als eine dauerhafte Umsetzung angesehen wurde, weil sie voraussichtlich über die Verpflichtungsdauer hinaus andauern sollte und keine Gewissheit bestand, dass die Verwendung im Beitrittsgebiet erfolgen werde.

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Für die Höhe der Besoldung ist der Ort der dauerhaften Verwendung, also der dienstlichen Tätigkeit, nicht hingegen der dienstrechtliche Bezug zu einer Behörde oder zu einem Dienstherrn mit Gebietshoheit maßgeblich (BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24/98 - ZBR 1999, 272; vgl. BAG 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -BAGE 78, 108, 112).
  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Für die Höhe der Besoldung ist der Ort der dauerhaften Verwendung, also der dienstlichen Tätigkeit, nicht hingegen der dienstrechtliche Bezug zu einer Behörde oder zu einem Dienstherrn mit Gebietshoheit maßgeblich (BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24/98 - ZBR 1999, 272; vgl. BAG 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -BAGE 78, 108, 112).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Die vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit kommt dann in Betracht, wenn die wahrzunehmende Tätigkeit keine Daueraufgabe darstellt, also in absehbarer Zeit wegfällt, oder der Arbeitgeber den Arbeitsplatz aus sonstigen berechtigten Interessen vorläufig nicht mit dem betreffenden Arbeitnehmer endgültig besetzen will, zB weil dieser noch nicht ausreichend qualifiziert ist (vgl. zur Eingruppierung BAG 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59).
  • LAG Köln, 05.04.2005 - 9 (3) Sa 1197/04

    Verwendung eines Dienstordnungsangestellten im Beitrittsgebiet und im bisherigen

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. April 2005 - 9 (3) Sa 1197/04 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 B 58.04

    Verstoß gegen die Freizügigkeit bei Bezahlung abgesenkter Dienstbezüge;

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Die vorübergehende Verwendung braucht nicht nur von kurzer Dauer zu sein, wie zB § 27 Abs. 3 BBG zeigt (BVerwG 28. Oktober 2004 - 2 B 58/04 -).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Die Revision hat darzulegen, (1) welche Tatsachen beweiserheblich waren, (2) wo sich der entsprechende Beweisantritt in den Akten befindet, (3) was die Beweisaufnahme ergeben hätte und (4) dass die Verfahrensverletzung entscheidungserheblich war (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72; ErfK/Koch 6. Aufl. § 74 ArbGG Rn. 18).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.03.1995 - 2 K 196/94

    Angleichung der Besoldung zwischen Ost und West; Maßgeblichkeit der in der

    Auszug aus BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05
    Für die Bestimmung der Höhe der Bezüge nach §§ 1, 2 Abs. 1 der 2. BesÜV ist daher entscheidend, ob der Beamte von seiner erstmaligen Verwendung an dauerhaft im Beitrittsgebiet oder im bisherigen Bundesgebiet verwendet wurde (vgl. VG Frankfurt (Oder) 1. März 1995 - 2 K 196/94 - DÖD 1995, 237).
  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 1021/12

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - konzernzugehörige

    Die Revision hat darzulegen, welche Tatsachen beweiserheblich waren, wo sich der entsprechende Beweisantritt in den Akten befindet, was die Beweisaufnahme ergeben hätte und dass die Verfahrensverletzung entscheidungserheblich war (BAG 23. März 2006 - 6 AZR 313/05 - Rn. 22) .
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 534/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Bei der Rüge einer unterlassenen Beweiserhebung muss aber gem. § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO nicht nur bestimmt angegeben werden, über welches Thema Beweis hätte erhoben werden müssen, wo konkret das entsprechende Beweisangebot gemacht worden ist und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, sondern auch, weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 23. März 2006 - 6 AZR 313/06 - Rn. 22, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 76; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 74 Rn. 61).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 719/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Bei der Rüge einer unterlassenen Beweiserhebung muss aber gem. § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO nicht nur bestimmt angegeben werden, über welches Thema Beweis hätte erhoben werden müssen, wo konkret das entsprechende Beweisangebot gemacht worden ist und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, sondern auch, weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 23. März 2006 - 6 AZR 313/06 - Rn. 22, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 76; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 74 Rn. 61).
  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 493/06

    Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter

    Daher wurde seine Besoldung nicht abgesenkt (vgl. BAG 23. März 2006 - 6 AZR 313/05 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 76).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

    Die Verwendung ist vorübergehend, wenn sie zeitlich begrenzt erfolgt, so bei Besoldungsempfängern, die im Wege der Abordnung und Ausbildung tätig oder nach § 123 a BRRG zugewiesen sind; die vorübergehende Verwendung braucht nicht nur von kurzer Dauer zu sein (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2006 - 6 AZR 313/05 - Juris Rn. 17).
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