Weitere Entscheidung unten: BAG, 20.05.2010

Rechtsprechung
   BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09   

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https://dejure.org/2011,738
BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09 (https://dejure.org/2011,738)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 6 AZR 319/09 (https://dejure.org/2011,738)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 (https://dejure.org/2011,738)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 S 2 TVÜ-Bund, § 6 Abs 2 S 1 TVÜ-Bund, § 5 TVÜ-Bund, § 27 Abschn A BAT, Art 3 Abs 1 GG
    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

  • Wolters Kluwer

    Fortwirkung der Altersdiskriminierung im BAT durch die Besitzstandswahrung im TVöD; Fehlende Systemwidrigkeit der Entgeltstruktur des TVöD; Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei der Entgeltfindung

  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

  • rewis.io

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Fortwirkung der Altersdiskriminierung im BAT durch die Besitzstandswahrung im TVöD; Fehlende Systemwidrigkeit der Entgeltstruktur des TVöD; Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei der Entgeltfindung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Fortwirkung der Altersdiskriminierung im BAT durch Besitzstandswahrung im TVöD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Überleitung BAT/TVöD: Hennigs unterliegt beim BAG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 83
  • NJW 2012, 701
  • NZA 2012, 275
  • BB 2012, 1608
  • BB 2012, 379
  • DB 2012, 353
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08

    Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1.

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    Am allgemeinen Stufenaufstieg nahm sie infolge ihrer Höhergruppierung nicht mehr teil (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1) .

    Erst mit dem weiteren Aufstieg in die Entgeltgruppe 11 Stufe 5 erzielte dieser Angestellte einen höheren Verdienst (zu vergleichbaren Konstellationen bei Höhergruppierungen im TVöD vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1; zum TV-V vgl. 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - EzTöD 600 TV-V § 5 Stufenzuordnung Nr. 4) .

    Ohne derartige Grenzziehungen ist die Umstellung eines Vergütungssystems aber nicht denkbar und nicht durchführbar (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 22, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1) .

    Sie durften deshalb von Differenzierungen absehen, die ihrem Ziel, ein neues, von den bisherigen für die Vergütung maßgeblichen Kriterien losgelöstes Entgeltsystem zu schaffen, entgegenstanden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 29 f., AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1; BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 - zu B I 4 a der Gründe, BVerfGE 97, 186) .

    Auch eine Härtefallregelung für Fälle wie den der Klägerin mussten die Tarifvertragsparteien nicht treffen (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 34, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1) .

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    Dieser hat mit Urteil vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -) entschieden, dass Art. 2 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) sowie Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) der Überleitung in den TVöD unter Wahrung des im BAT erreichten Besitzstands nicht entgegenstehen.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs] ZTR 2011, 664) entschieden, dass Art. 2 und Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG sowie Art. 28 der GRC der durch den allgemeinen Stufenaufstieg nach § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund erfolgten endgültigen Eingliederung der übergeleiteten Angestellten in den TVöD unter Wahrung des im BAT erreichten Besitzstands nicht entgegenstehen.

    b) Das Entgeltsystem des TVöD ist als solches diskriminierungsfrei (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs] Rn. 81, 99, ZTR 2011, 664; vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 34 für den TV-H und - 6 AZR 148/09 - Rn. 29 für den TV-L) .

    Diese Anknüpfung an den nach den tariflichen Regelungen des BAT erreichten Besitzstand ist mit dem Verbot der Altersdiskriminierung vereinbar (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs] Rn. 90 ff., ZTR 2011, 664) .

    Er hat dabei darauf abgestellt, dass sich die Vergütung der Angestellten nach dem 1. Oktober 2007 allein anhand der im TVöD vorgesehenen Kriterien und damit nicht mehr anhand des Alters entwickeln werde (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs] Rn. 96 f., ZTR 2011, 664) .

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    a) Zwar war die lebensaltersbezogene Grundvergütung im BAT seit Inkrafttreten des AGG altersdiskriminierend, so dass, wie der Senat am 10. November 2011 (- 6 AZR 481/09 - und - 6 AZR 148/09 -) entschieden hat, bis zur Einführung eines diskriminierungsfreien Vergütungssystems eine "Anpassung nach oben" erfolgen musste.

    Diese Pflicht endet jedoch mit der Ablösung eines altersdiskriminierenden Vergütungssystems durch ein diskriminierungsfreies (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 40 und - 6 AZR 148/09 - Rn. 35; vgl. auch EuGH 22. Juni 2011 - C-399/09 - [Landtová] Rn. 51; 26. Januar 1999 - C-18/95 - [Terhoeve] Rn. 57, Slg. 1999, I-345) .

    b) Das Entgeltsystem des TVöD ist als solches diskriminierungsfrei (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs] Rn. 81, 99, ZTR 2011, 664; vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 34 für den TV-H und - 6 AZR 148/09 - Rn. 29 für den TV-L) .

    Eine vorübergehende Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe der jeweiligen Vergütungsgruppe des BAT hat ausschließlich zur Beseitigung der Diskriminierung innerhalb des diskriminierenden Systems zu erfolgen (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - aaO und - 6 AZR 148/09 - aaO) .

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    a) Zwar war die lebensaltersbezogene Grundvergütung im BAT seit Inkrafttreten des AGG altersdiskriminierend, so dass, wie der Senat am 10. November 2011 (- 6 AZR 481/09 - und - 6 AZR 148/09 -) entschieden hat, bis zur Einführung eines diskriminierungsfreien Vergütungssystems eine "Anpassung nach oben" erfolgen musste.

    Diese Pflicht endet jedoch mit der Ablösung eines altersdiskriminierenden Vergütungssystems durch ein diskriminierungsfreies (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 40 und - 6 AZR 148/09 - Rn. 35; vgl. auch EuGH 22. Juni 2011 - C-399/09 - [Landtová] Rn. 51; 26. Januar 1999 - C-18/95 - [Terhoeve] Rn. 57, Slg. 1999, I-345) .

    b) Das Entgeltsystem des TVöD ist als solches diskriminierungsfrei (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs] Rn. 81, 99, ZTR 2011, 664; vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 34 für den TV-H und - 6 AZR 148/09 - Rn. 29 für den TV-L) .

    Eine vorübergehende Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe der jeweiligen Vergütungsgruppe des BAT hat ausschließlich zur Beseitigung der Diskriminierung innerhalb des diskriminierenden Systems zu erfolgen (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - aaO und - 6 AZR 148/09 - aaO) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    Erst mit dem weiteren Aufstieg in die Entgeltgruppe 11 Stufe 5 erzielte dieser Angestellte einen höheren Verdienst (zu vergleichbaren Konstellationen bei Höhergruppierungen im TVöD vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1; zum TV-V vgl. 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - EzTöD 600 TV-V § 5 Stufenzuordnung Nr. 4) .

    Das schließt auch die Befugnis zu Entgeltregelungen ein, die Betroffenen ungerecht und Außenstehenden nicht zwingend sachgerecht erscheinen (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 45, EzTöD 600 TV-V § 5 Stufenzuordnung Nr. 4) .

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie es die Schaffung der neuen Entgeltstruktur, die Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und deren endgültige Eingliederung in die neue Struktur war, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommt und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 22, ZTR 2011, 498; vgl. zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen auch BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 72, BVerfGK 13, 455) .
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    In diesen Fällen wurden die beiden Angestellten unterschiedlichen Stufen ihrer Entgeltgruppe zugeordnet (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - BAGE 128, 210, dort führte allein die Berechnung des Vergleichsentgelts mit dem Ortszuschlag der Stufe 1 statt dem gekürzten Ortszuschlag der Stufe 2 seit dem 1. Oktober 2007 zu einer monatlichen Entgeltdifferenz von 450, 00 Euro) .
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76

    Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    Derart komplexe Sachverhalte lassen sich nur unter gewissen Brüchen in der Systematik und unter Hinnahme vorübergehender Unstimmigkeiten regeln (vgl. BVerfG 13. Juni 1979 - 1 BvL 27/76 - zu C II 1 der Gründe, BVerfGE 51, 257) .
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    eine in allen Fällen oder jedenfalls der Mehrzahl der Fälle gegebene Bevorzugung der Angestellten der Lebensaltersstufe 39 gegenüber denen der Lebensaltersstufe 37, die einen Gleichheitsverstoß indizierte (vgl. BVerfG 6. November 1984 - 2 BvL 16/83 - zu C I 3 a der Gründe, BVerfGE 68, 237) , liegt damit nicht vor.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
    Solche Härten sind jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn die Grenzziehung notwendig ist und sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - zu C II 3 der Gründe, BVerfGE 117, 272) .
  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 665/08

    Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung in den TVöD

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • BVerfG, 24.09.1997 - 1 BvR 647/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit "Bergrecht-Ost"

  • LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08

    Eingruppierung; Lebensaltersstufen; Altersdiskriminierung; Überleitung

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Eine sich im Einzelfall aus einer knappen Verfehlung des Stichtags ergebende Härte ist dabei unvermeidbar (vgl. auch BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - zu C II 3 a der Gründe, BVerfGE 117, 272; BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 42; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 43, BAGE 140, 83) .
  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommt und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 32, BAGE 140, 83) .
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Unerheblich ist, ob die Tarifvertragsparteien bei der Schaffung der neuen Entgeltstruktur und der Überleitung in den ERA-ETV eine solche Besserstellung von Beschäftigten aufgrund ihrer Befugnis, insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen zu generalisieren, pauschalieren und typisieren (vgl. zur Überleitung vom BAT in den TVöD BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 32 mwN, BAGE 140, 83) , durch abweichende Anrechnungsregelungen hätten vornehmen können.
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Rechtsprechung
   BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,764
BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09 (A) (https://dejure.org/2010,764)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2010 - 6 AZR 319/09 (A) (https://dejure.org/2010,764)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 319/09 (A) (https://dejure.org/2010,764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht - Diskriminierung wegen des Alters?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Jüngere Mitarbeiter wollen das gleiche Geld wie Ältere

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminiert der TVöD jüngere Arbeitnehmer beim Entgelt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    ARBEITSRECHT - Werden junge Arbeitnehmer diskriminiert ?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG legt EuGH Frage zur möglichen Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt vor - Verstößt die auf Lebensaltersstufen bezogene Grundvergütung des BAT gegen das Verbot der Altersdiskriminierung?

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    EuGH soll über Altersdiskriminierung entscheiden // Vorlagebeschluss des BAG zum öffentlichen Dienst

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mögliche Diskriminierung durch tarifliche Lebensaltersstufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 311
  • MDR 2011, 238
  • NZA 2010, 768
  • DB 2010, 1352
  • DB 2010, 18
  • NZG 2010, 821
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Sie stellt sicher, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).

    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08  - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz] Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

    bb) Ob diese Konzeption des Ausgleichs kollidierender Grundrechtspositionen im nationalen Verfassungsrecht auf den Ausgleich kollidierender Grundrechte im Unionsrecht übertragen werden kann oder wie auf andere Weise ein Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Gleichheitssatz zu finden ist, hat allein der Gerichtshof zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Übertragbarkeit von für nationale Grundrechtskataloge entwickelten Rechtsfiguren auf die Ebene der Europäischen Union MünchKommEuWettbR/Skouris/Kraus Einleitung Rn. 355; für einen Ausgleich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 189 ff.).

    Die Frage 3. b) ist deshalb ebenso wie schon die Frage 2. a) auch dahin zu verstehen, ob das nationale Gericht bei seiner Entscheidung zu beachten hat, dass Tarifvertragsparteien wegen der besonderen Kenntnisse ihres Wirtschaftsbereichs, also ihrer Sachnähe, die speziellen Merkmale der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse gebührend berücksichtigen können (vgl. zu dieser Funktion von Tarifverträgen EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 74, Slg. 2007, I-8531; zum Beurteilungsspielraum der Tarifvertragsparteien siehe auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 211).

    Letztlich geht es darum, welche Folgen es hat, wenn mit dem Ziel der Schaffung einer diskriminierungsfreien Regelung die Rechte der Beschäftigten von beiden Tarifvertragsparteien in dem Umfang berücksichtigt worden sind, wie es konsensfähig war (vgl. zur Vermutung der Berücksichtigung der Rechte der Arbeitnehmer in Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 28. April 2010 in der Rechtssache - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 121; zur Berücksichtigung des Kompromisscharakters von Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 208, 210, 212).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1990 - C-184/89

    Helga Nimz gegen Freie und Hansestadt Hamburg. - Aufstieg in eine höhere

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08  - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz] Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

    aa) Der Gerichtshof hat bei Verstößen von Tarifnormen gegen das Gebot der Entgeltgleichheit in Art. 157 AEUV die nationalen Gerichte verpflichtet, diskriminierende Tarifnormen außer Anwendung zu lassen (EuGH 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 18 ff., Slg. 1991, I-297; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 19, Slg. 1990, I-2591).

    Der Gerichtshof hat zwar im Urteil vom 7. Februar 1991 (- C-184/89 - [Nimz] Slg. 1991, I-297) angenommen, dass im Falle einer mittelbaren Diskriminierung durch eine Bestimmung eines Tarifvertrags das nationale Gericht verpflichtet ist, diese Bestimmung - ohne dass es ihre vorherige Beseitigung durch Tarifverhandlungen oder auf anderen Wegen beantragen oder abwarten müsste - außer Acht zu lassen und auf die Angehörigen der durch diese Diskriminierung benachteiligten Gruppe die gleiche Regelung wie auf die übrigen Arbeitnehmer anzuwenden hat.

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Den Ausschluss gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner von tariflichen familienstandsbezogenen Leistungen hat es als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG angesehen (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - und - 6 AZR 156/09 -).

    Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist deshalb durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes begrenzt (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 -).

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    3 Die Einzelheiten der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage ergeben sich aus den Ausführungen unter B I im Vorlagebeschluss des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) -.

    Hinsichtlich der weiteren Begründung der Frage 1. wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen unter D im Vorlagebeschluss des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - verwiesen.

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    a) Das Recht auf Durchführung kollektiver Maßnahmen ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs als Grundrecht anerkannt (EuGH 18. Dezember 2007 - C-341/05 - [Laval un Partneri] Rn. 90 f., Slg. 2007, I-11767).

    b) Der Gerichtshof hat bisher lediglich zur Kollision von Grundfreiheiten und Grundrechten Stellung genommen (EuGH 12. Juni 2003 - C-112/00 - [Schmidberger] Rn. 81, Slg. 2003, I-5659; 11. Dezember 2007 - C-438/05 - [International Transport Workers" Federation und Finnish Seamen"s Union ("Viking Line")] Rn. 77 ff., Slg. 2007, I-10779; 18. Dezember 2007- C-341/05 - [Laval un Partneri] Rn. 101, Slg. 2007, I-11767).

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Den Ausschluss gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner von tariflichen familienstandsbezogenen Leistungen hat es als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG angesehen (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - und - 6 AZR 156/09 -).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Ebenso hat er bei Verstößen gegen die durch Art. 45 AEUV gewährleistete Freizügigkeit (EuGH 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou] Rn. 31 ff., Slg. 1998, I-47) entschieden.
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    So hat es den Ausschluss von einer tariflichen Besitzstandszulage wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19 ff., NZA 2009, 391) oder von tariflichem Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 20 ff., ZTR 2009, 322) ebenso beanstandet wie die Benachteiligung alleinerziehender Eltern bei der Berechnung des Vergleichsentgelts wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst ihrer Söhne (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 -).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist deshalb durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes begrenzt (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 -).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    So hat es den Ausschluss von einer tariflichen Besitzstandszulage wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19 ff., NZA 2009, 391) oder von tariflichem Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 20 ff., ZTR 2009, 322) ebenso beanstandet wie die Benachteiligung alleinerziehender Eltern bei der Berechnung des Vergleichsentgelts wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst ihrer Söhne (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 -).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

  • EuGH, 28.09.1994 - C-408/92

    Smith u.a. / Avdel Systems

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2010 - C-45/09

    Rosenbladt - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Unmittelbare

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Da die Klägerin keine Indizien für eine auch nur mittelbare Altersdiskriminierung durch das auf Berufserfahrung abstellende Stufensystem des TVöD aufgezeigt hat, war keine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorlage des Senats vom 20. Mai 2010 (- 6 AZR 319/09 (A) -) geboten.
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10

    Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche

    (5) In welchen Grenzen Tarifvertragsparteien bei der Rechtfertigung einer Altersdiskriminierung ein Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum in Bezug auf die ihren Regelungen zugrunde liegenden Tatsachen und Interessen zuzugestehen ist (zur Problematik: BAG 20. Mai 2010 - 6 AZR 319/09 (A) - Rn. 20 ff., BAGE 134, 311) , bedarf im Streitfall keiner vertieften Erörterung.

    Sie müssen ihre Rechte im Einklang mit dem Unionsrecht ausüben (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 [Hennings] - Rn. 67, NZA 2011, 1100; 15. Juli 2010 - C-271/08 - Rn. 43, NZA 2011, 564; BAG 20. Mai 2010 - 6 AZR 319/09 (A) - Rn. 20, BAGE 134, 311) .

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    bb) Zu einer anderen Beurteilung der Vorlagepflicht geben auch die Vorlagebeschlüsse des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010 (- 6 AZR 319/09 (A) - AP BAT § 27 Nr. 10 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 16 und - 6 AZR 148/09 (A) - AP BAT § 27 Nr. 9 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 15) keinen Anlass.
  • VG Berlin, 24.06.2010 - 5 K 17.09

    Beamter; Amtsrat; Besoldung; Besoldungsstufen; Anwendbarkeit des AGG im

    Auf die Frage, ob eine Bezahlung nach Lebensalter mit der Richtlinie vereinbar ist, kommt es deshalb hier anders als in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof v. 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A) und 6 AZR 319/09 (A) - jeweils in Juris; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - Juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 6.01.2010 - 2 Sa 1121/09 - Juris) nicht an.
  • VG Berlin, 25.03.2011 - 26 K 203.09

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldungsüberleitung

    Auf die Frage, ob eine Bezahlung nach Lebensalter mit der Richtlinie vereinbar ist, kommt es deshalb hier anders als in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof v. 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A) und 6 AZR 319/09 (A) - jeweils in Juris; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - Juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 6.01.2010 - 2 Sa 1121/09 - Juris) nicht an.
  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    (Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

    den Europäischen Gerichtshof (vgl. BAG, Beschlüsse vom 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (9) im Verfahren zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - und 6 AZR 319/09 (A) im Verfahren zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08 - während das Revisionsverfahren zum Urteil des Hess- LArbG vom 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08 - mit weiterem Beschluss vom 20.05.2010 - 6 AZR 481/09 (A) im Hinblick auf die Vorlage zu 6 AZR 148/09 ausgesetzt wurde).
  • VG Hannover, 16.11.2012 - 13 A 4677/12

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsdienstalter;

    Auf die Frage, ob eine Bezahlung nach Lebensalter mit der Richtlinie vereinbar ist, kommt es deshalb hier anders als in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof v. 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A) und 6 AZR 319/09 (A) - jeweils in Juris; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - Juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 6.01.2010 - 2 Sa 1121/09 - Juris) nicht an.
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