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   BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86   

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BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86 (https://dejure.org/1989,3472)
BAG, Entscheidung vom 30.03.1989 - 6 AZR 326/86 (https://dejure.org/1989,3472)
BAG, Entscheidung vom 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 (https://dejure.org/1989,3472)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72

    Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86
    Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, weil anderenfalls keine von der Arbeitszeit absetzbare Pause im arbeitsrechtlichen Sinne vorliegt (BAGE 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; BAG Urteil vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP Nr. 9 zu § 12 AZO; Senatsurteile vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; so auch BVerwG Beschluss vom 8. März 1967 - VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO).
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86
    Unter diesen Umständen kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes daher selbst bei langjährigen Leistungen nicht ohne zusätzliche konkrete Anhaltspunkte annehmen, ein gezahltes übertarifliches Entgelt oder die Gewährung sonstiger Vergünstigungen seien Vertragsbestandteil geworden und werden auf Dauer weitergewährt (BAGE 49, 31 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86
    Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, weil anderenfalls keine von der Arbeitszeit absetzbare Pause im arbeitsrechtlichen Sinne vorliegt (BAGE 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; BAG Urteil vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP Nr. 9 zu § 12 AZO; Senatsurteile vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; so auch BVerwG Beschluss vom 8. März 1967 - VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86
    Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, weil anderenfalls keine von der Arbeitszeit absetzbare Pause im arbeitsrechtlichen Sinne vorliegt (BAGE 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; BAG Urteil vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP Nr. 9 zu § 12 AZO; Senatsurteile vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; so auch BVerwG Beschluss vom 8. März 1967 - VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO).
  • BVerwG, 08.03.1967 - VI C 79.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86
    Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, weil anderenfalls keine von der Arbeitszeit absetzbare Pause im arbeitsrechtlichen Sinne vorliegt (BAGE 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; BAG Urteil vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP Nr. 9 zu § 12 AZO; Senatsurteile vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; so auch BVerwG Beschluss vom 8. März 1967 - VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO).
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63

    Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung -

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86
    Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, weil anderenfalls keine von der Arbeitszeit absetzbare Pause im arbeitsrechtlichen Sinne vorliegt (BAGE 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; BAG Urteil vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP Nr. 9 zu § 12 AZO; Senatsurteile vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; so auch BVerwG Beschluss vom 8. März 1967 - VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO).
  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Auszug aus BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86
    Unter diesen Umständen kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes daher selbst bei langjährigen Leistungen nicht ohne zusätzliche konkrete Anhaltspunkte annehmen, ein gezahltes übertarifliches Entgelt oder die Gewährung sonstiger Vergünstigungen seien Vertragsbestandteil geworden und werden auf Dauer weitergewährt (BAGE 49, 31 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Diese Kurzpausen sind von Rechtsprechung und Literatur weit überwiegend nicht als Ruhepausen angesehen, sondern der Arbeitszeit zugeordnet worden (BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - zu II 1 a der Gründe, AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - zu II 1 c der Gründe, ZTR 1991, 510; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 - zu II 2 a der Gründe, ZTR 1989, 443; Meisel/Hiersemann AZO 2. Aufl. § 12 Rn. 68; Denecke/Neumann AZO 11. Aufl. § 12 Rn. 24).
  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

    Sowohl die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitszeitordnung als auch der BMT-G II setzen vielmehr den Pausenbegriff voraus (BAG 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 - nv., mwN).

    Sie unterbrechen die Arbeitszeit nicht, sondern gehören zur Arbeitszeit und sind zu vergüten (BAG 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 - ZTR 1989, 443; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; 7. Dezember 1988 - 4 AZR 477/88 - NZA 1989, 553; Denecke/Neumann aaO § 12 Rn. 24; Neumann/Biebl aaO § 4 Rn. 4; Zmarzlik/Anzinger ArbZG § 4 Rn. 10; Schliemann/Förster/Meyer ArbZR Rn. 309).

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 459/91

    Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung im öffentlichen Dienst -

    Der Sechste Senat hat in seinem Urteil vom 30. März 1989 (- 6 AZR 326/86 - ZTR 1989, 443 = EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11) zur sogenannten Natopause die Auffassung vertreten, eine betriebliche Übung des Inhalts, daß der Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Pause habe, wie sie in § 15 Abs. 9 MTB II geregelt sei, könne nicht entstehen, weil eine inhaltsgleiche tarifvertragliche Rechtsgrundlage für die Gewährung gegeben sei.

    Es kann dahinstehen, ob dem Urteil des Sechsten Senats vom 30. März 1989 (a.a.O.) zu folgen ist.

    Denn die Klage erweist sich auch dann als unbegründet, wenn man zugunsten des Klägers entweder davon ausgeht, daß die Entstehung einer betrieblichen Übung entgegen dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1989 (a.a.O.) auch hinsichtlich von Pausen im tariflichen Sinne möglich ist, oder aber mit dem Landesarbeitsgericht annimmt, daß die "Frühstückspause" des Klägers keine Pause im Sinne von § 15 BAT war.

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Sechsten Senats vom 30. März 1989 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 461/91

    Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung im öffentlichen Dienst -

    Der Sechste Senat hat in seinem Urteil vom 30. März 1989 (- 6 AZR 326/86 - ZTR 1989, 443 = EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11) zur sogenannten Natopause die Auffassung vertreten, eine betriebliche Übung des Inhalts, daß der Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Pause habe, wie sie in § 15 Abs. 9 MTB II geregelt sei, könne nicht entstehen, weil eine inhaltsgleiche tarifvertragliche Rechtsgrundlage für die Gewährung gegeben sei.

    Es kann dahinstehen, ob dem Urteil des Sechsten Senats vom 30. März 1989 (a.a.O.) zu folgen ist.

    Denn die Klage erweist sich auch dann als unbegründet, wenn man zugunsten des Klägers entweder davon ausgeht, daß die Entstehung einer betrieblichen Übung entgegen dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1989 (a.a.O.) auch hinsichtlich von Pausen im tariflichen Sinne möglich ist, oder aber mit dem Landesarbeitsgericht annimmt, daß die "Frühstückspause" des Klägers keine Pause im Sinne von § 15 BAT war.

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Sechsten Senats vom 30. März 1989 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 11 R 684/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - betriebsunübliche Pausen zur Nahrungsaufnahme

    Denn Kurzpausen von weniger als 15 min alle zwei Stunden gelten bspw. im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen (vgl. BAG 30.3.1989, 6 AZR 326/86, EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11; 27.4.2000, 6 AZR 861/98, NZA 2001, 274; Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, § 15 BAT Rdnr. 31).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - L 1 R 55/14

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Beurteilung betriebsunüblicher Pausen

    Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden gelten im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30. März 1989, 6 AZR 326/86, in EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11; vom 27. April 2000, 6 AZR 861/98, in NZA 2001, 274).
  • LSG Bayern, 18.02.2009 - L 13 R 558/07

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verschlimmerung der

    Hingegen sind Kurzpausen von unter 15 Minuten z.B. im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen anzusehen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20. März 2007, Az.: L 11 R 684/06; BAG v. 30. März 1989, Az.: 6 AZR 326/86; BAG NZA 2001, 274).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B

    Rechtliches Gehör - berufskundliche Sachkunde - Äußerungsmöglichkeit des Klägers

    Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden zählten im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen (Hinweis auf Urteile des BAG vom 30.3.1989 - 6 AZR 326/86 - EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11; vom 27.4.2000 - 6 AZR 861/98) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2011 - L 3 R 269/10

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden gelten darüber hinaus bspw. im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 -, in EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11; vom 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 -, in NZA 2001, 274; Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, § 15 BAT Rdnr. 31).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - L 1 R 136/12

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - betriebsunübliche Pausen

    Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden gelten im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1989, 6 AZR 326/86, in EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung Nr. 11; vom 27. April 2000, 6 AZR 861/98, in NZA 2001, 274).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - L 3 R 136/10

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - übliche Bedingungen des

  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 193/89

    Anspruch auf Vergütung für Pausenzeiten - Tarifvertragliche Pausenregelung -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 R 3907/09
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - L 7 R 2478/07
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 1127/14
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2010 - L 13 R 3916/08
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 R 4832/08
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