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   BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18   

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BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18 (https://dejure.org/2019,12687)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2019 - 6 AZR 329/18 (https://dejure.org/2019,12687)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 (https://dejure.org/2019,12687)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Verdrängung eines tariflichen Sonderkündigungsschutzes bei Kündigung im Insolvenzfall; Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf Beschäftigung und Organisationsentscheidung des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung des schwerbehinderten Menschen ...

  • bag-urteil.com

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit

  • Betriebs-Berater

    Schwerbehindertenstellen bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs abbaubar

  • rewis.io

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen - betriebsbedingte Kündigung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und Kündigungsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung in der Insolvenz - und der tarifliche Sonderkündigungsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen - und die unternehmerische Organisationsfreiheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kann durch Organisationsänderung der Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten entfallen?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung in der Insolvenz - Verfassungskonformität des § 113 Satz 1 InsO - Verhältnis des gesetzlichen Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Jobgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch ist keine Jobgarantie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung aufgrund unternehmerischer Entscheidungen: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Beschäftigungsgarantie - Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten kann durch Organisationsänderung entfallen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigung; Insolvenzrecht; Schwerbehinderung - Kündigung in der Insolvenz; Verfassungskonformität des § 113 Satz 1 InsO ; Verhältnis des gesetzlichen Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsmäßigkeit der Verdrängung eines tariflichen Sonderkündigungsschutzes bei Kündigung im Insolvenzfall

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Beschäftigungsgarantie für schwerbehinderte Menschen

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beschäftigungsgarantie für schwerbehinderte Arbeitnehmer gemäß § 164 SGB IX

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kündigungsschutz Schwerbehinderter bei Massenentlassungen

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beschäftigungsgarantie für schwerbehinderte Menschen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung (IBR 2019, 1190)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 166, 363
  • NJW 2019, 3538
  • ZIP 2019, 1877
  • MDR 2019, 1200
  • NZA 2019, 1198
  • NZI 2019, 661
  • NZI 2019, 818
  • BB 2019, 1331
  • NZA-RR 2019, 566
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Eine solche Einschränkung der Sanierungsfähigkeit würde Gemeinwohlbelange missachten (vgl. zum Interesse der Allgemeinheit an Sanierungen BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 27, BAGE 147, 89) .

    Diese Vermutung wäre widerlegt, wenn der Kläger substantiiert dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen hätte, dass der nach dem Interessenausgleich in Betracht kommende betriebliche Grund in Wirklichkeit nicht besteht ( BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 19, BAGE 147, 89 ) oder die beabsichtigte Änderung der betrieblichen Aufgabenverteilung aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden darf.

    Im Hinblick auf eine etwaige Sozialauswahl verschlechtert § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO die Rechtsposition dieser sogar, denn die Schwerbehinderung ist - anders als bei § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG - nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO kein Kriterium bei der ohnehin eingeschränkten Nachprüfung der sozialen Auswahl (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22, BAGE 147, 89) .

    Die streitgegenständliche Kündigung ist nicht wegen grober Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl sozial ungerechtfertigt iSv. § 1 Abs. 3 KSchG, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO (vgl. hierzu BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 21 ff., BAGE 147, 89) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Der Anspruch auf eine den Kenntnissen und Fähigkeiten des schwerbehinderten Menschen angepasste Beschäftigung (Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25) besteht vielmehr unmittelbar kraft Gesetzes (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; insoweit kritisch Boecken RdA 2012, 210, 213) .

    Ist eine Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23, BAGE 116, 121; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. Bd. 2 § 198 Rn. 61) .

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Gegebenenfalls hat er eine diesem entgegenstehende betriebliche Umstrukturierung sogar rückgängig zu machen (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 26; zur Einschränkung der unternehmerischen Freiheit vgl. auch Düwell in LPK-SGB IX 5. Aufl. § 164 Rn. 178; Gutzler in Hauck/Noftz SGB IX Stand November 2017 K § 164 Rn. 38) .

    Ist eine Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23, BAGE 116, 121; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. Bd. 2 § 198 Rn. 61) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 f.) .

    (a) In Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, muss der Arbeitgeber seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 34 mwN; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Die Norm findet gemäß § 279 Satz 1 InsO auch in Fällen der Eigenverwaltung Anwendung (BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 665/15 - Rn. 29, BAGE 158, 214) .

    § 113 InsO dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am Erhalt der Masse als Grundlage ihrer Befriedigung auf der anderen Seite (BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 665/15 - Rn. 50, BAGE 158, 214; 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 39, BAGE 153, 271) .

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05

    Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Tarifvertraglich unkündbare Arbeitsverhältnisse sind daher im Insolvenzverfahren ordentlich kündbar (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - Rn. 18 f.; 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - zu II 2 der Gründe) .

    Dem widersprechen (tarifvertragliche) Unkündbarkeitsklauseln (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - Rn. 19; 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 116, 19; 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 92, 41) .

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Tarifvertraglich unkündbare Arbeitsverhältnisse sind daher im Insolvenzverfahren ordentlich kündbar (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - Rn. 18 f.; 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - zu II 2 der Gründe) .

    Insbesondere würde die zu diesem Zweck durch § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 InsO ermöglichte Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur konterkariert, wenn eine bestimmte Beschäftigtengruppe ordentlich unkündbar wäre (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - zu II 4 der Gründe; Nerlich/Römermann/Hamacher InsO Stand November 2011 § 113 Rn. 50; Uhlenbruck/Zobel 15. Aufl. § 113 InsO Rn. 69) .

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Der schwerbehinderte Mensch kann zudem beanspruchen, in einem seiner Behinderung Rechnung tragenden zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden, wenn die verlangte Beschäftigung dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 43, BAGE 154, 268) .
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Danach scheidet eine Pflicht des Arbeitgebers zur "Freikündigung" jedenfalls dann aus, wenn der Inhaber der infrage kommenden Stelle den allgemeinen Kündigungsschutz genießt (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 32 ff. mwN) .
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand

    Auszug aus BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
    Diese soll Verstöße gegen gesetzliche und tarifliche Normen genauso verhindern wie Diskriminierung und Umgehungsfälle (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 9/10 - Rn. 18; 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 31) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 144/17

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 836/16

    Stufenzuordnung im TVöD (VKA) unter Berücksichtigung früherer befristeter

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04

    Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens

  • LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Das ist der Fall, wenn die Umsetzung einer unternehmerischen Entscheidung, etwa der zur Stilllegung des gesamten Betriebs, spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist zu einem voraussichtlich dauerhaften Wegfall des Bedarfs an einer Beschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers führt (BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 39, BAGE 166, 363) .
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    c) Dringende betriebliche Erfordernisse, die iSv. § 1 Abs. 2 KSchG geeignet sind, eine Kündigung zu bedingen, liegen vor, wenn die Umsetzung einer unternehmerischen (Organisations-)Entscheidung spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist zu einem voraussichtlich dauerhaften Wegfall des Bedarfs an einer Beschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers führt (vgl. etwa BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 39, BAGE 166, 363; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32) .
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    Insbesondere ist der Arbeitgeber, soweit eine Beschäftigung auf der bisherigen Stelle nicht mehr möglich ist, nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen bislang nicht vorhandenen, zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 164 Rn. 49; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. § 198 Rn. 61; differenzierend für eine Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes des behinderten Menschen führt, v. Roetteken jurisPR-ArbR 39/19 Anm. 1 zu BAG - 6 AZR 329/18 -; Greiner/Hagedorn NJW 2019, 3483, 3485 f.) .

    Das SGB IX verlangt zudem nicht die Entlassung anderer Arbeitnehmer, um den Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen verwirklichen zu können (BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - mwN aaO) .

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