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   BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92   

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BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92 (https://dejure.org/1993,2019)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 6 AZR 359/92 (https://dejure.org/1993,2019)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 (https://dejure.org/1993,2019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Auswirkungen fehlender Entscheidungsreife eines Rechtsstreits - Einsatzmöglichkeiten nach längerer Arbeitsunfähigkeit des Musikers für den Rest des Ausgleichszeitraums - Vergütung tariflich nicht zulässiger ...

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 708
  • BB 1994, 292
  • ZUM 1995, 62
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Mehrarbeitsvergütung bei einer

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92
    Tariflich nicht zulässige Überarbeit ist nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).

    Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß nur die Grundsätze des in der AZO geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts heranzuziehen sind (BAG Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - und vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - beide unveröffentlicht).

    Hinzuzurechnen ist in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 2 AZO ein Zuschlag von 25 % (vgl. BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 375/83

    Künstlergage

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92
    Ebenso kommt der Rückgriff auf die Regelungen über die wöchentliche und die tägliche Arbeitszeit, die sich in anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes befinden, nicht in Betracht, weil darin ein unzulässiger Eingriff in die Rechtssetzungsautonomie der Tarifvertragsparteien des TVK läge (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - BAGE 45, 238 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Da die AZO auch auf die Arbeitsverhältnisse der Musiker in Kulturorchestern Anwendung findet (vgl. § 18 TVK), ist dies möglich und führt zur Gewinnung brauchbarer Kriterien (vgl. BAGE 45, 238 - AP, aaO).

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90

    Berechnung des Stundenlohns von Orchestermusikern für die Feststellung der Höhe

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92
    Tariflich nicht zulässige Überarbeit ist nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).

    Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß nur die Grundsätze des in der AZO geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts heranzuziehen sind (BAG Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - und vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - beide unveröffentlicht).

  • BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81

    Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92
    Tariflich nicht zulässige Überarbeit ist nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92
    Tariflich nicht zulässige Überarbeit ist nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 02.04.1992 - 13 Sa 847/91
    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. April 1992 - 13 Sa 847/91 - aufgehoben.
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Hingegen bildet § 612 Abs. 1 BGB die Rechtsgrundlage in den Fällen, in denen entweder überhaupt keine Vergütungsvereinbarung vorliegt oder aber über die vereinbarte Tätigkeit hinaus höhere Dienste oder Überstunden oder Mehrarbeit geleistet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt vieler: Urteil vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Musiker, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 17. März 1992 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194, 197 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB, zu II 1a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 188/95

    Überstundenvergütung für Orchestermusiker

    "Die Vergütung eines Orchestermusikers, auf dessen Arbeitsverhältnis der TVK anzuwenden ist, beträgt, soweit es sich um die Berechnung der Vergütung für tariflich nicht zulässige Überarbeit handelt, für eine Arbeitswoche 7/30 der monatlichen Vergütung (Klarstellung der Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Musiker).«.

    Auf die Revision des beklagten Landes hat des Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 27. Mai 1993 (- 6 AZR 359/92 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Musiker) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 2. April 1992 - 13 Sa 847/91 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Diese tariflich nicht zulässige Überarbeit ist den Klägern nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Musiker).

    Bereits ohne Hinzurechnung eines Zuschlags von 25 % entsprechend § 15 Abs. 2 AZO (vgl. Urteil vom 27. Mai 1993, aaO), übersteigt dieser Betrag die Klageforderungen, denen das Berufungsgericht somit zu Recht entsprochen hat.

  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 378/01

    Reisezeit bei auswärtigem Gastspiel des Orchesters

    Diese Bestimmung ist entsprechend anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind und weder einzelvertraglich noch tariflich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - AP BGB § 612 Nr. 31 = EzA BGB § 612 Nr. 8; Senat 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 22; BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261).
  • BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 654/92

    Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Vergütung tarifwidrig angeordneter

    Rechtsfehlerfrei hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß tariflich nicht zulässige Dienste nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten sind (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht, und zuletzt vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß nur die Grundsätze des in der AZO geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts heranzuziehen sind (Senatsurteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 -, vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - beide unveröffentlicht, und zuletzt vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 -).

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 456/01

    Trompeter - Pflicht zum Spielen der Jazztrompete

    Diese Bestimmung ist entsprechend anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind und weder einzelvertraglich noch tariflich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - AP BGB § 612 Nr. 31 = EzA BGB § 612 Nr. 8; Senat 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 22; 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261).
  • BAG, 10.01.1996 - 5 AZR 316/94

    Mutterschutz - Arbeitsausfall - Ausgleich durch Aushilfen

    Diese Vorschrift enthält die Grundregel; die Anzahl der Dienste ist nach ihr individuell zu bestimmen (BAG Urteil vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Musiker).
  • LAG Hamm, 18.06.2004 - 10 Sa 6/04

    betriebsbedingte Kündigungfreie UnternehmerentscheidungAnforderungen an

    Ein Arbeitgeber darf sich nicht auf sein eigenes rechtswidriges Verhalten berufen (BAG, Urteil vom 05.07.1976 - AP AZO § 12 Nr. 10; BAG, Urteil vom 27.05.1993 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 22; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 87 Rz. 606; Wiese/GK-BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz. 421 und 125 m.w.N.).
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