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   BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80   

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https://dejure.org/1982,64
BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 (https://dejure.org/1982,64)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 (https://dejure.org/1982,64)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 (https://dejure.org/1982,64)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit: Urlaub

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 1; BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 9; BUrlG § 13; ArbplatzSchutzG § 4; SeemG § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ablauf des Urlaubsjahrs, Übertragungszeitraums - Kein Übertrag von Urlaub nach langer Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erholungsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Bundesurlaubsgesetz - Übertragungszeitraum - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BUrlG § 1, § 4; BUrlG § 13; BUrlG § 7 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 53
  • ZIP 1982, 1242
  • MDR 1983, 168
  • VersR 1983, 96
  • BB 1982, 1052
  • BB 1982, 2111
  • DB 1982, 2193
  • DB 1982, 2470
  • JR 1983, 308
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

    Auszug aus BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
    Dieser Auffassung, mit der das Landesarbeitsgericht an die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1969 (BAG AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung) anknüpft, kann nicht gefolgt werden.
  • BAG, 21.07.1973 - 5 AZR 105/73

    Übertragung - Übertragbarkeit - Urlaub - Abbedingung

    Auszug aus BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
    Hier vollziehe sich nicht i. S. des § 7 Abs. 3 BUrlG eine Übertragung des Urlaubs auf das erste Vierteljahr des Nachjahres, sondern kraft der gegebenen Umstände unvermeidbar und automatisch der Übergang des Urlaubs auf einen späteren Zeitraum (ebenso im Grundsatz BAG AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung: "infolge Arbeitsunfähigkeit erzwungener Übergang des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr").
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem Bundesurlaubsgesetz ist, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 1982 -- 6 AZR 571/79 -- dargelegt hat, abgesehen vom Bestand des Arbeitsverhältnisses nur an die Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG geknüpft und in seinem Bestand an das Urlaubsjahr bzw. weiter den Übertragungszeitraum gebunden.
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Der Urlaubsanspruch entsteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet (st. Rspr., grundlegend BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80  - zu II 4 a bis e der Gründe, BAGE 39, 53 ) .

    dd) Die in § 17 Abs. 1 BEEG und § 4 Abs. 1 ArbPlSchG vorgesehenen Kürzungsmöglichkeiten sind auch nicht Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens, der für eine teleologische Reduktion des BUrlG in Bezug auf ruhende Arbeitsverhältnisse herangezogen werden könnte (vgl. BAG 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84  - zu I 3 b der Gründe, BAGE 52, 305 ; vgl. auch allg. gegen eine Übertragung von urlaubsrechtlichen Sonderbestimmungen auf den Urlaub nach dem BUrlG: BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - zu II 4 d der Gründe, BAGE 39, 53) .

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats erkannt, dass der von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleistete Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen auch entsteht, wenn der Arbeitnehmer im gesamten Bezugszeitraum oder in Teilen davon arbeitsunfähig erkrankt ist (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [verbundene Rechtssachen Schultz-Hoff, Stringer ua., im Folgenden: Schultz-Hoff] Rn. 41, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1; Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114; grundlegend BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - zu II 4 a bis e der Gründe, BAGE 39, 53).

    Der Senat ist bislang davon ausgegangen, dass der Abgeltungsanspruch mit Ausnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an dieselben Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch selbst (vgl. nur 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13; grundlegend BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - zu II 4 b bis e der Gründe, BAGE 39, 53).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit der Entscheidung vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - AP BUrlG § 3 Rechtsmißbrauch Nr. 11 = EzA BUrlG § 3 Nr. 13; 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 4 = EzA BUrlG § 7 Nr. 25) ist der Urlaubsanspruch ein gesetzlich bedingter Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den durch den Arbeitsvertrag entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird.
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