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   BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08   

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BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08 (https://dejure.org/2009,1055)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2009 - 6 AZR 369/08 (https://dejure.org/2009,1055)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 (https://dejure.org/2009,1055)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss wegen Unterhaltsrückständen nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Unterhaltsansprüche aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderungen; Einzelvollstreckung wegen ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 89, 114 Abs. 3, §§ 291, 294, 304 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 850d
    Keine Vollstreckung nach Eröffnung der Verbraucherinsolvenz aus davor erwirktem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen davor entstandener Unterhaltsforderung

  • Judicialis

    InsO § 89; ; InsO § 114 Abs. 3; ; InsO § 291; ; InsO § 294; ; InsO § 304 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 850d

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Unterhaltsrückständen nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Unterhaltsansprüche aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderungen; Einzelvollstreckung wegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsrückständen in Verbraucherinsolvenz ? Unterhaltsansprüche aus Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen ? In Wohlverhaltensphase Einzelvollstreckung wegen Insolvenzforderungen ausgeschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen in der Insolvenz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung von rückständigen Unterhaltsansprüchen in der Verbraucherinsolvenz des Unterhaltsschuldners

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsrückständen in der Verbraucherinsolvenz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Zwangsvollstreckung von rückständigen Unterhaltsansprüchen - Unterhaltsrückstände unterliegen allgemeinen Beschränkungen der Einzelvollstreckung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 125
  • NJW 2010, 253
  • ZIP 2010, 952 (Ls.)
  • MDR 2010, 292
  • NZA 2010, 300
  • NZI 2010, 25
  • NZI 2010, 35
  • NZI 2010, 43
  • NZI 2010, 44
  • FamRZ 2009, 2084
  • BB 2009, 2141
  • DB 2009, 2668
  • Rpfleger 2010, 86
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06

    Zulässigkeit der Vollstreckung von Alt-Unterhalts- und Deliktsgläubigern in die

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    Diese Möglichkeit besteht durch die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse nach § 35 InsO nicht mehr (BGH 27. September 2007- IX ZB 16/06 - Rn. 10, NZI 2008, 50).

    Dieser zusätzliche Vollstreckungszugriff ist den Gläubigern rückständiger Unterhaltsansprüche, die als Insolvenzgläubiger ohnehin an der gemeinschaftlichen Befriedigung im Insolvenzverfahren beteiligt sind, dagegen nicht eröffnet (BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 10 f., NZI 2008, 50; 20. Dezember 2007 - IX ZB 280/04 - Rn. 7, FamRZ 2008, 684; BT-Drucks. 12/2443 S. 124, 137 f., 150 f.; MünchKommInsO/Breuer 2. Aufl. § 89 Rn. 7, 36).

    Die Privilegierungen des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO und § 114 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 InsO erfassen nach der Rechtsprechung des BGH also nur Neugläubiger von laufenden Unterhaltsansprüchen, nicht aber Unterhaltsgläubiger, die wie die Klägerin mit rückständigen Unterhaltsansprüchen als Insolvenzgläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH st. Rspr. seit 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - NZI 2008, 50; zuletzt 20. Dezember 2007 - IX ZB 280/04 - Rn. 4, FamRZ 2008, 684).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann § 114 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 InsO nicht die Wertentscheidung entnommen werden, das Vollstreckungsprivileg des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO über die Neugläubiger hinaus sämtlichen Unterhalts- und Deliktsgläubigern zugute kommen zu lassen (BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 11, aaO.).

    Vielmehr ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gläubiger eine Einzelvollstreckung wegen Unterhaltsforderungen, die Insolvenzforderungen sind, grundsätzlich untersagt (vgl. BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 13, NZI 2008, 50).

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 87/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Arbeitseinkommen des

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    Nur insoweit ist eine erreichte Sicherung abweichend von § 91 Abs. 1 InsO privilegiert (BGH 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - Rn. 16, NZI 2008, 563).

    nach Erbringung der Dienstleistung, begründet (BGH 22. Januar 2004 - IX ZR 39/03 - BGHZ 157, 350; 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - Rn. 13, NZA 2009, 110).

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZB 280/04

    Erweiterte Pfändbarkeit der Bezüge des Schuldners durch Unterhalts- und

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    Dieser zusätzliche Vollstreckungszugriff ist den Gläubigern rückständiger Unterhaltsansprüche, die als Insolvenzgläubiger ohnehin an der gemeinschaftlichen Befriedigung im Insolvenzverfahren beteiligt sind, dagegen nicht eröffnet (BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 10 f., NZI 2008, 50; 20. Dezember 2007 - IX ZB 280/04 - Rn. 7, FamRZ 2008, 684; BT-Drucks. 12/2443 S. 124, 137 f., 150 f.; MünchKommInsO/Breuer 2. Aufl. § 89 Rn. 7, 36).

    Die Privilegierungen des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO und § 114 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 InsO erfassen nach der Rechtsprechung des BGH also nur Neugläubiger von laufenden Unterhaltsansprüchen, nicht aber Unterhaltsgläubiger, die wie die Klägerin mit rückständigen Unterhaltsansprüchen als Insolvenzgläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH st. Rspr. seit 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - NZI 2008, 50; zuletzt 20. Dezember 2007 - IX ZB 280/04 - Rn. 4, FamRZ 2008, 684).

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    § 294 InsO dient damit ähnlichen Zwecken wie das Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO (BGH 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04 - zu II 2 b cc der Gründe, BGHZ 163, 391).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    nach Erbringung der Dienstleistung, begründet (BGH 22. Januar 2004 - IX ZR 39/03 - BGHZ 157, 350; 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - Rn. 13, NZA 2009, 110).
  • LAG Nürnberg, 16.04.2008 - 3 Sa 551/07

    Drittschuldnerklage - Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen -

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 16. April 2008 - 3 Sa 551/07 - aufgehoben.
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    Die Klage ist zulässig, weil die Klägerin für sich eine Ausnahme von den in der Insolvenz geltenden Vollstreckungsverboten in Anspruch nimmt (vgl. für die Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Leistungsklagen gegen den Insolvenzverwalter Senat 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 14, BAGE 124, 150 in Abgrenzung zu BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 109/05

    Wirksamkeit der Abtretung der Forderung auf künftige Dienstbezüge bei Vorpfändung

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirkte Pfändungspfandrechte werden grundsätzlich gemäß § 114 Abs. 3 Satz 1 und 2 InsO spätestens mit Ablauf des auf die Eröffnung folgenden Kalendermonats unwirksam (BGH 12. Oktober 2006 - IX ZR 109/05 - Rn. 6, NZI 2007, 39).
  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99

    Unterbrechung, Teilurteil, Darlegungslast, Einkommen, fiktives

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    Gemäß § 241 ZPO ist der Rechtsstreit gleichwohl ohne Unterbrechung fortgesetzt worden und in der Lage, in der er sich bei Eintritt der Volljährigkeit befand, auf die Klägerin übergegangen (OLG Zweibrücken 23. Mai 2000 - 5 UF 106/99 - OLGR Zweibrücken 2001, 133; Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 241 Rn. 5).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
    Durch den Auszug aus der Tabelle, aus dem nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (§ 201 Abs. 2 InsO), wird zwar der frühere Titel "aufgezehrt", wenn der Feststellung nicht widersprochen oder der erhobene Widerspruch beseitigt worden ist (BGH 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04 - Rn. 9, NJW 2006, 2922).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 95/04

    Voraussetzungen der Feststellung einer titulierten Forderung zur

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 16 WF 221/03

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung einer Kostenentscheidung nach

  • ArbG Bayreuth, 27.06.2007 - 5 Ca 1447/06

    Erfolgsaussichten einer Drittschuldnerklage eines unterhaltsberechtigten Kindes

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Die von seinen Eltern erteilte Prozessvollmacht ist wirksam geblieben (vgl. BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 12, BAGE 132, 125) .
  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 112/23

    Drittschuldnerklage - Insolvenz - Vollstreckungsverbot

    An dieser Einordnung ändert auch der Umstand nichts, dass es sich bei der titulierten Forderung um eine solche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung handelt (vgl. BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 18, BAGE 132, 125; BGH 6. Februar 2014 - IX ZB 57/12 - Rn. 8; 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 10; Uhlenbruck/Mock 15. Aufl. § 89 InsO Rn. 55; Stöber/Rellermeyer Forderungspfändung 17. Aufl. Rn. C.130) .

    Diese Ansprüche entstehen gemäß § 614 BGB regelmäßig erst nach Erbringung der Dienstleistung (vgl. BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 18, BAGE 132, 125; BGH 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 14 mwN; 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 8; vgl. auch Uhlenbruck/Mock 15. Aufl. § 89 InsO Rn. 49) .

    Wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet, unterfällt die Vollstreckung in die danach entstehenden Forderungen daher § 89 InsO (vgl. zum Ganzen BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 16, 20 mwN, BAGE 132, 125; BGH 21. September 2017 - IX ZR 40/17 - Rn. 15, 22; Uhlenbruck/Mock aaO Rn. 26 f., ua. zur Pfändung einer dem Insolvenzschuldner nicht gehörenden Sache, die dieser erst nach Insolvenzeröffnung zu Eigentum erwirbt; Nerlich/Römermann/Kruth InsO § 88 Stand Juni 2018 Rn. 7; siehe auch KPB/Lüke InsO § 88 Stand Juni 2022 Rn. 20; Riedel Lohnpfändung und Insolvenz 3. Aufl. Rn. 561, 564, 568 ff.; Stöber/Rellermeyer aaO Rn. B.183) .

    Für Deliktsgläubiger, die - wie der Kläger - zu den Insolvenzgläubigern zählen und ohnehin an der gemeinschaftlichen Befriedigung im Insolvenzverfahren beteiligt sind, verbleibt es aber bei dem allgemeinen Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO (BGH 6. Februar 2014 - IX ZB 57/12 - Rn. 8; 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 10; vgl. zu Unterhaltsgläubigern BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 18 f. mwN, BAGE 132, 125; vgl. auch Uhlenbruck/Mock aaO Rn. 55; MüKoInsO/Breuer/Flöther 4. Aufl. § 89 Rn. 51) .

    e) Soweit die Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 17. September 2009 (- 6 AZR 369/08 - BAGE 132, 125; bestätigt durch BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 40, BAGE 145, 163) dahin zu verstehen sein sollten, dass das Pfändungspfandrecht durch die Insolvenzeröffnung nach § 89 Abs. 1 InsO endgültig untergeht und nicht nur für die Dauer des Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgesetzt werden kann, stellt er klar, dass sich diese Ausführungen nur auf die zwischenzeitlich aufgehobene Bestimmung des § 114 Abs. 3 InsO bezogen, und schließt sich im Übrigen der dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an.

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    nach Erbringung der Dienstleistung, begründet (BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 20, BAGE 132, 125) .

    Diese Vorschrift begrenzt die zeitliche Wirksamkeit einer im Wege der Zwangsvollstreckung ausgebrachten Pfändung der Bezüge (KPB/Moll InsO Stand Mai 2009 § 114 Rn. 6) und ersetzt den Prioritätsgrundsatz des § 804 Abs. 3 ZPO durch das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung (vgl. für § 89 InsO Helwich NZI 2000, 460, 461; vgl. BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 20 f., BAGE 132, 125) .

    Nach Ablauf dieses Zeitraums verliert aber die Pfändung des Arbeitseinkommens und damit auch die des pfändbaren Teils des verschleierten Arbeitseinkommens ihre Wirkung (vgl. zu § 114 Abs. 3 InsO allgemein BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 16, aaO) .

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

    Deshalb können die von § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO privilegierten Gläubiger auch weiterhin in diesen Teil der Einkünfte vollstrecken (BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 16 ff., BAGE 132, 125) .
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZB 313/11

    Zwangsvollstreckungsverbot für den Gläubiger einer Forderung aus unerlaubter

    a) Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum gilt das Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO auch für solche Gläubiger, deren Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen wurde (BAG, BAGE 132, 125 Rn. 23 zu § 850d ZPO; LG Leipzig, NZI 2006, 603; LG Saarbrücken, Beschluss vom 18. April 2012 - 5 T 203/12, Rn. 25 f; AG Bremen, NZI 2008, 55, 56; FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl., § 294 Rn. 11; Fischer in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, § 294 Rn. 2; Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 2. Aufl., § 294 Rn. 2; HmbKomm/InsO-Streck, 4. Aufl., § 294 Rn. 3; HK-InsO/Landfermann, 6. Aufl., § 294 Rn. 3; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO 2008, § 294 Rn. 2 c; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 294 Rn. 5).
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20

    Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft

    Die Frage, welche Ansprüche pfändbares Einkommen darstellen, ist in § 850 ZPO geregelt (BGH 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04 - Rn. 5; vgl. auch BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 23, BAGE 132, 125) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der

    Bereits daraus folgt, dass § 89 Abs. 1 InsO Abtretungen künftiger Ansprüche auf Arbeitseinkommen vor Insolvenzeröffnung nicht entgegenstehen kann (vgl. im Unterschied dazu den anders gelagerten Fall in BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 17, BAGE 132, 125) .
  • LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11

    Möglichkeit einer Ausnahme von dem Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO

    Die Auffassung der Beschwerdeführer, dass § 294 InsO teleologisch zu reduzieren sei, findet keinerlei Stütze im Gesetzeswortlaut und auch nicht in Rechtsprechung in Literatur (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08, NJW 2010, Seite 253; AG Göttingen, Beschluss vom 06.06.2005, Az. 74 IN 215/03; AG Bremen, Beschluss vom 26.10.2007, Az. 248 M 480854/07; Andres/Leithaus, InsO, 2. Auflage § 294 Rn. 1; Münchener Kommentar Insolvenzordnung, 2. Auflage, § 294 Rn. 6) .

    Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändungen werden vielmehr gem. § 114 Abs. 3 InsO unwirksam (vgl. Kübler/Prütting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, Stand Dezember 2009, § 294 Rn. 2c), es sei denn es handelt sich um nach Insolvenzeröffnung entstandene Unterhaltsforderungen (vgl. BAG Beschluss vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08).

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 16 Sa 686/10

    Sicherungsabtretung einer Lohnforderung wegen rückständigen Unterhalts bei

    Diese können nur noch im Rahmen des erweitert pfändbaren Einkommens nach § 850 d befriedigt werden, da der Neuerwerb nach § 35 Abs. 1 InsO zur Insolvenzmasse gehört (vgl. BAG vom 17.09.2009, 6 AZR 369/08; BGH vom 23.02.2005, XII ZR 114/03, beide zitiert nach Juris; Eickmann in Kreft, InsO, § 40 Rdnr. 1; MK InsO-Schumann, § 40 Rdnr. 1, 15).

    Das gilt selbst dann, wenn er bereits einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt hat (vgl. BAG vom 17.09.2009, aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2022 - 8 Sa 527/22

    Keine Einzelzwangsvollstreckung wegen Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren;

    Auch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der sich unter anderem auf künftige Entgeltforderungen bezieht, entfaltet hinsichtlich dieser künftigen Forderungen jeweils erst mit Entstehen des Anspruchs auf Vergütung der geleisteten Dienste Wirksamkeit (BAG 17.09.2009 - 6 AZR 369/08 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - 3 E 779/13

    Zahlungsanspruch von Unterhalt gegenüber einem Beamten bei Pfändung der

  • LG Frankenthal, 26.11.2009 - 1 T 228/09

    Verbot der Zwangsvollstreckung im laufenden Insolvenzverfahren: Pfändung von

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