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   BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09   

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BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09 (https://dejure.org/2011,4046)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 6 AZR 382/09 (https://dejure.org/2011,4046)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 (https://dejure.org/2011,4046)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • openjur.de

    Stufenzuordnung bei der Einstellung; Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • Bundesarbeitsgericht

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 S 2 TVöD, § 1 Abs 1 S 1 TVÜ-VKA, § 4 Abs 2 S 1 TzBfG, Art 3 Abs 1 GG
    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 S 2 TVöD, § 1 Abs 1 S 1 TVÜ-VKA, § 4 Abs 2 S 1 TzBfG, Art 3 Abs 1 GG
    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der "Einstellung" [§ 16 Abs. 2 TVöD-AT (VKA)]; Sichtagsregelung und Gleichheitsgrundsatz; Stufenzuordnung bei der Einstellung; Anwendbarkeit des TVÜ-VKA; Fehlende Benachteiligung i.S.d. Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG)

  • rewis.io

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • ra.de
  • rewis.io

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "Einstellung" [§ 16 Abs. 2 TVöD-AT (VKA)]; Sichtagsregelung und Gleichheitsgrundsatz; Stufenzuordnung bei der Einstellung; Anwendbarkeit des TVÜ-VKA; Fehlende Benachteiligung i.S. des TzBfG

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; TzBfG § 4 Abs. 2
    Begriff der "Einstellung" [§ 16 Abs. 2 TVöD-AT (VKA)]; Sichtagsregelung und Gleichheitsgrundsatz; Stufenzuordnung bei der Einstellung; Anwendbarkeit des TVÜ-VKA; Fehlende Benachteiligung i.S. des TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 336
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    Dauerbeschäftigten gewährte Vorteile dürfen befristet Beschäftigten deshalb nicht wegen der Befristung vorenthalten werden (Senat 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 19, BAGE 128, 317) .

    Zu Unterbrechungen kann es nicht nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen, sondern auch bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen oder Aufhebungsverträge kommen (vgl. Senat 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 20, BAGE 128, 317) .

    Sie schützt Arbeitnehmer, die im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber eingehen, nicht vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen (vgl. Senat 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 21, BAGE 128, 317; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 119) .

    Nach dem Ende einer wirksamen Befristung sind die Parteien bei der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen frei und an frühere Abmachungen nicht gebunden (Senat 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - aaO; BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, 375) .

    Grundsätzlich ist danach jede rechtliche Unterbrechung für die Anwendung des TVÜ-VKA schädlich (Senat 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 16, BAGE 128, 317).

    Bei Unterbrechungen nach dem 30. September 2007 hatten Beschäftigte bis zum Abschluss des ÄTV Nr. 2 am 31. März 2008 von der in § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA aufgestellten allgemeinen Regel auszugehen, dass der TVÜ-VKA nur Anwendung findet, wenn das Arbeitsverhältnis über den 1. Oktober 2005 hinaus ununterbrochen fortbesteht, und damit grundsätzlich jede rechtliche Unterbrechung für die Anwendung des TVÜ-VKA schädlich ist (vgl. Senat 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 16, BAGE 128, 317) .

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (Senat 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 12, PersR 2010, 482; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - BAGE 129, 93) .

    bb) An diesem Maßstab gemessen werden bei kommunalen Arbeitgebern beschäftigte Arbeitnehmer angesichts der den Tarifvertragsparteien zustehenden typisierenden Betrachtungsweise (vgl. Senat 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, PersR 2010, 482; 30. März 1995 - 6 AZR 765/94 - ZTR 1996, 34) nicht ungerechtfertigt benachteiligt, wenn bei ihnen Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis bei der Stufenzuordnung nicht ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei ununterbrochenem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.

    Es liegt grundsätzlich innerhalb der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgeübte Tätigkeiten auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden (vgl. zur Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei einem anderen Arbeitgeber Senat 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - aaO) .

    Ob den Tarifvertragsparteien mit der nur teilweisen Anrechnung der Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber eine zweckmäßige und überzeugende Regelung gelungen ist, hat der Senat nicht nachzuprüfen (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 17, aaO) .

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    Das in dieser Vorschrift geregelte Diskriminierungsverbot steht nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 113) .

    Sie schützt Arbeitnehmer, die im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber eingehen, nicht vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen (vgl. Senat 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 21, BAGE 128, 317; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 119) .

    Stichtage sind als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 120; BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374, 381 f.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 76; 19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222) .

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    (1) Die Tarifvertragsparteien sind durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, für bestimmte Lebenssachverhalte wie besitzstandswahrende Regelungen Stichtage einzuführen (vgl. BVerfG 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 ua. - BVerfGE 87, 1, 43) .
  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    Stichtage sind als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 120; BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374, 381 f.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 76; 19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222) .
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    Stichtage sind als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 120; BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374, 381 f.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 76; 19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222) .
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    Stichtage sind als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 120; BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374, 381 f.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 76; 19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222) .
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (Senat 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 12, PersR 2010, 482; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - BAGE 129, 93) .
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    Es kann vom Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts erwartet werden, dass er einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommt (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt 22. April 2010 - 6 AZR 620/08 - Rn. 14, EzTöD 240 TV-Ärzte/TdL § 16 Nr. 3; 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14, AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 78 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 3) .
  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94

    Zum Begriff des "unmittelbaren Anschlusses" im Sinne von § 27 Abs. 6 BAT

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
    bb) An diesem Maßstab gemessen werden bei kommunalen Arbeitgebern beschäftigte Arbeitnehmer angesichts der den Tarifvertragsparteien zustehenden typisierenden Betrachtungsweise (vgl. Senat 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, PersR 2010, 482; 30. März 1995 - 6 AZR 765/94 - ZTR 1996, 34) nicht ungerechtfertigt benachteiligt, wenn bei ihnen Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis bei der Stufenzuordnung nicht ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei ununterbrochenem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

  • BAG, 27.11.2002 - 7 AZR 655/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Piloten

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 620/08

    Anrechnung von Zeiten als Ärztin/Arzt im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 3 Sa 11/09

    Einstufung bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Ob den Tarifvertragsparteien mit der unterbleibenden Anrechnung von Zeiten selbständiger Tätigkeit eine zweckmäßige und überzeugende Regelung gelungen ist, hat der Senat nicht zu beurteilen (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 26 mwN) .

    bb) Der Senat hat es auch für vereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, dass Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung nicht ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei ununterbrochenem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit diesem Arbeitgeber (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9; 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 26) .

    Sie durften annehmen, dass ein Arbeitnehmer nach dem Ende eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses typischerweise nicht sofort wieder von demselben Arbeitgeber eingestellt wird (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Die Tarifnorm bezieht sich nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf die Gleichstellung bestimmter Zeiten bezüglich der Stufenlaufzeit nach § 16 Abs. 4 Satz 1 TVöD-AT (Bund) bzw. § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT (VKA) und ergänzt diese Vorschriften (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 18) .

    Eine Wiedereinstellung würde sich ebenso wie eine erstmalige Einstellung nach § 16 Abs. 2 und Abs. 2a TVöD-AT (VKA) richten (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9 f.) .

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    aa) Neben den bereits angeführten Argumenten (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9 ff.; 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) spricht insbesondere im Tarifbereich der TdL (ebenso wie bei § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-AT (Bund) im Tarifbereich des Bundes) der tarifliche Regelungszusammenhang für das vom Senat entwickelte Verständnis des Begriffs der "Einstellung".

    Es kann dahinstehen, ob von dieser Bestimmung auch die hier allein in Betracht kommende mittelbare Benachteiligung befristet Beschäftigter erfasst wird (offengelassen zuletzt BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 23; bejahend Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 242) .

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Für § 16 Abs. 2 TV-L gilt insoweit nichts anderes als für § 16 Abs. 2 TVöD-AT (VKA) (vgl. zu dieser Bestimmung BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 - 19, AP TVöD § 16 Nr. 1 = EzTöD 100 TVöD-AT VKA § 16 Nr. 3) .
  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht zwischen Neueinstellungen und Wiedereinstellungen unterschieden (vgl. im Einzelnen für § 16 Abs. 2 TV-L: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 17 ff.; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 15 ff.; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 8 ff., BAGE 144, 263; für § 16 Abs. 2 TVöD-AT (VKA) BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) .

    Eine solche Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte untersagt § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG in Umsetzung von Paragraf 4 Nr. 4 der Rahmenvereinbarung (vgl. für § 16 Abs. 2 und Abs. 3 TV-L BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 28, BAGE 144, 263 in Abkehr von der früheren st. Rspr.: sh. zuletzt BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 496/10 - Rn. 24 ff.; 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 18 f., 20 ff.) .

  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17

    Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD

    Ein solcher folgt auch nicht aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis der Klägerin zur Stadt V. Wechselt ein unter den TVÜ-VKA fallender Arbeitnehmer zu einem anderen, ebenfalls den TVöD/TVÜ-VKA anwendenden Arbeitgeber nach dem 1. Oktober 2005, handelt es sich um eine Neueinstellung (vgl. zu diesem Begriff BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) .
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 25, AP TVöD § 16 Nr. 1 = EzTöD 100 TVöD-AT VKA § 16 Nr. 3; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 14, BAGE 135, 313) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung iSd. § 16 Abs. 2 TVöD-AT (VKA) oder TV-L oder § 16 Abs. 2 bzw. Abs. 3 TVöD-AT (Bund) erforderlich macht, bei jeder, auch wiederholten Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 11, aaO; 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) .

    Eine solche Einstellung setzt also voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber begründet wird (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 19) .

  • LAG Hessen, 30.01.2012 - 17 Sa 1082/11

    Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung - Stichtagregelung -

    Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht nur verlängert bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt, sondern an der ursprünglich vereinbarten Befristung festgehalten und für die Zeit danach ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, liegt keine bloße Fortsetzung eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses vor, sondern - sofern tariflich nichts anderes geregelt - eine (Neu-) Einstellung ( BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - AP TVöD § 16 Nr. 1 ).

    Zutreffend ist, dass das Bundesarbeitsgericht hierauf wiederholt abgestellt und hierbei auch ausgeführt hat, § 4 Abs. 2 TzBfG verbiete nur eine Ungleichbehandlung während der Dauer der Befristung ( BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - aaO; BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - AP TVÜ § 1 Nr. 1 ).

    (ii) Die Umstellung von Vergütungssystemen ist ohne Stichtagsregelungen nicht durchführbar ( BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - aaO; BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 7 ), sie führt von vornherein zunächst zu einer Ungleichbehandlung vergleichbarer Arbeitnehmer, die aber aufgrund der Stichtagsregelung gerechtfertigt sein kann.

    Auch wenn nicht daran festgehalten werden kann, dass eine Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung von vornherein bereits dann ausscheidet, wenn ein unbefristetes neues Arbeitsverhältnis begründet wurde, so bleibt es dennoch zutreffend, dass nach dem Ende einer wirksamen Befristung die Parteien bei der Neubegründung ihres Arbeitsverhältnisses in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen frei und an frühere Abmachungen nicht gebunden sind ( BAG 27, Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - aaO ).

    Unabhängig von der gemeinschaftskonformen Auslegung des § 4 Abs. 2 TzBfG gilt jedenfalls, dass mit Ablauf der bisherigen Vertragsbedingungen sich nur der Nachteil auswirkt, der mit einer Befristung stets verbunden ist oder verbunden sein kann ( BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - aaO; BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - aaO; BAG 02. März 2004 - 1 AZR 271/03 - aaO ) und der Diskriminierungsschutz des § 4 Abs. 2 TzBfG jedenfalls nicht allgemein dazu führt, die geänderten Bedingungen eines neuen Arbeitsverhältnisses einer Kontrolle zu unterwerfen.

  • LAG Hessen, 30.01.2012 - 17 Sa 1081/11

    Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung - Stichtagregelung -

    Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht nur verlängert bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt, sondern an der ursprünglich vereinbarten Befristung festgehalten und für die Zeit danach ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, liegt keine bloße Fortsetzung eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses vor, sondern - sofern tariflich nichts anderes geregelt - eine (Neu-) Einstellung (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - AP TVöD § 16 Nr. 1) .

    Zutreffend ist, dass das Bundesarbeitsgericht hierauf wiederholt abgestellt und hierbei auch ausgeführt hat, § 4 Abs. 2 TzBfG verbiete nur eine Ungleichbehandlung während der Dauer der Befristung (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - aaO; BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - AP TVÜ § 1 Nr. 1) .

    (ii) Die Umstellung von Vergütungssystemen ist ohne Stichtagsregelungen nicht durchführbar (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - aaO; BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 7), sie führt von vornherein zunächst zu einer Ungleichbehandlung vergleichbarer Arbeitnehmer, die aber aufgrund der Stichtagsregelung gerechtfertigt sein kann.

    Auch wenn nicht daran festgehalten werden kann, dass eine Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung von vornherein bereits dann ausscheidet, wenn ein unbefristetes neues Arbeitsverhältnis begründet wurde, so bleibt es dennoch zutreffend, dass nach dem Ende einer wirksamen Befristung die Parteien bei der Neubegründung ihres Arbeitsverhältnisses in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen frei und an frühere Abmachungen nicht gebunden sind (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - aaO).

    Unabhängig von der gemeinschaftskonformen Auslegung des § 4 Abs. 2 TzBfG gilt jedenfalls, dass mit Ablauf der bisherigen Vertragsbedingungen sich nur der Nachteil auswirkt, der mit einer Befristung stets verbunden ist oder verbunden sein kann (BAG 27. Januar 2011-6 AZR 382/09 - aaO; BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - aaO; BAG 02. März 2004 - 1 AZR 271/03 - aaO) und der Diskriminierungsschutz des § 4 Abs. 2 TzBfG jedenfalls nicht allgemein dazu führt, die geänderten Bedingungen eines neuen Arbeitsverhältnisses einer Kontrolle zu unterwerfen.

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L bei Mehrfachbefristung - Anrechnung förderlicher

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 3 Sa 921/11

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 475/21

    Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 59/19

    Stichtagsregelung im Tarifvertrag - Art. 3 Abs. 1 GG

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2016 - 7 Sa 759/15

    Rechtsfolgen des formularmäßig erklärten Verzichts des Personalrats auf eine

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 719/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

    Stufenzuordnung gemäß § 9 Abs. 1 DVO.EKD aF

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2014 - 4 Sa 176/14

    Einstellung - Stufenzuordnung

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

  • LAG Düsseldorf, 25.10.2011 - 17 Sa 732/11

    Jahressonderzahlung bei unterbrochenem Arbeitsverhältnis; unbegründete

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2011 - 15 Sa 483/11

    Berechnung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 334/16

    Stufenzuordnung; Überleitung; Einstellung; horizontale Wiedereinstellung;

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12

    Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 22 Sa 2170/12

    Eingruppierung nach TV-BA - Entwicklungsstufe - Unterbrechung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 Sa 871/12

    Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst in der Leitstelle der Berliner

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 26 Sa 1110/11

    Stufenzuordnung nach dem TV-L bei vorangegangener freier Mitarbeit

  • ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7515/11

    Anrechnung von Zeiten einschlägiger Berufserfahrung - Stufenzuordnung nach § 16

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2012 - 2 Sa 103/12

    Stufenzuordnung - keine Berücksichtigung von nur vorübergehend übertragener

  • LAG Niedersachsen, 05.11.2015 - 4 Sa 1251/13

    Altersversorgung der Betriebskrankenkassen; Berechnung des

  • LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12

    Tarifvertrag - Ablösung - Geltungsbereich

  • LAG Hamburg, 29.08.2018 - 6 Sa 12/18

    Tarifauslegung - Anspruch auf altersabhängige Reduzierung der Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 29.03.2011 - 12 Sa 1925/10

    Eingruppierung eines angestellten Lehrers bei vorübergehender Übertragung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 16 Sa 1428/12

    Wechselschichtzulage - unterbrochene Schicht - Bereitschaftsdienst

  • ArbG Magdeburg, 08.04.2015 - 3 Ca 2449/14

    Anrechnung von Restlaufzeiten aus ununterbrochener, befristeter Vorbeschäftigung

  • ArbG Essen, 28.05.2015 - 1 Ca 3578/14

    Enden des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers aufgrund wirksamer

  • LAG Thüringen, 31.03.2021 - 6 Sa 380/18

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst - Stufenzuordnung - einschlägige

  • LAG Hamm, 02.07.2013 - 12 Sa 451/13

    Gesetzlicher Arbeitgeberwechsel nach § 6c SGB II

  • ArbG Magdeburg, 23.05.2013 - 6 Ca 3835/12

    Stufenzuordnung bei Eingruppierung

  • ArbG Bielefeld, 31.03.2022 - 1 Ca 2321/21
  • LAG Hessen, 15.12.2014 - 17 Sa 71/14

    Ansprüche eines Flugzeugführer bei Flugdienstuntauglichkeit

  • LAG Hamm, 23.11.2011 - 2 Sa 898/11

    Zahlungsanspruch aus dem ERA-Anpassungsfonds

  • ArbG Bonn, 30.04.2015 - 7 Ca 2948/14

    Anforderungen an die richtige Einstufung eines Sachbearbeiters in die

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