Rechtsprechung
BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Stichtagsregelung für den Ausschluss der Beihilfeberechtigung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende (BVOAng); Verfassungsgemäßheit der ...
- Judicialis
BVOAng § 1 Abs. 1; ; BVOAng § 6; ; AbubesVG § 3 Abs. 1; ; BAT § 40; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stichtagsregelung - Auslegung und Wirksamkeit von § 6 BVOAng; Ausschluss der Beihilfeberechtigung bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschluss der Beihilfeberechtigung auch bei Arbeitgeberwechsel innerhalb öffentlichen Diensts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 21.02.2002 - 1 Ca 3604/01
- LAG Köln, 04.10.2002 - 12 Sa 467/02
- LAG Köln, 14.10.2002 - 12 Sa 467/02
- BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03
Papierfundstellen
- BAGE 110, 72
- NZA 2005, 54
- NZA 2005, 55
- BB 2004, 2248
- DB 2004, 2219
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag
Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03
§ 6 BVOAng soll nach seiner Ausgestaltung zu keinem Eingriff in bereits bestehende Vertragsverhältnisse führen und die bezweckte Kosteneinsparung dort verwirklichen, wo ein solcher Eingriff auf Grund des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags nicht erforderlich ist (vgl. hierzu auch BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20, zu II 2 c der Gründe).Sie sind aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - AP TVG § 1 Beschäftigungssicherung Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
Dabei bedarf die Wahl eines in der Zukunft liegenden Stichtags grundsätzlich keiner eigenständigen Begründung (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20).
Bei der Beihilfe handelt es sich um einen anlassbezogenen Zuschuss zum laufenden Entgelt (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - aaO) und nicht um eine durch eine bestimmte Dauer der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst erdiente Gegenleistung des Arbeitgebers.
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03
Auch bei solchen Typisierungen unterliegt der Normgeber strengeren Bindungen, wenn sich die Regelung auf die Ausübung eines Grundrechts auswirken kann (BVerfG 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 - BVerfGE 98, 365). - BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule
Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03
Sie sind aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - AP TVG § 1 Beschäftigungssicherung Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02
Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit
Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03
Sie sind aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - AP TVG § 1 Beschäftigungssicherung Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24). - LAG Köln, 04.10.2002 - 12 Sa 467/02
Beihilfe
Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Oktober 2002 - 12 Sa 467/02 - wird zurückgewiesen. - BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 342/00
Beihilfe - Beitragszuschuß nach § 257 SGB V1
Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03
Die auf Grund von § 3 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes erlassene Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (BVOAng) vom 9. April 1965 (GV NW S. 108) in der jeweils geltenden Fassung - einschließlich der hier einschlägigen Änderung durch das Haushaltssicherungsgesetz vom 17. Dezember 1998 (GV NW S. 750) - ist damit eine bei dem beklagten Landschaftsverband "geltende Bestimmung" iSd. § 40 BAT (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 342/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 21, zu 1 a der Gründe).
- BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (…BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - aaO mwN; ebenso die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen, vgl. zuletzt 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 -, zu 3 b der Gründe mwN; 18. März 2004 - 6 AZR 4/03 - AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 4 a der Gründe). - LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 69/06
Angemessenheit der Ausbildungsvergütung in öffentlich geförderten …
Eine geänderte Handhabung auf der Grundlage neuer oder ergänzter Fördermöglichkeiten, auf deren Schaffung die Beklagten keinen Einfluss haben, stellt die Anwendung einer sog. Stichtagsregelung dar, die insbesondere bei der Bereitstellung öffentlicher Mittel ab einem bestimmten Stichtag im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz keinen Bedenken begegnet (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen, u.a. Urteil vom 16. Dezember 2004, 6 AZR 652/03, zu 3 b der Gründe m.w.N; Urteil vom 18. März 2004, 6 AZR 4/03, AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, zu 4 a der Gründe; zu Stichtagsregelungen aufgrund finanzieller Erwägungen Urteil vom 23. Februar 1994, 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462, zu I 3 b bb der Gründe). - LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2008 - 5 Sa 226/08
Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers - beihilfekonforme Privatversicherung
Sie sind aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (BAG Urt. v. 18.03.2004 - 6 AZR 4/03 -, AP Nr. 4 zu § 1 BeihilfeVO NRW). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf …
Diese Grundsätze wendet auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen an (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 -, zu 3 b der Gründe m. w. N.; 18. März 2004 - 6 AZR 4/03 - AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, zu 4 a der Gründe).