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   BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 427/94   

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https://dejure.org/1994,2039
BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 427/94 (https://dejure.org/1994,2039)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1994 - 6 AZR 427/94 (https://dejure.org/1994,2039)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1994 - 6 AZR 427/94 (https://dejure.org/1994,2039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Abfindung - Auflösungsvertrag aus betriebsbedingen Gründen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag vom 6.7.1992 zur sozialen Absicherung § 2 Abs. 1a; Anl. I zum Einigungsvertrag Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 1
    Neue Bundesländer: Keine tarifliche Abfindung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1116
  • BB 1995, 1360
  • DB 1995, 2322
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 427/94
    Abs. 4 EV ersetzt dann in seinem Regelungsbereich § 1 KSchG (vgl. BAG Urteil vom 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 367/96

    Soziale Absicherung - Betriebsübergang - Widerspruch

    Soweit aus dem Urteil vom 10. November 1994 (- 6 AZR 427/94 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) auf eine gegenteilige Rechtsauffassung des Senats geschlossen werden kann, wird daran nicht festgehalten.

    Der Senat hält an seiner gegenteiligen Auffassung, die er im Urteil vom 10. November 1994 (- 6 AZR 427/94 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) näher begründet hat, nicht mehr fest.

    Nach erneuter Prüfung gibt der Senat seine im Urteil vom 10. November 1994 (aaO) vertretene Rechtsauffassung auf.

    a) Zwar spricht die Übernahme des Wortlauts des Abs. 4 Satz 1 Ziff. 2 und 3 EV in § 2 Abs. 1 Buchst. a und b TV soziale Absicherung zunächst für die im Senatsurteil vom 10. November 1994 (aaO) vertretene Rechtsauffassung.

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 205/97

    Abfindung: Anspruch nach dem Sozialtarifvertrag auch bei betriebsbedingter

    Der Senat hält an seiner gegenteiligen Auffassung, die er im Urteil vom 10. November 1994 (6 AZR 427/94 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) näher begründet hat, nicht mehr fest.

    Nach erneuter Prüfung gibt der Senat seine im Urteil vom 10. November 1994 (a.a.O.) vertretene Rechtsauffassung auf.

    a) Zwar spricht die Übernahme des Wortlauts des Abs. 4 Satz 1 Ziff. 2 und 3 EV in § 2 Abs. 1 Buchst. a und b TV soziale Absicherung zunächst für die im Senatsurteil vom 10. November 1994 (a.a.O.) vertretene Rechtsauffassung.

  • LAG Brandenburg, 27.09.1996 - 5 Sa 359/96

    Abfindung: Anspruch nach dem Sozialtarifvertrag auch bei betriebsbedingter

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  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 859/95

    Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

    Der Fall gibt dem Senat keinen Anlaß zur Prüfung der Frage, ob entgegen der Kritik des Schrifttums (vgl. Kothe, AuR 1996, 124; Meist, ZTR 1996, 13) an der im Urteil vom 10. November 1994 (- 6 AZR 427/94 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) geäußerten Auffassung festzuhalten ist, wonach bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen gemäß § 1 Abs. 2 KSchG eine Abfindung nach § 2 Abs. 1 Buchst. a TV soziale Absicherung nicht verlangt werden kann.
  • ArbG Cottbus, 05.03.1996 - 1 Ca 1443/95

    Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992 (TV

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  • LAG Brandenburg, 05.12.1996 - 6 Sa 458/96

    Anwendbarkeit des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung

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  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.09.1995 - 9 (6) Sa 1073/94

    Tarifvertrag; Abfindung; Soziale Absicherung; Auflösungsvertrag; Betriebsbedingte

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  • LAG Sachsen, 20.07.1995 - 4 Sa 520/95

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aufgrund eines Sozialtarifvertrages;

    Daß zum Ausgleich der hierdurch für die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes erleichterten Kündigungsmöglichkeiten von den Tarifvertragsparteien des Sozialtarifvertrages für die Fälle der Kündigung nach dem EV eine vom Arbeitgeber zu zahlende Abfindung vereinbart worden ist und daß daraus folgend bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt des KSchG eine Abfindung nach § 2 Abs. 1 Sozialtarifvertrag nicht in Betracht kommt, kann für den nach dem 01.01.1994 liegenden Zeitraum nicht angenommen werden (wohl a. A., BAG, Urteil vom 10.11.1994 - 6 AZR 427/94 11, 2 b).
  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97
    Dies hat der erkennende Senat durch Urteil vom 19. Februar 1998 (6 AZR 367/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen), auf dessen Entscheidungsgründe zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung aus dem Urteil vom 10. November 1994 (6 AZR 427/94 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) entschieden.
  • LAG Brandenburg, 15.12.1995 - 2 Sa 482/95

    Tarifvertrag zur sozialen Sicherung; Anspruch auf Abfindung bei

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