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   BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16   

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https://dejure.org/2017,44482
BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16 (https://dejure.org/2017,44482)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2017 - 6 AZR 43/16 (https://dejure.org/2017,44482)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 (https://dejure.org/2017,44482)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entstehung des Anspruchs auf tariflichen Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit; Entstehung von Ersatzzusatzurlaubsansprüchen nur bei Verzug des Arbeitgebers; Geltendmachung von Zusatzurlaub als unentbehrliche Voraussetzung für einen Schuldnerverzug

  • Betriebs-Berater

    Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit

  • bag-urteil.com

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

  • rewis.io

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Urlaub - Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit nach § 27 TVöD -K; keine Pflicht des Arbeitgebers zur initiativen Gewährung; Verzug

  • rechtsportal.de

    Entstehung des Anspruchs auf tariflichen Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit

  • datenbank.nwb.de

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang auf eine nicht tarifgebundene Erwerberin

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit nach § 27 TVöD-K - keine Pflicht des Arbeitgebers zur initiativen Gewährung - Verzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 563
  • NZA-RR 2018, 217
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    Geschieht das nicht, bestimmt sich seine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr nach § 7 Abs. 3 BUrlG iVm. § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD-K. Liegen die darin geregelten Voraussetzungen vor, vollzieht sich die Übertragung kraft Gesetzes und damit unabhängig vom Willen der Vertragsparteien und insbesondere des Arbeitgebers (vgl. BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 25, BAGE 154, 1; für § 27 TVöD-K BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 - Rn. 29) .

    Das Landesarbeitsgericht wird allerdings beachten müssen, dass eine Übertragung auch dann erfolgte, wenn der Zusatzurlaub erst so spät im Jahr 2013 bzw. 2014 entstanden war, dass er faktisch nicht mehr genommen werden konnte (für den Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 3.1 TVöD-K BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 - Rn. 34) .

    Schließlich wird das Landesarbeitsgericht zu prüfen haben, ob sich dem Vortrag der Parteien eine konkludente Vertragspraxis entnehmen lässt, den Zusatzurlaub unabhängig von den gesetzlichen und tariflichen Voraussetzungen in das nächste Kalenderjahr zu übertragen (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 - Rn. 35) .

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    Davon geht auch der für das Urlaubsrecht zuständige Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13; 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 33 ff., BAGE 141, 73) .

    Danach besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die bezahlte Freistellung aufzuzwingen, um so den Anspruchsverlust am Ende des Bezugszeitraums zu verhindern (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13) .

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    Dabei kann dahinstehen, ob die Auffassung der Beklagten zutrifft, der Ersatzzusatzurlaub unterliege zwar nicht mehr dem gesetzlichen oder tariflichen Fristenregime (BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 13 mwN) , wohl aber der tariflichen Ausschlussfrist (in diesem Sinne Schaub ArbR-Hdb/Linck 17. Aufl. § 104 Rn. 97; AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 7 BUrlG Rn. 130; AR/Gutzeit 8. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 52; offengelassen von BAG 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu A II 2 c bb der Gründe, BAGE 108, 357) .

    Nach der Geltendmachung, die die Beklagte als Anspruchsvoraussetzung für den Ersatzzusatzurlaub in Verzug setzte, hätte sich eine erneute Geltendmachung als Schadensersatzanspruch erübrigt (vgl. BAG 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - aaO; AnwK-ArbR/Düwell aaO; Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV Stand Dezember 2009 E § 37 Rn. 46 f.) .

  • BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 541/03

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber erkennen lässt, dass er das Tarifwerk als Ganzes anwenden will (BAG 3. November 2004 - 4 AZR 541/03 - zu A 4 b der Gründe) .

    Eine solche punktuelle Anwendung genügt für eine Inbezugnahme eines Tarifvertrags durch betriebliche Übung jedoch nicht (vgl. BAG 3. November 2004 - 4 AZR 541/03 - aaO) .

  • BGH, 03.08.2017 - VII ZR 32/17

    Provision des Handelsvertreters: Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    Entstanden iSd. § 199 Abs. 1 Nr. 1, § 194 BGB ist ein Anspruch, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (BGH 3. August 2017 - VII ZR 32/17 - Rn. 14) .
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    Dabei kann dahinstehen, ob die Auffassung der Beklagten zutrifft, der Ersatzzusatzurlaub unterliege zwar nicht mehr dem gesetzlichen oder tariflichen Fristenregime (BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 13 mwN) , wohl aber der tariflichen Ausschlussfrist (in diesem Sinne Schaub ArbR-Hdb/Linck 17. Aufl. § 104 Rn. 97; AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 7 BUrlG Rn. 130; AR/Gutzeit 8. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 52; offengelassen von BAG 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu A II 2 c bb der Gründe, BAGE 108, 357) .
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    Geschieht das nicht, bestimmt sich seine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr nach § 7 Abs. 3 BUrlG iVm. § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD-K. Liegen die darin geregelten Voraussetzungen vor, vollzieht sich die Übertragung kraft Gesetzes und damit unabhängig vom Willen der Vertragsparteien und insbesondere des Arbeitgebers (vgl. BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 25, BAGE 154, 1; für § 27 TVöD-K BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 - Rn. 29) .
  • EuGH, 20.07.2016 - C-341/15

    Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    Insbesondere können sie die Voraussetzungen für seine Inanspruchnahme und Gewährung festlegen (vgl. EuGH 20. Juli 2016 - C-341/15 - [Maschek] Rn. 38; BAG 5. August 2014 - 9 AZR 77/13 - Rn. 30) .
  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 944/12

    Tarifliche Übertragung des Urlaubs auf das erste Quartal des Folgejahres ohne das

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    aa) Der Kläger hat in diesem Fall die Zusatzurlaubsansprüche für 2013 mit seinem Schreiben vom 27. Februar 2014 und die Ansprüche für 2014 mit seiner Antragstellung im Termin des Arbeitsgerichts vom 14. Januar 2015 rechtzeitig vor dem Untergang dieser Urlaubsansprüche, der nach § 27 Abs. 5, § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD-K, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG frühestens am 31. März des Folgejahres eintrat, verlangt (zu dieser Anspruchsvoraussetzung BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 944/12 - Rn. 10) .
  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13

    Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
    Insbesondere können sie die Voraussetzungen für seine Inanspruchnahme und Gewährung festlegen (vgl. EuGH 20. Juli 2016 - C-341/15 - [Maschek] Rn. 38; BAG 5. August 2014 - 9 AZR 77/13 - Rn. 30) .
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12

    Urlaubsabgeltung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15

    Wechselschicht-Zusatzurlaub nach TVöD; Verfall nach Fristenregime des

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13

    Tariflicher Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 47/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen; Tarifkonkurrenz und

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    § 7 Abs. 3 BUrlG unterstellt die gesetzlichen Urlaubsansprüche einem eigenständigen Fristenregime, das den Arbeitnehmer lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen (vgl. zu vertraglichen Ausschlussfristen BAG 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 1 d der Gründe, BAGE 108, 357; vgl. zu tariflichen Ausschlussfristen: BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 38; 12. November 2013 - 9 AZR 727/12 - Rn. 20; HWK/Schinz 8. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 24; vgl. auch MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 Rn. 925; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 104 Rn. 123) .
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 191/17

    Wechselschichtarbeit im Bereich des TVöD-K

    Unerheblich ist hingegen, in wie viele Schichten der 24-Stunden-Tag aufgeteilt wird oder ob in allen Schichten der Arbeitsanfall gleich groß ist und deshalb in jeder Schicht die gleiche Anzahl von Arbeitnehmern arbeitet (BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 31) .

    Ihrem Vorbringen lässt sich nicht entnehmen, ob Übertragungsgründe iSv. § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 26 Abs. 2 Buchst. a Satz 2 TVöD-K vorlagen und Ersatzzusatzurlaubsansprüche entstanden sind (vgl. hierzu BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 39 ff.) .

    Das Landesarbeitsgericht wird den Parteien diesbezüglich Gelegenheit zu weiterem Sachvortrag geben müssen (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 34) .

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Voraussetzung des Verzugs bleibt jedoch in diesen Fällen, dass der Anspruch des Gläubigers entstanden (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 46) und fällig (vgl. BGH 28. September 2007 - V ZR 139/06 - Rn. 11) ist.
  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum

    Unerheblich ist hingegen, in wie viele Schichten der 24-Stunden-Tag aufgeteilt wird oder ob in allen Schichten der Arbeitsanfall gleich groß ist und deshalb in jeder Schicht die gleiche Anzahl von Arbeitnehmern arbeitet (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 191/17 - Rn. 14, BAGE 163, 47; 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 31) .
  • ArbG Kiel, 30.03.2021 - 3 Ca 1779 e/20

    Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit, Gebot der Bestimmtheit, Gebot der

    Zutreffend begehrt der Kläger im Wege der Leistungsklage die Gewährung von 2, 5 Urlaubstagen, welche ihm die Beklagte aufgrund einer von ihr vorgenommenen Neuberechnung seines Urlaubsanspruchs für das Jahr 2020 nicht gewährt hat (vgl. zu vergleichbaren - unbeanstandet gebliebenen - Anträgen etwa BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16; BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 944/12).
  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17

    Abfindung nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wegen einer

    Er musste vielmehr den Hinweis auf § 11 TV ATZ als rein deklaratorische Wissenserklärung ohne Rechtsbindungswillen auffassen (vgl. zu einer solchen Erklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 19) .

    Zudem liegt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung auch dann vor, wenn der Erklärende kein Erklärungsbewusstsein hat, er aber bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung vom Empfänger als Willenserklärung aufgefasst werden darf, und wenn der Empfänger diese Äußerung tatsächlich so verstanden hat (BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 18) .

  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 179/20

    TVöD - Wechselschichtarbeit

    Unerheblich ist hingegen, in wie viele Schichten der 24-Stunden-Tag aufgeteilt wird oder ob in allen Schichten der Arbeitsanfall gleich groß ist und deshalb in jeder Schicht die gleiche Anzahl von Arbeitnehmern arbeitet (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 14, BAGE 142, 55; 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - Rn. 13; zu § 7 TVöD-K BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 31; zur Unterbrechung durch Bereitschaftsdienst BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 480/13 - Rn. 16) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 6 Sa 88 öD/19

    Wechselschichtzulage, Nachtschichten, Monatszeitraum

    Unerheblich ist hingegen, in wie viele Schichten der 24-Stunden-Tag aufgeteilt wird oder ob in allen Schichten der Arbeitsanfall gleich groß ist und deshalb in jeder Schicht die gleiche Anzahl von Arbeitnehmern arbeitet (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 191/17 - Rn. 14; BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 -.
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