Rechtsprechung
| BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rückzahlung von Weiterbildungskosten: Keine Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB n. F. auf Rückzahlungsvereinbarung bei Abschluss vor 1. 1. 2003
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlung von Weiterbildungskosten - Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB nF auf die Rückzahlungsvereinbarung?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
3-jährige Ausbildung erlaubt 2-jährige Bindung
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Rückzahlung von Ausbildungskosten" von RA Robert Roßbruch, original erschienen in: PflR 2006, 115 - 120.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 29.01.2004 - 3 Ca 2035/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2004 - 5 Sa 219/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 5 Sa 219/04
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2006, 542
- DB 2006, 220
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion - …
Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - zu I 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - zu II und III der Gründe, BAGE 42, 49; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 215; 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - zu 2 und 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8). - LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Keine Anwendbarkeit des BBiG - AGB-Kontrolle - Erstattung von Kosten beruflicher …
Andererseits geht das Interesse des Arbeitgebers, der seinem Arbeitnehmer eine Aus- oder Weiterbildung finanziert, dahin, die vom Arbeitnehmer erworbenen Qualifikationen möglichst langfristig für den Betrieb nutzen zu können (vergleiche zum Beispiel BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 452/04 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu 2 a der Gründe).Zulässig sind insbesondere solche Rückzahlungsklauseln, soweit dem Arbeitnehmer eine wirtschaftlich den Marktwert seiner Arbeitskraft ("geldwerter Vorteil) erhöhende Ausbildung zugeflossen ist (BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 452/04 - a. a. O., zu 2 b der Gründe).
- LAG Hamm, 07.03.2006 - 19 Sa 1958/05
Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe
Rückzahlungsvereinbarungen, die in Formularverträgen geschlossen werden, unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307 bis 309 BGB n.F. (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04; LAG Schleswig-Holstein, 25. Mai 2005- 3 Sa 84/05).Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - 05. Dezember 2002 - 6 AZR 539/01 - a.a.O.;… 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - a.a.O.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 25 Sa 29/09
Abwicklung eines Beschäftigungsverhältnisses in Anwaltssozietät
Dabei sind zum einen das Interesse des Arbeitgebers, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig zu nutzen, und zum anderen das Interesse des Arbeitnehmers, durch die Ausbildung die eigenen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und sich gegenüber dem Arbeitgeber nur in einem solchen Umfang zu binden, wie das im Verhältnis zu dessen Aufwendungen angemessen ist, gegeneinander abzuwägen (vgl. BAG vom 14.01.2009 - 3 AZR 900/07 -, AP Nr. 41 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 -, AP Nr. 16 zu § 307 BGB ; vom 21.07.2005 - 6 AZR 452/04 -, AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vom 05.12.2002 - 6 AZR 539/01 -, AP Nr. 32 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - LAG Hamm, 18.02.2009 - 2 Sa 1138/08
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle
Bereits vor dem Inkrafttreten der gemäß den §§ 305 ff. BGB durchzuführenden Inhaltskontrolle waren nach der Rechtsprechung des BAG einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, wenn er vor dem Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, grundsätzlich zulässig (vgl. BAG vom 21.07.2005 - 6 AZR 452/04, NZA 2006, 542; BAG vom 19.02.2004 - 6 AZR 552/02, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - AGB-Kontrolle
Selbst wenn man dies einer Ausbildungsdauer von etwa sechs Monaten gleichsetzen würde, würde dies keine längere Bindung als drei Jahre rechtfertigten (BAG vom 21.07.2005 - 6 AZR 452/04 -). - ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Rückzahlung - Fortbildungskosten - Verbrauchervertrag - unangemessene …
Der zulässige Umfang der Bindungsdauer richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in erster Linie nach der Dauer der Aus- und Fortbildungsmaßnahme (vgl. Urteil des vom 21.07.2005, AZ.: 6 AZR 452/04, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 unter Ziffer 2 c) der Gründe). - LAG München, 10.02.2011 - 2 Sa 718/10
Stichtagsregelung bei Bonuszahlung
Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG vom 21.7.2005 - 6 AZR 452/04 - NZA 2006, 542).
