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   BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 454/02   

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https://dejure.org/2003,6698
BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 454/02 (https://dejure.org/2003,6698)
BAG, Entscheidung vom 06.11.2003 - 6 AZR 454/02 (https://dejure.org/2003,6698)
BAG, Entscheidung vom 06. November 2003 - 6 AZR 454/02 (https://dejure.org/2003,6698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses in dem in Art. 3 Einigungsvertrag genannten Gebiet - Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) oder des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechselnde Beschäftigung eines Angestellten im Beitrittsgebiet und im Geltungsbereich westlichen Tarifrechts - Öffentlicher Dienst - Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 751 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 454/02
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitsverträge, wie hier, in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. Senat 18. Januar 2001 - 6 AZR 530/99 - EzBAT § 1 BAT Allg. Geltungsbereich Nr. 16, zu 1 b bb der Gründe).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die arbeitsvertragliche Verweisung auf den Geltungsbereich eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes nur den Sinn hat, dass der Arbeitsvertrag das beinhalten soll, was nach den allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts auch für die tarifgebundene Angestellte gilt (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23a Nr. 27, zu I 3 b der Gründe mwN; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155; 18. Januar 2001 - 6 AZR 530/99 - EzBAT § 1 BAT Allg. Geltungsbereich Nr. 16, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 10/96

    BAT-O - Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT

    Auszug aus BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 454/02
    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57, 61; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108, 112; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 206).

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 454/02
    Wird ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet eingestellt und wird er auf unbestimmte Zeit dort beschäftigt, sind diese Voraussetzungen gegeben (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108).

    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57, 61; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108, 112; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 206).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

    Hierfür ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (vgl. nur BAG 6. November 2003 - 6 AZR 454/02 - zu II 1 a der Gründe mwN, AP BAT-O § 1 Nr. 19).

    Wird das Arbeitsverhältnis auf nicht absehbare Zeit außerhalb des Beitrittsgebiets fortgesetzt, gilt das westliche Tarifrecht selbst dann, wenn der Beschäftigte weiter einer Dienststelle mit Sitz im Tarifgebiet Ost angehört (BAG 6. November 2003 - 6 AZR 454/02 - aaO; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108).

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 584/05

    Gleichbehandlung - Einigungsstellenspruch

    Angestellte, die zunächst für eine Tätigkeit außerhalb des Beitrittsgebiets eingestellt und später auf Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet beschäftigt wurden, unterfielen nicht dem Geltungsbereich des BAT-O. Für sie galten die günstigeren Arbeitsbedingungen des BAT weiter, weil der Entstehungsgrund für ihre Arbeitsverhältnisse nicht im Beitrittsgebiet lag (vgl. nur BAG 6. November 2003 - 6 AZR 454/02 - AP BAT-O § 1 Nr. 19, zu II 1 c der Gründe).
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