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   BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 457/88   

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https://dejure.org/1990,3973
BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 457/88 (https://dejure.org/1990,3973)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1990 - 6 AZR 457/88 (https://dejure.org/1990,3973)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1990 - 6 AZR 457/88 (https://dejure.org/1990,3973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Vergütung für nach Dienstplan für arbeitsfreie Wochenfeiertage ohne Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 15 Abs 6 Unterabsatz 1 Satz 4
    Vergütung für nach Dienstplan arbeitsfreien Wochenfeiertag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 269/86

    Freizeitausgleich bei Schichtarbeit: (Nicht-) Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 457/88
    Wie sich aus § 15 Abs. 1 Satz 3 BAT ergibt, wird für Angestellte im Schichtdienst die regelmäßige Arbeitszeit durch Wochenfeiertage nicht verkürzt (Vergleiche BAG Urteil vom 04.08.1988 6 AZR 269/86).

    Die Regelung in § 15 Abs. 6 BAT dient allein dazu, einen Anspruch auf Ausgleich und Vergütung für an Wochenfeiertagen geleistete Arbeit zu gewähren, nicht aber für an diesen Tagen dienstplanmäßig gewährte Freizeit (BAG Urteil vom 4. August 1988 - 6 AZR 269/86 -, ZTR 1989, 112; Pieper in PK-BAT, § 15 Rz 35).

    Denn wie sich aus § 15 Abs. 1 Satz 3 BAT ergibt, wird für Angestellte im Schichtdienst die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit durch Wochenfeiertage, die auf einen Werktag fallen, nicht verkürzt (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 4. August 1988 - 6 AZR 269/86 - ZTR 1989, 112; Pieper, aaO, Rz 34).

  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 338/99

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Eine Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit durch Wochenfeiertage sieht die tarifliche Regelung auch für Angestellte im Schichtdienst nicht vor (BAG 4. August 1988 - 6 AZR 269/86 - EzBAT BAT § 15 Nr. 14; 22. März 1990 - 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand November 2000 § 15 Rn. 71).

    Ein zusätzlicher Ausgleich für den Fall, daß der Angestellte nach dem Dienstplan an dem Wochenfeiertag dienstfrei hat, ist dagegen nicht vorgesehen (BAG 4. August 1988 - 6 AZR 269/86 - aaO; 22. März 1990 - 6 AZR 457/88 - aaO).

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91

    Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an Wochenfeiertag

    Aus der Verwendung des Begriffs "ausnahmsweise" leitet die Beklagte in Übereinstimmung mit den Kommentierungen von Pieper (PK-BAT, § 15 Rz 35) und Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr (BAT, Stand Mai 1992, § 15 Rz 72), und unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) her, daß ein solcher, den Vergütungsanspruch nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 Satz 4 BAT auslösender Freizeitausgleich nur an Wochenfeiertagen denkbar sei, an denen für den Angestellten dienstplanmäßig Arbeitszeit vorgesehen war.

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten stehen dieser Auslegung der Tarifnorm die Ausführungen im Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) nicht entgegen.

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91

    Ausgleich des Anspruchs auf Lohn für Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an einem

    Aus der Verwendung des Begriffs "ausnahmsweise" leitet die Beklagte in Übereinstimmung mit den Kommentierungen zu den entsprechenden Bestimmungen des BAT von Pieper (PK-BAT, § 15 Rz 35) und Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr (BAT, Stand Mai 1992, § 15 Rz 72), und unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) her, daß ein solcher, den Lohnanspruch nach § 34 Abs. 2 MTB II auslösender Freizeitausgleich nur an Wochenfeiertagen denkbar sei, an denen für den Arbeiter dienstplanmäßig Arbeitszeit vorgesehen war.

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten stehen dieser Auslegung der Tarifnormen die Ausführungen im Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) nicht entgegen.

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 124/91

    Ausgleich des Anspruchs auf Lohn für Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an einem

    Aus der Verwendung des Begriffs "ausnahmsweise" leitet die Beklagte in Übereinstimmung mit den Kommentierungen zu der entsprechenden Bestimmung des BAT von Pieper (PK-BAT, § 15 Rz 35) und Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr (BAT, Stand Mai 1992, § 15 Rz 73), und unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) her, daß ein solcher, den Lohnanspruch nach § 34 Abs. 2 MTB II auslösender Freizeitausgleich nur an Wochenfeiertagen denkbar sei, an denen für den Arbeiter dienstplanmäßig Arbeitszeit vorgesehen war.

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten stehen dieser Auslegung der Tarifnormen die Ausführungen im Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) nicht entgegen.

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 194/01

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats seit 1988 (vgl. 4. August 1988 - 6 AZR 269/86 - EzBAT BAT § 15 Nr. 14 = ZTR 1989, 112; 22. März 1990 - 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379).
  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 281/91

    Zulässigkeit des Freitzeitausgleich für dienstplanmäßige Sonntagsarbeit an

    Aus der Verwendung des Begriffs "ausnahmsweise" leitet die Beklagte in Übereinstimmung mit den Kommentierungen von Pieper (PK-BAT, § 15 Rz 35) und Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr (BAT, Stand Mai 1992, § 15 Rz 72), und unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) her, daß ein solcher, den Vergütungsanspruch nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 Satz 4 BAT auslösender Freizeitausgleich nur an Wochenfeiertagen denkbar sei, an denen für den Angestellten dienstplanmäßig Arbeitszeit vorgesehen war.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten stehen dieser Auslegung der Tarifnorm die Ausführungen im Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) nicht entgegen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.1999 - 1 Sa 229/98
    Das Bundesarbeitsgericht hat im Hinblick auf die ähnliche Regelung des § 15 Abs. 6 BAT schon wiederholt entschieden, daß bei Schichtdienst Leistenden eine Verminderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit um die an einem Wochenfeiertag ausgefallenen oder auch geleisteten Arbeitsstunden nicht stattfindet (Urteil vom 22.3.1990, 6 AZR 457/88, ZTR 1990, S. 379; Urteil vom 4.8.1988, 6 AZR 269/86, ZTR 1989, S 112).
  • LAG Köln, 17.04.1991 - 5 Sa 796/90

    Sonntagsarbeit; Ausgleich; Stundenvergütung; Vergütung; Dienstplan

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