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   BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03   

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https://dejure.org/2004,15826
BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03 (https://dejure.org/2004,15826)
BAG, Entscheidung vom 14.10.2004 - 6 AZR 472/03 (https://dejure.org/2004,15826)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 6 AZR 472/03 (https://dejure.org/2004,15826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Lehrverpflichtung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters; Auslegung typischer Willenserklärungen im Arbeitsvertrag; Zulässigkeit der Anpassung der Unterrichtsverpflichtung an veränderte rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten; Grenzen des billigen Ermessens ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 315 Abs. 3; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; LPVG NW § 72 Abs. 1 Nr. 4; ; LPVG NW § 72 Abs. 3 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 163/02

    Umfang der Dienstverpflichtung - Tarifauslegung - Kulturorchester

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03
    a) Die im Arbeitsvertrag der Parteien vom 31. März 1992 enthaltenen Erklärungen sind typische Willenserklärungen, die vom Senat in der Revisionsinstanz unbeschränkt und selbstständig ausgelegt werden können (st. Rspr. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, zu I 3 b der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, zu II 3 b aa der Gründe, jeweils mwN).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe mwN).

  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 63/91

    Erhöhung des Anteils der Unterrichtszeit an der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03
    Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle und ist auch in der Revisionsinstanz uneingeschränkt nachprüfbar (BAG 11. Dezember 1991 - 5 AZR 63/91 - EzBAT § 15 BAT Lektoren Nr. 1, zu III der Gründe).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

    Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03
    a) Die im Arbeitsvertrag der Parteien vom 31. März 1992 enthaltenen Erklärungen sind typische Willenserklärungen, die vom Senat in der Revisionsinstanz unbeschränkt und selbstständig ausgelegt werden können (st. Rspr. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, zu I 3 b der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, zu II 3 b aa der Gründe, jeweils mwN).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01

    Sozialplanabfindung im Konkurs

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe mwN).
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99

    Pflichtstundenzahl einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03
    Hinsichtlich der Frage, wie diesem gestiegenen Unterrichtsbedarf Rechnung getragen werden kann, steht dem beklagten Land eine Einschätzungsprärogative zu (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 434/00

    Vertragsauslegung - Höhe der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe mwN).
  • LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02

    Direktionsrecht im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Mai 2003 - 11 (5) Sa 919/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03
    a) Die im Arbeitsvertrag der Parteien vom 31. März 1992 enthaltenen Erklärungen sind typische Willenserklärungen, die vom Senat in der Revisionsinstanz unbeschränkt und selbstständig ausgelegt werden können (st. Rspr. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, zu I 3 b der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, zu II 3 b aa der Gründe, jeweils mwN).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 5 Sa 156/05

    Keine erhöhte Pflichtstundenzahl bei Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern

    Das Regelstundenmaß muss man daher als Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers verstehen (so BAG 14.10.2004 - 6 AZR 472/03 - ZTR 2005, 330 zu einem Fall einer Lehrkraft an einer Hochschule).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war ( BAG 14.10.2004 - 6 AZR 472/03 - ZTR 2005, 330; 03.04.2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 2 der Gründe; 26.09.2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 - EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu 13 der Gründe; 12.06.2002 -10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2008 - 13 Sa 97/08

    Ermessensausübung bei der Zuteilung der Pulte in einem Sinfonieorchester

    Billiges Ermessen ist gewahrt, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG, Urteil vom 11.10.1995, NZA 1996, 718, 720; Urteil vom 07.12.2000, NZA 2001, 780, 781; Urteil vom 14.10.2004, ZTR 2005, 330 f.).
  • LAG Hessen, 03.11.2006 - 3 Sa 24/06

    Arbeitsvertrag - Auslegung - Lehrer - Unterrichtsdeputat

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 472/03 - zu 1. b) d.Gr.; 03. April 2003 - 6 AZR 163/02 - zu II. 2. d.Gr.; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10, zu I. 3. d.Gr.).
  • LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    6 AZR 472/03.
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