Rechtsprechung
   BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3635
BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09 (https://dejure.org/2010,3635)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2010 - 6 AZR 480/09 (https://dejure.org/2010,3635)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 480/09 (https://dejure.org/2010,3635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • openjur.de

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses; Klagefrist

  • Bundesarbeitsgericht

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 1 KSchG, § 15 Abs 3 TzBfG
    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klagefrist bei nicht vorbehaltener ordentlicher Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • bag-urteil.com

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • Betriebs-Berater

    Befristung - Klagefrist bei nicht vorbehaltener Kündigung

  • hensche.de

    Befristung, Kündigung: Klagefrist, Kündigungsfrist, Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Klagefrist bei Verstoß gegen Kündigungsverbot

  • rewis.io

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • RA Kotz

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Klagefrist § 4 KSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4; TzBfG § 15 Abs. 3
    Klagefrist bei nicht vorbehaltener ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsvorbehalt ? Klagefrist des § 4 KSchG einzuhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klagefrist bei nicht vorbehaltener ordentlicher Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - Klagefrist bei nicht vorbehaltener Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklage immer auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage erforderlich für Arbeitnehmer, denen innerhalb eines unkündbaren Zeitraums gekündigt wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei unzulässiger Kündigung ist trotzdem Kündigungsschutzklagefrist von 3 Wochen einzuhalten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Drei-Wochen-Frist für Einreichung der Kündigungsschutzklage immer wichtiger

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3258
  • NZA 2010, 1142
  • BB 2010, 2367
  • BB 2011, 256
  • DB 2010, 2172
  • DB 2010, 2285
  • AnwBl 2010, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Darum seien die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht dazu in der Entscheidung vom 15. Dezember 2005 (- 2 AZR 148/05 -) aufgestellt habe, auf die vorliegende Konstellation übertragbar.

    Er strebt nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem anderen Zeitpunkt als der Arbeitgeber an (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 15 ff., BAGE 116, 336; bestätigt durch BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 215/05 - Rn. 12 ff., AP KSchG 1969 § 4 Nr. 57).

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05

    Kündigungsfrist und Klagefrist

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Er strebt nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem anderen Zeitpunkt als der Arbeitgeber an (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 15 ff., BAGE 116, 336; bestätigt durch BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 215/05 - Rn. 12 ff., AP KSchG 1969 § 4 Nr. 57).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Die Klagefrist des § 4 KSchG ist auch einzuhalten, wenn die ordentliche Kündigung gegen das Kündigungsverbot des § 15 Abs. 3 TzBfG verstößt, weil der befristete Vertrag weder die Möglichkeit vorsieht, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen noch die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags vereinbart ist, der ein solches Kündigungsrecht enthält (KR/Friedrich 9. Aufl. § 4 KSchG Rn. 15; ErfK/Kiel 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 4; BBDK/Kriebel KSchG Stand April 2010 § 4 Rn. 20; Fornasier/Werner NJW 2007, 2729, 2733; vgl. für den tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung allgemein BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 17, BAGE 124, 367).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 11 Sa 616/08

    Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 15 Abs 3 TzBfG

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2009 - 11 Sa 616/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Auch der Umstand, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes unterfiel, entband den Kläger nicht von der Verpflichtung, die Klagefrist des § 4 KSchG einzuhalten (Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - Rn. 17 f., BAGE 117, 68).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Die Befristung der Klagemöglichkeit und die nach Fristablauf eintretende Fiktion der Rechtswirksamkeit der Kündigung bezwecken die Herstellung alsbaldiger Klarheit über Fortbestand oder Ende des Arbeitsverhältnisses (allgemeine Ansicht, vgl. nur BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 480/09 - Rn. 8, NZA 2010, 1142; von Hoyningen-Huene/Linck § 4 Rn. 4 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 289/16

    Kündigungsfrist - ordentliche Kündigung - befristeter Formulararbeitsvertrag

    Die Klägerin hat die auch bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Kündigungsverbot des § 15 Abs. 3 TzBfG zu wahrende 3-wöchige Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG (vgl. BAG 22.07.2010 - 6 AZR 480/09 - NZA 2010, 1142) mit ihrer am 06.10.2015 beim Arbeitsgericht eingegangenen gegen die Kündigung vom 28.09.2015 gerichteten Klage gewahrt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12

    Auslegung eines befristeten Formulararbeitsvertrags - Vereinbarung der

    Die Klagefrist des § 4 KSchG ist auch einzuhalten, wenn die ordentliche Kündigung gegen das Kündigungsverbot des § 15 Abs. 3 TzBfG verstößt, weil der befristete Vertrag weder die Möglichkeit vorsieht, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen noch die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags vereinbart ist, der ein solches Kündigungsrecht enthält (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 480/09 - zitiert nach juris; KR/Friedrich 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 15; ErfK/Kiel 13. Aufl. § 4 KSchG Rn. 4; vgl. für den tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung allgemein BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht