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   BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 488/02   

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https://dejure.org/2004,3139
BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 488/02 (https://dejure.org/2004,3139)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2004 - 6 AZR 488/02 (https://dejure.org/2004,3139)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 6 AZR 488/02 (https://dejure.org/2004,3139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Erhöhter Ortszuschlag bei Unterhaltsverzicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer geschiedenen Angestellten auf einen höheren Ortszuschlag; Begründung einer Zahlungspflicht zu Lasten des öffentlichen Arbeitgebers; Abstellen bei der Gewährung des höheren Ortszuschlags allein auf den zivilrechtlichen Unterhaltsbegriff; Anspruchsbegründung ...

  • Judicialis

    BAT-O § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4; ; BGB § 1612b; ; BGB § 1614

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Auslegung Tarifvertrag; Voraussetzungen des erhöhten Ortszuschlags nach § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4 BAT-O; Unterhaltsverzicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 221
  • MDR 2004, 1122
  • NZA 2004, 1172
  • BB 2004, 1748
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 198/83

    Alleinstehende mit Unterhaltspflichten - Ortszuschlag - Barwert - Gewährung des

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 488/02
    Ein danach verbleibender Restbedarf, den der Angestellte auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht noch zu decken hatte, konnte den Anspruch auf Gewährung des höheren Ortszuschlags auslösen, soweit dieser unterhaltsrechtlich nicht ganz geringfügig war (BAG 24. Januar 1984 - 3 AZR 198/83 - BAGE 45, 48).

    Hierfür sind die von den ordentlichen Gerichten entwickelten Leitlinien in Form von Tabellen heranzuziehen, die auf Erfahrungswerten beruhen und Spielraum lassen, den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles zu genügen (BAG 24. Januar 1984 - 3 AZR 198/83 - BAGE 45, 48).

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86

    Ortszuschlag wegen Aufnahme des Kindes in Wohnung und Unterhaltsgewährung -

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 488/02
    Das bestimmte sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles (BAG 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218).

    Nach der Rspr. des Senats geht der Tarifvertrag seitdem typisierend davon aus, dass nach Überschreiten dieser Grenze eine Unterhaltsgewährung nicht mehr erforderlich ist und einen Anspruch auf den Ortszuschlag der Stufe 2 nicht mehr begründet (BAG 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218).

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82

    Öffentlicher Dienst - Unterhaltszahlung - Ortszuschlag

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 488/02
    Ob und in welchem Umfang für das Bestreiten des Lebensunterhalts des Kindes Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder sonstiges eigenes Einkommen zur Verfügung standen oder der Angestellte selbst weiteren Barunterhalt leistete, war für den Anspruch auf Gewährung des Ortszuschlags der Stufe 2 unerheblich (BAG 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 8 Sa 759/01

    Erhöhter Ortszuschlag der Stufe 2; Unterhaltsverzicht; Auskunftspflicht;

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 488/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. Mai 2002 - 8 Sa 759/01 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 10 TaBV 25/11

    Bestimmtheitserfordernis - Antrag des Betriebsrats auf Einrichtung einer

    Wenn der Betriebsrat daher mit seiner Antragsstellung eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Mobbing" begehrt, so stellt er auf einen "bunten Strauß" (vgl. zu dieser Formulierung: BAG Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03- NZA 2004, 1172) aller möglichen Maßnahmen ab.
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