Rechtsprechung
   BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98   

Volltextveröffentlichungen

  • lexetius.com

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

Verfahrensgang

  • ArbG Berlin, 21.08.1997 - 59 Ca 26404/96
  • LAG Berlin, 11.02.1998 - 15 Sa 124/97
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07  

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Stellt er hingegen die rechtsgrundlosen Zahlungen alsbald nach Kenntniserlangung von seinem Irrtum ein und ergreift rechtlich mögliche Maßnahmen zur nachträglichen Korrektur seines Irrtums, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219; 24. Februar 2000 - 6 AZR 504/98 -).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08  

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    c) Ob sich ein anderes Ergebnis dann ergeben könnte, wenn der Arbeitgeber nach Kenntnis von seinem Irrtum die bis dahin ohne Rechtsgrund erbrachten Leistungen weitergewährt oder dann, wenn er auch nur rechtlich mögliche Rückforderungsansprüche nicht geltend macht (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 90, 219, 226; 24. Februar 2000 - 6 AZR 504/98 - zu B II 2 a der Gründe; offengelassen in BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.
  • LAG Hamm, 06.03.2007 - 12 Sa 1317/06  

    Zur Eingruppierung einer Universitätsangestellten (Lehrstuhlsekretärin)

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen in den Fällen des bloßen Normenvollzugs (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n. v.).

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber an andere vergleichbare Arbeitnehmer insoweit bewusst zusätzliche freiwillige Leistungen erbringt, als er ihnen eine höhere Vergütung zahlt, weil er sich tariflich für verpflichtet hält und nach Kenntnis von seinem Irrtum die bis dahin ohne Rechtsgrund erbrachten Leistungen weitergewährt und rechtlich mögliche Rückforderungsansprüche nicht geltend macht vgl. BAG, Urteil vom 26.11.1998 - 6 AZR 335/97 -, NZA 1999, 1108; BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n. v.).

mehr
  • LAG Hamm, 03.05.2005 - 12 Sa 2459/04  

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schützt den Arbeitnehmer nämlich allein gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1999 - 3 AZR 230/98 -, NZA 2000, 839 ff.; BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, NZA 1996, 48 ff.) und greift deshalb nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v.).

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen in Fällen des bloßen - auch nur vermeintlichen - Normenvollzugs (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v. m.z.w.N.).

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04  

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schützt den Arbeitnehmer allein gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1999 - 3 AZR 230/98 -, NZA 2000, 839 ff.; BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, NZA 1996, 48 ff.) und greift deshalb nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v.).

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen in Fällen des bloßen - auch nur vermeintlichen - Normenvollzugs (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n. v. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05  

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schützt den Arbeitnehmer nämlich allein gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1999 - 3 AZR 230/98 -, NZA 2000, 839 ff.; BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, NZA 1996, 48 ff.) und greift deshalb nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v.).

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen in Fällen des bloßen - auch nur vermeintlichen - Normenvollzugs (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v. m.z.w.N.).

  • LAG Hamm, 20.06.2006 - 12 Sa 251/06  

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin - Altfall - Erfüllererlass -

    Deshalb ist ein Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" zu verneinen (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v. m.w.N.).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt auch nicht unter dem Aspekt zum Tragen, dass das beklagte B4xxxx die Lehrkräfte D2xxxxxx und N2xxxxxx insoweit gegenüber der Klägerin besser stellt, als es diese irrtümlich in Vergütungsgruppe BAT I a höhergruppiert hätte, an dieser irrtümlichen Eingruppierung festhielte und deshalb an die Lehrkräfte zusätzliche freiwillige Leistungen in Höhe der Differenz zwischen der Vergütungsgruppe BAT II a und BAT I a erbringt, die sie der Klägerin nicht zuteil werden lässt (zur Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes vor dem Hintergrund einer irrtümlich erfolgten Höhergruppierung vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • LAG Hessen, 23.10.2009 - 3 Sa 234/09  

    Wirksamkeit des Landestarifvertrags Nr. 16/2007 - studentische Hilfskräfte bei

    Ein Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" ist abzulehnen (BAG 24. Februar 2000 - 6 AZR 504/98 - nv., zu B II 2 b der Gründe) .
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 12 Sa 225/07  

    korrigierende Rückgruppierung; Zusage einer Vergütungsgruppe nach dem BAT

    Doch schützt der Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort, wo der Arbeitgeber durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000, 6 AZR 504/98, juris; Urt. v. 05.10.1999, 3 AZR 230/98, NZA 2000, 839 ff.; Urt. v. 07.03.1995, 3 AZR 282/94, NZA 1996, 48 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 21.06.2005, 12 Sa 229/05, LAGReport 2005, 326).
  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Ein Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" ist abzulehnen (BAG 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 - Rn. 24 zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 08.02.2008 - 3 Sa 377/07  

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch - Weitergabe von Tariflohnerhöhungen

  • LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 658/09  

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung -

  • LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 657/09  

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung -

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