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   BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96   

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BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96 (https://dejure.org/1998,2065)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 6 AZR 507/96 (https://dejure.org/1998,2065)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 507/96 (https://dejure.org/1998,2065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    TVG § 1 DDR; ; TV Ang-O § 16; ; TV Ang-O § 17; ; Übergangsvorschriften Nr. 1 a letzter Satz zu § 16; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 1
  • NZA 1998, 830
  • BB 1998, 1320
  • DB 1998, 522
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 360/96

    Berechnung der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst bei Stasi-Kontakten

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96
    Hinsichtlich der Voraussetzungen einer "Tätigkeit für das MfS" vgl. heutiges Urteil des Senats in der Sache 6 AZR 360/96, hinsichtlich der Voraussetzungen einer der Tätigkeit gleichstehenden "Verpflichtung zu informeller/inoffizieller Mitarbeit" vgl. heutiges Urteil des Senats in der Sache 6 AZR 300/96 (beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Damit ist er bewußt und gewollt im Sinne der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 360/96 - auch zur Veröffentlichung bestimmt) für das MfS tätig geworden.

    Die Beklagte ist für das Vorliegen eines Ausschlußtatbestandes nach den Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O und dessen Dauer darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 360/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 360/96 - zur Veröffentlichung bestimmt) auch für Vordienstzeiten vor einer Tätigkeit für das MfS.

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 911/93

    Postdienstzeit - Grundwehrdienst bei Grenztruppen der DDR

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96
    Das Ministerium für Staatssicherheit gehörte ebenso wie die Grenztruppen (vgl. BAGE 77, 137 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) zu den Hauptrepressionsorganen der DDR.

    Letzteres gilt insbesondere bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen (BAGE 77, 137 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96

    Postdienstzeit - Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96
    Hinsichtlich der Voraussetzungen einer "Tätigkeit für das MfS" vgl. heutiges Urteil des Senats in der Sache 6 AZR 360/96, hinsichtlich der Voraussetzungen einer der Tätigkeit gleichstehenden "Verpflichtung zu informeller/inoffizieller Mitarbeit" vgl. heutiges Urteil des Senats in der Sache 6 AZR 300/96 (beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 - zur Veröffentlichung bestimmt) ist der Klammerzusatz "einschließlich der Verpflichtung zu informeller/ inoffizieller Mitarbeit" nach seinem Wortlaut und seinem Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, daß auch Zeiten von der Berücksichtigung als Postdienstzeit ausgeschlossen sind, während derer sich der Angestellte zu einer inoffiziellen Mitarbeit gegenüber dem MfS verpflichtet hatte.

  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96
    Dieser wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAGE 67, 264, 272 = AP Nr. 9 zu § 63 BAT, zu II 5 a der Gründe).
  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90

    Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96
    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (BAGE 70, 62, 69 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Brandenburg, 11.06.1996 - 8 Sa 751/95

    Anerkennung von Post-Vordienstzeiten; Ausschluss durch finales Handeln des

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 11. Juni 1996 - 8 Sa 751/95 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es die Zeiten vom 1. Dezember 1969 bis zum 27. März 1986 betrifft.
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

    Auszug aus BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96
    Dies hat der Senat zu der gleichlautenden Regelung in Nr. 4 Buchst. c letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O in Fällen der Übertragung einer Tätigkeit aufgrund besonderer persönlicher Systemnähe im Urteil vom 30. Mai 1996 (- 6 AZR 632/95 - AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden.
  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 194/98

    Beschäftigungszeit bei Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit bei dem

    Eine solche - bewußt und gewollt erklärte - Verpflichtung konnten die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums einer Tätigkeit für das MfS gleichstellen (Senatsurteile 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 - BAGE 87, 370, 374 ff., zu II 2 a und b der Gründe; - 6 AZR 507/96 - BAGE 88, 1, 5, zu II 2 a der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70, 77, zu II 2 der Gründe; 26. August 1998 - 4 ABR 70/96 - AP TVG Tarifverträge: DDR § 1 Nr. 37 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 9, zu B II 1 der Gründe; 1. Oktober 1998 - 6 AZR 203/97 - nv., zu II 1 der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT-O/ATB-Ang Stand Juli 1999 § 19 BAT-O Anm. 6.4).

    Dies hat der Senat sowohl zu Nr. 4 letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O in Fällen der Übertragung einer Tätigkeit auf Grund besonderer persönlicher Systemnähe als auch zu Nr. 1 der Übergangsvorschriften zu § 16 TVAng-O entschieden (Senatsurteile 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - BAGE 83, 149, 158 f., zu II 3 b und c der Gründe; 29. Januar 1998 - 6 AZR 360/96 - BAGE 87, 377; - 6 AZR 507/96 - BAGE 88, 1, 8 f., zu III 2 und 3 der Gründe; 23. April 1998 - 6 AZR 548/96 - nv., zu 2 der Gründe).

    Für eine über diesen Zeitpunkt fortbestehende Verpflichtung oder für eine Erstreckung der Verpflichtung auf weitere Gegenstände, sei der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig (Senatsurteil 29. Januar 1998 - 6 AZR 507/96 - BAGE 88, 1, 7, zu II 2 b der Gründe).

    aus den Urteilen vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - BAGE 87, 370 und 88, 1ff, jeweils zu II 2 der Gründe), vom 28. Mai 1998 (- 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70ff, zu II 2 der Gründe), vom 28. August 1998 (- 4 ABR 70/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DDR Nr. 37, zu II 1 der Gründe) und vom 1. Oktober 1998 (- 6 AZR 203/97 - nv, zu II 1 der Gründe) hinsichtlich des Anrechnungsausschlusses bei Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit für das MfS,.

  • LAG Brandenburg, 22.01.1999 - 4 Sa 460/98

    Ausschluss von Zeiten der Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

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  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts erfüllt jedoch allein die Verpflichtung zur informellen/inoffiziellen Mitarbeit für das MfS den Ausschlußtatbestand der Übergangsvorschrift Nr. 1 Buchst. a zu § 16 Ang-O. Dies hat der Senat durch Urteile vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, auf deren Begründungen er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt.
  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 621/96

    Anspruch auf Abfindung bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit

    Diese zum Ausschlußtatbestand der besonderen Systemnähe ergangene Entscheidung hat der Senat in den Urteilen vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 423/96 - n.v. und - 6 AZR 507/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und vom heutigen Tag (- 6 AZR 548/96 - n.v.), zum Ausschlußtatbestand wegen Tätigkeit für das MfS nach Nr. 1 Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O auch für diesen Ausschlußtatbestand ausdrücklich bestätigt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteile vom 29. Januar 1998 - 6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen, zu den insoweit inhaltsgleichen Übergangsvorschriften Nr. 1 Buchst. a letzter Satz zu § 16 TVAng-O) ist der Klammerzusatz "einschließlich der Verpflichtung zur informeller/inoffizieller Mitarbeit" nach seinem Wortlaut und seinem Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, daß auch Zeiten von der Berücksichtigung als Dienstzeit ausgeschlossen sind, während derer sich der Angestellte zu einer inoffiziellen Mitarbeit gegenüber dem MfS verpflichtet hatte.

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 248/99

    Postdienstzeit - Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit

    Die ausdrückliche Aufnahme des Klammerzusatzes in die tarifliche Bestimmung kann deshalb nur die Bedeutung haben, daß zur Begründung des Ausschlußtatbestands bereits die Verpflichtung des Angestellten zu einer inoffiziellen Mitarbeit und damit zu einer Tätigkeit für das MfS ausreichen sollte (vgl. etwa BAG 29. Januar 1998 - 6 AZR 507/96 - BAGE 88, 1, 5, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 579/96

    Vorhandensein eines Tatbestands als Voraussetzung der revisionsrechtlichen

    Allein die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur informellen/inoffiziellen Mitarbeit erfüllt den Ausschlußtatbestand der Übergangsvorschrift Nr. 1 Buchst. a zu § 16 TV Ang-O. Dies hat der Senat durch Urteile vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, auf deren Begründungen verwiesen wird.
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 637/96
    Die Verpflichtung zur informellen/inoffiziellen Mitarbeit für das MfS erfüllt allein den Ausschlußtatbestand der Übergangsvorschrift Nr. 1 Buchst. a zu § 16 TV Ang-O. Dies hat der Senat durch Urteile vom 29. Januar 1998 (6 AZR 300/96 - und - 6 AZR 507/96 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, auf deren Begründungen er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt.
  • OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der allein die Verpflichtung zur Arbeit für das MfS zum Ausschluss der Berücksichtigung von Dienstzeiten führt (BAG, Urt. v. 29.1.1998, BAGE 87, 370 [374 f.]; Urt. v. 29.1.1998, BAGE 88, 1 [5 ff.]; Urt. v. 30.9.1999, ZTR 2000, 411 [412]), kann hier nicht herangezogen werden.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.1998 - 1 Sa 27/97
    Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.01.1998 (6 AZR 507/96 - NZA 1998, S. 830) zu den Übergangsvorschriften des § 16 TV Ang-O ist eine Verpflichtung zu informeller Mitarbeit für das MfS im Zweifel als in dem Zeitpunkt beendet anzusehen, in dem der Anlaß weggefallen ist, aus dem sie erklärt worden war.
  • LAG Brandenburg, 11.06.1996 - 8 Sa 751/95
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