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   BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17   

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https://dejure.org/2018,37454
BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17 (https://dejure.org/2018,37454)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2018 - 6 AZR 522/17 (https://dejure.org/2018,37454)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 (https://dejure.org/2018,37454)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 ZPO, § 74 Abs. 1 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1a AEntG, § 117 Abs. 1 BGB, § 322 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 1 NachwG, § 1 Abs. 2 MiLoG, § 389 BGB, §§ 812 ff. BGB, § 818 BGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB

  • Betriebs-Berater

    Scheingeschäft zur Erschleichung von TV-Leistungen

  • bag-urteil.com

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Voraussetzungen für den Bezug von Überbrückungsbeihilfe zum Krankengeld; Unwirksames Scheinarbeitsverhältnis als unzulässige Umgehung zwingender Rechtsnormen; Missbräuchliche Nutzung von Rechtsnormen als Umgehungsgeschäft; Feststellung eines ...

  • rewis.io

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Prozessrecht - Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich ; Rechtsmissbrauch; Umgehungsgeschäft; Scheinarbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    Tarifvertragliche Voraussetzungen für den Bezug von Überbrückungsbeihilfe zum Krankengeld

  • datenbank.nwb.de

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die präjudizielle Wirkung eines früheren Urteils - und ihre Grenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revision vor dem Bundesarbeitsgericht - und die nach Fristablauf gestellten Revisionsanträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe - und das Scheinarbeitsverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - und ihre Rückforderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Rechtsmissbrauch - Umgehungsgeschäft - Scheinarbeitsverhältnis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Einsetzung einer Tarifnorm

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 928
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    b) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass die tarifvertragliche Regelung weitere Anspruchsvoraussetzungen nicht vorsieht (vgl. zum Tatbestand des § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich: BAG 26. Januar 2017 - 6 AZN 835/16 - Rn. 6 f.; 22. Dezember 1994 - 6 AZR 337/94 - zu II 1 der Gründe) .

    Insbesondere liegt eine Rechtsmissbräuchlichkeit nicht bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer "punktgenau" die tarifliche Mindestbeschäftigungsdauer vereinbart (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZN 835/16 - Rn. 20) .

    Zugleich soll ein Anreiz dafür geschaffen werden, dass der Arbeitnehmer durch die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses außerhalb des Bereichs der Stationierungsstreitkräfte im Arbeitsprozess verbleibt (zuletzt BAG 26. Januar 2017 - 6 AZN 835/16 - Rn. 7 mwN) .

    An diese von der Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien geschützte Entscheidung sind die Gerichte gebunden (vgl. zum Ganzen BAG 26. Januar 2017 - 6 AZN 835/16 - Rn. 7 mwN) .

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    Setzt der von den Parteien angestrebte Zweck die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts voraus, spricht dies gegen eine bloße Simulation (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 21; BGH 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03 - Rn. 11) .

    Zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis wird ein Beweisantrag unter solchen Umständen erst dann, wenn die beweispflichtige Partei Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt, ohne wenigstens greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts aufzuzeigen (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 23 mwN) .

    Hat die darlegungspflichtige Partei alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft und kann sie ihrer primären Darlegungslast dennoch nicht nachkommen, weil sie außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablaufs stand, während der Gegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zuzumuten sind, kann vom Prozessgegner nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungs- bzw. Behauptungslast das substantiierte Bestreiten einer durch die darlegungspflichtige Partei behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände und damit der Vortrag positiver Gegenangaben verlangt werden (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 29) .

  • BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16

    Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    Außerhalb der Grenzen des Streitgegenstands besteht keine Präklusion, auch wenn mit der neuen Klage ein wirtschaftlich identisches Ziel verfolgt wird und sich die Tatsachen überschneiden (BGH 22. September 2016 - V ZR 4/16 - Rn. 18 mwN) .

    Zu deren Klärung mit Rechtskraft steht den Parteien die nicht an ein besonderes Feststellungsinteresse anknüpfende Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) und im Übrigen die Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) offen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 37, BAGE 152, 1; BGH 9. Februar 2018 - V ZR 299/14 - Rn. 20; 22. September 2016 - V ZR 4/16 - Rn. 13 f.) .

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    Wird in einem nachfolgenden Prozess über den identischen prozessualen Anspruch oder dessen kontradiktorisches Gegenteil (vgl. BGH 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - Rn. 22) gestritten, ist diese Klage unzulässig.

    Das Wiederholungsverbot ("ne bis in idem") zwingt das Gericht, die präjudizielle Wirkung der Vorentscheidung ohne erneute sachliche Prüfung zu beachten und führt dann zur Unbegründetheit der weiteren Klage (vgl. BAG 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 14, BAGE 159, 1; BGH 22. Februar 2018 - VII ZR 253/16 - Rn. 14 ff., auch zu Ausnahmen; 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - Rn. 22 f.) .

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    Unwirksam ist deshalb auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von einer Verbotsnorm erfasst werden (BAG 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 130, 34; 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 28, BAGE 128, 317) .

    Demgegenüber stellt es keine unzulässige Umgehung von Rechtsnormen dar, wenn der Beschäftigte rechtlich eröffnete Gestaltungsmöglichkeiten nutzt (BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 28 f., aaO) .

  • BAG, 22.12.1994 - 6 AZR 337/94

    Überbrückungsbeihilfe - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    b) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass die tarifvertragliche Regelung weitere Anspruchsvoraussetzungen nicht vorsieht (vgl. zum Tatbestand des § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich: BAG 26. Januar 2017 - 6 AZN 835/16 - Rn. 6 f.; 22. Dezember 1994 - 6 AZR 337/94 - zu II 1 der Gründe) .

    Die Fallgruppen des § 4 Ziff. 1 TV SozSich stehen unabhängig nebeneinander (BAG 22. Dezember 1994 - 6 AZR 337/94 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    Ausreichend ist es, wenn dem Inhalt der Begründung zweifelsfrei zu entnehmen ist, welches Sachbegehren der Revisionskläger verfolgt (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 149, 1) .

    Im Zweifel ist gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 14 f., aaO) .

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    Zu deren Klärung mit Rechtskraft steht den Parteien die nicht an ein besonderes Feststellungsinteresse anknüpfende Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) und im Übrigen die Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) offen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 37, BAGE 152, 1; BGH 9. Februar 2018 - V ZR 299/14 - Rn. 20; 22. September 2016 - V ZR 4/16 - Rn. 13 f.) .
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    Zu deren Klärung mit Rechtskraft steht den Parteien die nicht an ein besonderes Feststellungsinteresse anknüpfende Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) und im Übrigen die Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) offen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 37, BAGE 152, 1; BGH 9. Februar 2018 - V ZR 299/14 - Rn. 20; 22. September 2016 - V ZR 4/16 - Rn. 13 f.) .
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
    Soweit das Landesarbeitsgericht hierzu anführt, dass ein über § 8 Ziff. 4 TV SozSich hinausgehender Ausschluss der Rückforderung nach dem allgemeinen Bereicherungsrecht im Hinblick auf das schutzwürdige Vertrauen des Begünstigten, die überzahlte Überbrückungsbeihilfe behalten zu dürfen, gerechtfertigt sei, da dieses immerhin wie verdientes Arbeitsentgelt der Sicherung des Lebensunterhalts diene, ist zu berücksichtigen, dass auch Überzahlungen von Arbeitsentgelt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden können (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 2 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu I der Gründe, BAGE 98, 25) und die Tarifvertragsparteien diese Regelungen nur im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 8 Ziff. 4 TV SozSich, dh.
  • BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02

    "Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 26.04.2001 - 6 AZR 2/00

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung Witwenrente

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

    Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung -

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03

    Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 260/06

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Bereicherungsrecht

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 253/16

    Zulässigkeit einer erneuten Feststellungsklage in unverjährter Zeit mit gleichem

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 317/01

    Überbrückungsbeihilfe - Berücksichtigung ausländischer Steuern

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 571/98

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 670/95

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe einer Grenzgängerin - Bemessungsgrundlage einer

  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 189/91

    Arbeitnehmerstatus eines VHS-Dozenten in Schulabschlusskursen - Sachlicher Grund

  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit -

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 490/10

    Haftung nach § 1a AEntG aF - Berechnung des Nettoentgelts

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 71/14

    Regelbeförderung von Erfüllern - Mindestwartezeit

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 45/17

    Überbrückungsbeihilfe zum Krankengeld - ehemaliger Mitarbeiter bei den

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Der Entstehung eines höheren Anspruchs auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld steht die präjudizielle Wirkung (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 28; 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 31, BAGE 164, 168) des - insoweit - rechtskräftigen Berufungsurteils über die vom Kläger geltend gemachten Entgeltdifferenzen für das Jahr 2015 entgegen (§ 322 Abs. 1 ZPO) .
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Das Wiederholungsverbot ("ne bis in idem") zwingt das Gericht, die präjudizielle Wirkung der Vorentscheidung ohne erneute sachliche Prüfung zu beachten (vgl. BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 31) .
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 409/19

    Vergütungsansprüche - Scheingeschäft

    Den Parteien fehlt bei einem Scheingeschäft der Geschäftswille (vgl. BGH 18. Januar 2018 - I ZR 150/15 - Rn. 52; BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 28, BAGE 164, 168) .

    Setzt der von den Parteien angestrebte Zweck die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts voraus, spricht dies gegen ein Scheingeschäft (vgl. BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 28, BAGE 164, 168) .

    Entgegen der Auffassung der Revision unterscheidet sich der Streitfall von anderen Konstellationen, in denen das Bundesarbeitsgericht ein Scheingeschäft verneint hat (vgl. etwa BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 39, BAGE 164, 168; 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 13, BAGE 130, 34; 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - betreffend einen Streit über die Zulässigkeit des Rechtswegs; 21. April 2005 - 2 AZR 125/04 - zu II 1 c der Gründe; 10. November 1983 - 2 AZR 317/82 - zu B I 2 der Gründe) .

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Im Zweifel ist gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 14; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 20) .
  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2630/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

    Eine sekundäre Darlegungslast (vgl. dazu BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 36 f. [Darlegungslast für Nichtigkeit eines Arbeitsvertrags und sekundäre Darlegungslast des Arbeitgebers]; Prütting in: MünchKomm-ZPO 5. Aufl. § 286 Rn. 103) trifft ihn nicht.
  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 455/18

    Überbrückungsbeihilfe - zumutbares Angebot - Sicherungsfall

    dd) Dem TV SozSich lässt sich im Übrigen an keiner Stelle entnehmen, dass er den Arbeitnehmer zu Gunsten einer Begrenzung der seitens der Beklagten zur Verfügung gestellten steuerfinanzierten sozialen Sonderleistung der Überbrückungsbeihilfe (BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 45, BAGE 164, 168) dazu zwingt, unter Hintanstellung seiner verfassungsrechtlich garantierten Rechte aus Art. 2, Art. 12 GG ein ihm nach der Entlassung unterbreitetes Angebot einer anderweitigen zumutbaren Verwendung iSd. § 2 Ziff. 3 TV SozSich im Bereich der Stationierungsstreitkräfte anzunehmen.

    Schlägt der betroffene Arbeitnehmer ein solches aus, nimmt er ihm durch den Tarifvertrag eröffnete und verfassungsrechtlich garantierte Gestaltungs-/Wahlmöglichkeiten wahr (vgl. dazu BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 27 unter Verweis auf BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 28 f., BAGE 128, 317) , ohne dass sein Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe dadurch berührt wird.

    Sie dient dazu, dem Arbeitnehmer einen Anreiz zu bieten, entweder eine anderweitige Beschäftigung aufzunehmen oder zumindest der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen (BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 25) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Eine sekundäre Darlegungslast (vgl. dazu BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 36 f. [Darlegungslast für Nichtigkeit eines Arbeitsvertrags und sekundäre Darlegungslast des Arbeitgebers]; Prütting in: MünchKomm-ZPO 5. Aufl. § 286 Rn. 103) trifft ihn nicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2020 - 2 Sa 228/19

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    An diese von der Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien geschützte Entscheidung sind die Gerichte gebunden ( BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 45, NZA 2019, 928 ).

    Eine Rechtsmissbräuchlichkeit liegt auch nicht bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer "punktgenau" die tarifliche Mindestbeschäftigungsdauer vereinbart ( BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 27, NZA 2019, 928 ).

    Mit ihr sollen Nachteile, die sich aus einem geringeren Arbeitsverdienst in einem neuen Arbeitsverhältnis außerhalb der Stationierungsstreitkräfte oder aufgrund von Arbeitslosigkeit ergeben, überbrückt werden ( BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 45, NZA 2019, 928 ).

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Die Überbrückungsbeihilfe ist eine steuerfinanzierte soziale Sonderleistung mit Besitzstandssicherungs- und Anreizfunktion (BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 26, BAGE 164, 168) .

    Der frühere Arbeitnehmer soll zumindest der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (vgl. zum Ganzen: BAG 5. September 2019 - 6 AZR 455/18 - Rn. 31, aaO; 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 25, 45, BAGE 164, 168; 22. September 2016 - 6 AZR 397/15 - Rn. 15) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2022 - 6 Sa 313/20

    Rückzahlung von Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich

    Der insoweit erfolgten Haftungsverschärfung steht gegenüber, dass diese nur für den Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Anspruchstellers eingreift (BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 57, mwN, zitiert nach juris).

    (vgl. BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 57, aaO).

    Es kann dahinstehen, ob der Rückgriff auf die Vorschriften des allgemeinen Bereicherungsrechts durch § 8 Ziff. 4 Satz 1 TV SozSich - ungeachtet des tatsächlichen Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - bereits dann ausgeschlossen ist, wenn die Anspruchstellerin ihren Rückforderungsanspruch auf von ihr angenommene vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Falschangaben des Arbeitnehmers stützt (so möglicherweise BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 59, zitiert nach juris).

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 190/20

    Angestellte und Bauwirtschaft - Bauträgerbetrieb

  • BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19

    § 32 TVöD-V - Verhältnis zu § 14 TVöD-V

  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 163/22

    Tarifliche Sonderzahlung - Kürzung - Lohnersatzleistung

  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 239/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

  • LAG Köln, 28.09.2022 - 11 Sa 128/22

    Feststellungsinteresse; Geschäftsgeheimnis

  • OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 UF 330/20

    Anspruch auf lastenfreie Übertragung eines Grundstücks Durch eine Vormerkung

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2019 - 13 Sa 1170/18

    Scheinarbeitsverhältnis

  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2629/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 358/22

    Kündigung nach Mitteilung einer Quarantäneverlängerung und Maßregelungsverbot (§

  • LAG Hessen, 08.04.2022 - 10 Sa 1251/21

    Nichtige Willenserklärung und Scheingeschäft; Bezahltes "Arbeitsverhältnis" ohne

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