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   BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07   

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BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07 (https://dejure.org/2009,634)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2009 - 6 AZR 557/07 (https://dejure.org/2009,634)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 (https://dejure.org/2009,634)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitgeberdarlehen zum Zweck der Mitarbeiterbeteiligung; Auslegung kollektivrechtlich ausgehandelter Vertragsbedingungen; Arbeitnehmerhorizont; Ausgleichsklausel in Abwicklungsvereinbarung; Beendigung der stillen Gesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ...

  • bag-urteil.com

    Abwicklungsvereinbarung - Ausgleichsklausel

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichsklausel in der Abwicklungsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Reichweite einer kollektivrechtlich ausgehandelten Ausgleichsquittung bei Arbeitgeberdarlehen

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 305c; ; BGB § 488; ; BGB § 728 Abs. 2; ; BGB § 736; ; HGB § 230

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitgeberdarlehen zum Zweck der Mitarbeiterbeteiligung; Auslegung kollektivrechtlich ausgehandelter Vertragsbedingungen; Arbeitnehmerhorizont; Ausgleichsklausel in Abwicklungsvereinbarung; Beendigung der stillen Gesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung kollektivrechtlich ausgehandelter Allgemeiner Geschäftsbedingungen wie einseitig durch Arbeitgeber vorformulierte Klauseln ? Erfassung eines Arbeitgeberdarlehens von Ausgleichsklausel hängt von enger Verknüpfung mit Arbeitsverhältnis ab ? Beendigung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1533
  • NZA 2009, 896
  • BB 2009, 1357
  • BB 2009, 1592
  • DB 2009, 2272
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Auch Vertragsbedingungen, die vor ihrer Verwendung kollektivrechtlich ausgehandelt worden sind, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (Senat 25. April 2007 - 6 AZR 622/06 - Rn. 35, BAGE 122, 197).

    Da gem. § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen keine Anwendung finden, unterliegen in einer Vielzahl von Fällen formularmäßig verwendete Klauseln in Arbeitsverträgen, die auf eine solche Kollektivregelung Bezug nehmen oder mit ihr übereinstimmen und lediglich deren gesamten Inhalt wiedergeben, allerdings keiner Inhaltskontrolle (Senat 25. April 2007 - 6 AZR 622/06 - Rn. 35, BAGE 122, 197).

    Diese Passagen enthalten lediglich für Abwicklungsvereinbarungen typische Formulierungen, ohne etwas daran zu ändern, dass mit der Abwicklungsvereinbarung die Beendigung und umfassende Abwicklung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis angestrebt worden ist (vgl. Senat 25. April 2007 - 6 AZR 622/06 - Rn. 23 f., 39, BAGE 122, 197).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb aufgrund einer Ausgleichsklausel erlischt, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sondern lediglich alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfasst, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Darlehensvertrags ab (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    Auch trug der Arbeitnehmer nicht, wie etwa bei einem mit einem Darlehen des Arbeitgebers finanzierten Kauf von Belegschaftsaktien, das volle Risiko etwaiger Kursschwankungen oder des Scheiterns der Börseneinführung (vgl. zu einer derartigen Konstellation BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Ob vertragliche Ausgleichsklauseln ebenso wie tarifliche Ausschlussfristen nur bereits entstandene Ansprüche erfassen (dazu BAG 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177), kann offenbleiben, denn der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens ist spätestens mit Insolvenzeröffnung am 17. Dezember 2003 entstanden und fällig geworden.
  • BGH, 22.06.1981 - II ZR 94/80

    Aufwendungsersatz für Vorbereitungen zum Betrieb einer Gaststätte; Ablehnung

    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Die stille Gesellschaft zwischen der Schuldnerin und der AMB ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin nicht nur nach § 728 Abs. 2 BGB aufgelöst, sondern zugleich beendet worden (BGH 22. Juni 1981 - II ZR 94/80 - NJW 1982, 99).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen

    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Eine solche übereinstimmende Vorstellung ginge wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (§ 305b BGB; vgl. Senat 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 25, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 32/94

    Auslegung von Satzungsbestimmungen der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Mehrgliedrig war lediglich das Innenverhältnis zwischen der AMB und ihren Gesellschaftern (vgl. BGH 10. Oktober 1994 - II ZR 32/94 - BGHZ 127, 176, 179; MünchKommHGB/K. Schmidt 2. Aufl. § 230 Rn. 86).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Ausgleichsklauseln in Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sind zudem im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen, damit aus der Vertragsbeendigung bzw. -abwicklung nicht sogleich neuer Streit darüber entsteht, welche Ansprüche erledigt sind und welche nicht (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30, NZA 2009, 139).
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Hat also ein Anspruch seinen Grund in der arbeitsvertraglichen Beziehung der Parteien, ist er ein "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 21 für eine tarifliche Ausschlussfrist; vgl. auch 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61 für eine Karenzentschädigung).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 39, BAGE 115, 372).
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 598/07

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - (führend und vorliegend), - 6 AZR 582/07 -, - 6 AZR 598/07 -, - 6 AZR 599/07 -, - 6 AZR 600/07 -, - 6 AZR 178/08 -.
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 178/08

    Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1764/06

    Beteiligung an einem Geschäftsbereich im Innenverhältnis - Ausgleichspflicht im

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 175/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 599/07

    Personalrat/Freizeitausgleich/Ausschlußfrist

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

  • BAG, 26.02.1992 - 7 AZR 201/91

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 600/07
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 582/07
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Ein vom Landesarbeitsgericht festgestellter übereinstimmender Parteiwille bleibt jedoch maßgeblich (vgl. BAG 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 21, AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 17; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 116, 185).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15

    Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit

    Ein übereinstimmender Parteiwille im Sinne einer gemäß § 305b BGB vorrangigen Individualabrede bleibt jedoch maßgeblich (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 35; 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 21; BGH 3. Dezember 2014 - VIII ZR 224/13 - Rn. 31; für die Berücksichtigung als Auslegungsgrundsatz hingegen BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 27) .
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Da gem. § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen keine Anwendung finden, unterliegen in einer Vielzahl von Fällen formularmäßig verwendete Klauseln in Arbeitsverträgen, die auf eine solche Kollektivregelung Bezug nehmen oder mit ihr übereinstimmen und lediglich deren gesamten Inhalt wiedergeben, allerdings keiner Inhaltskontrolle (BAG v. 09.02.2011 - 7 AZR 91/10, juris; BAG v. 19.03.2009 - 6 AZR 557/07, juris; BAG v. 25.04.2007 - 6 AZR 622/06, juris).
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