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   BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98   

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BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98 (https://dejure.org/1999,3793)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1999 - 6 AZR 56/98 (https://dejure.org/1999,3793)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1999 - 6 AZR 56/98 (https://dejure.org/1999,3793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überbrückungsbeihilfe bei Kürzung von Arbeitslosenhilfe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag vom 31. 8. 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale Sicherung - (TV SozSi... ch) §§ 3, 4, 5; AFG § 44 Abs. 4, §§ 115, 121, 123, 126, 134, 137, 138, 233 Abs. 2
    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe zur Arbeitslosenhilfe: Kein Ausgleich für Kürzung der Arbeitslosenhilfe wegen Ehegatteneinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 884
  • DB 2000, 1416
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 11/90

    Streit über die Höhe der Anrechnung einer vom Arbeitgeber bezogenen

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Hinweise des Senats: Vgl. auch BAG 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 - nv.

    Daher enthalte der Tarifvertrag im Gegensatz zur Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 5. September 1990 (- 4 AZR 11/90 - nv.) für den Fall der gekürzten Arbeitslosenhilfe keine planwidrige Regelungslücke, die im Sinne der Auffassung der Beklagten auszufüllen sei.

    Insoweit unterscheidet sich die Begründung des erkennenden Senats von der des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 5. September 1990 (- 4 AZR 11/90 - nv., zu II 4 b der Gründe), mit dessen Ergebnis der erkennende Senat jedoch übereinstimmt.

    Mit Sinn und Zweck dieser Regelung wäre unter Wertungsgesichtspunkten unvereinbar, daß ein Arbeitsloser, dessen Ehegatte soviel verdient, daß dem Arbeitslosen nach Anrechnung nur noch ein sehr geringer Arbeitslosenhilfebetrag verbleibt, zu diesem geringen Betrag eine Aufstockung bis zur Grenze des § 4 Nr. 4 TV SozSich erhielte, während ein Arbeitsloser, dessen Bedürftigkeit infolge des Ehegatteneinkommens völlig entfallen ist, nur die weit geringere Zuzahlung zu dem - selbst den vollen Arbeitslosenhilfebetrag noch deutlich übersteigenden - früheren Arbeitslosengeldbetrag erhielte (so auch, wenngleich in anderem Begründungszusammenhang, BAG 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 - nv., zu II 4 c der Gründe).

    Die Überbrückungsbeihilfe dient nicht dazu, den früheren Besitzstand auf Dauer zu sichern (BAG 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 - aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.1997 - 7 Sa 260/97

    Antrag auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses zwischen den

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 7 Sa 260/97 -.

    6 AZR 56/98 7 Sa 260/97.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. August 1997 - 7 Sa 260/97 - aufgehoben.

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).

    Dem aus § 3 Ziff. 1 TV SozSich deutlich werdenden Bestreben, die Leistungsdauer der Überbrückungsbeihilfe der aus ihrer Bezeichnung ersichtlichen Zwecksetzung gemäß möglichst zu verkürzen und den Arbeitnehmer in den Arbeitsprozeß wieder einzugliedern, entsprechen die Regelungen über die Begrenzung der Höhe dieser Leistung auf den zur Überbrückung des Leistungszeitraums erforderlichen Leistungsbedarf in § 4 TV SozSich (Senatsurteil 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

    Der Ausdruck eröffnet somit schon sprachlich einen größeren Spielraum als die Formulierungen "dasselbe gilt" oder "das Gleiche gilt" (BAG 5. August 1999 - 6 AZR 56/98 - AP TVAL II § 16 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 16.03.2006 - 13 Sa 774/05

    Überbrückungsbeihilfe, Stationierungsstreitkräfte, Anrechnung ALG II

    Demgegenüber kommt es entscheidend darauf an, dass im Falle der Klägerin der vom Gesetzgeber verfolgte Leistungszweck von Arbeitslosengeld II und früherer Arbeitslosenhilfe unverändert geblieben ist und der Sinn und Zweck des § 4 TaSS, arbeitslosen ehemaligen Arbeitnehmern der Stationierungsstreitkräfte eine zeitlich begrenzte finanzielle Hilfeleistung zur "Überbrückung" ihrer Arbeitslosigkeit und Erleichterung der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu gewähren (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 05.08.1999, 6 AZR 56/98, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II), eine Zahlung von Überbrückungsbeihilfe neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II gebietet.

    Für die in § 4 Nr. 2 a) TaSS angeordnete "entsprechende" Anwendung der Regelung über die Anknüpfung an gekürzte Leistungen auf die Arbeitslosenhilfe war indes anerkannt, dass die für diese geltende weitergehende Abhängigkeit von der Bedürftigkeit des Leistungsempfängers berücksichtigt werden musste (BAG, Urteil vom 05.08.1999, a. a. O).

    Bezog dieser etwa wegen anzurechnenden Einkommens des Ehepartners eine nur geringe Arbeitslosenhilfe, so war bei der Berechnung der Überbrückungsbeihilfe auf deren ungekürzte Höhe anzustellen, um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer trotz geringerer Bedürftigkeit eine höhere Überbrückungsbeihilfe erhielt (BAG, Urteil vom 05.08.1999, a. a. O.).

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 365/06

    Überbrückungsbeihilfe gemäß TV SozSich - Tarifauslegung

    Sinn und Zweck des § 4 TV SozSich, arbeitslosen ehemaligen Arbeitnehmern der Stationierungsstreitkräfte eine zeitlich begrenzte finanzielle Hilfestellung zur "Überbrückung" ihrer Arbeitslosigkeit und zur Erleichterung der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu gewähren, kann deshalb eine Zahlung von Überbrückungsbeihilfe neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II gebieten (vgl. auch Senat 5. August 1999 - 6 AZR 56/98 - AP TVAL II § 16 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 4, zu II 2 b cc der Gründe).

    § 4 Nr. 2 Buchst. a TV SozSich bestimmt, dass die Überbrückungsbeihilfe in den Fällen des § 44 Abs. 4, der §§ 115, 121, 123, 126, § 233 Abs. 2 AFG nach dem ungekürzten Arbeitslosen- bzw. Unterhaltsgeld zu berechnen ist; entsprechendes gilt für die Arbeitslosenhilfe (vgl. Senat 5. August 1999 - 6 AZR 56/98 - AP TVAL II § 16 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 4).

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Das BAG hat diesen Vertrag ebenfalls als wirksamen Tarifvertrag in Anwendung der Regelung zur Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit nach dem NATOTrStatZAbk angesehen (BAG, Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 -, unveröffentlicht; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495 ff; Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -, AP Nr. 7 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 1342 ff; Urteil vom 5. April 1999 - 6 AZR 56/98 -, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Das BAG hat diesen Vertrag ebenfalls als wirksamen Tarifvertrag in Anwendung der Regelung zur Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit angesehen (BAG, Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 -, AP Nr. 5 zu § 42 TVAL II = NZA 1996, 98 f; vgl auch zum TV SozSich Bundesrepublik: BAG, Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 -, unveröffentlicht; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495 ff; Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -, AP Nr. 7 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 1342 ff; Urteil vom 5. April 1999 - 6 AZR 56/98 -, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II).
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