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   BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 561/75   

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BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 561/75 (https://dejure.org/1978,1087)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1978 - 6 AZR 561/75 (https://dejure.org/1978,1087)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 (https://dejure.org/1978,1087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Betriebsrat - Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Schulungsveranstaltungen - Bildungsveranstaltungen

  • dgb-bildungswerk-nrw.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 782
  • DB 1978, 2371
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.05.1976 - 1 AZR 116/74

    Schulungsveranstaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 561/75
    Gemäß § 322 Abs. 1 ZPO kommt dem Beschluß vom 24. Juli 1974 daher keine innere Rechtskraft im Hinblick auf den Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens zu (vgl. auch den Pall BAG AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972), obwohl davon auszugehen ist, daß auch Entscheidüngen im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren materielle RechtskraftWirkung äußern (vgl. BAG AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG; BAG AP Nr. 5 zu § 65 BetrVG 1972; Grunsky, ArbGG, 2. Auf1., § 80 Anm. 18 und 58).

    Allerdings ist dann, wenn eine Schulungsveranstaltung sich aus einem "erforderlichen" und einem "nicht erforderlichen" Teil zusammensetzt, ihre Erforderlichkeit i.S. des § 37 Abs..6 BetrVG grundsätzlich einheitlich zu bewerten; über die Erforderlichkeit der GesamtSchulung entscheidet dann, ob die i.S. des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972).

    erforderliche Schulungsveranstaltung wegen ihrer Dauer nicht mehr verhältnismäßig ist vgl. den Fall BAG AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 561/75
    e) Dem Standpunkt des Senats steht schließlich nicht entgegen, daß der Betriebsrat bei der Beschlußfassung über die Ent Sendung von Bet ri eb sra t smi t gli edern zu Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen gewissen Beurteilungsspielraum hat (BAG 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 561/75
    Diese Ansicht trifft zwar für Schulungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG zu; hier hat das teilnehmende Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Lohnfortzahlung, nicht aber notwendig zugleich den auf Erstattung der Kosten gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG (BAG 25, 357 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 26; 11. August 1993 - 7 ABR 52/92 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 74, 72; 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - zu 1 b der Gründe; 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - zu 3 a der Gründe) .

    Dabei ist die Erforderlichkeit in Bezug auf die Entgeltzahlungspflicht nach § 37 Abs. 2, Abs. 6 BetrVG und die Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG einheitlich zu bewerten (BAG 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - zu 2 c der Gründe) .

  • BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat;

    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (vgl. Urteile vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 36 BetrVG 1972 Bl. 205R f. und vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972 Bl. 154R f.; Beschluss vom 4. Juni 2003 a.a.O. S. 236).
  • BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung

    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (vgl. BAG 25, 204, 212 = AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Richardi; BAG Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Buchner; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972).
  • ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Zudem habe das BAG in seinem Urteil vom 21.07.1978, Az. 6 AZR 561/75, auch festgestellt, dass die Frage der Kostentragung, die sich nach § 40 BetrVG richtet, und die Frage der Lohnfortzahlung nach § 37 Absatz 6 BetrVG nicht unabhängig nebeneinander stehen, sondern einheitlich zu behandeln seien.

    Insofern dient die völlige Freistellung von der beruflichen Tätigkeit nach § 38 BetrVG demselben Zweck wie die zeitweilige Arbeitsbefreiung gemäß § 37 Absatz 2 BetrVG (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.1978, Az. 6 AZR 561/75, AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 4).

    Anders als ein von der Arbeitsleistung freigestellter Arbeitnehmer kann ein nach § 38 BetrVG freigestelltes Betriebsratsmitglied gerade nicht seine Freistellungszeit frei gestalten; es ist gehalten, in der Freistellungszeit Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.1978, a. a. O.).

  • BAG, 11.08.1993 - 7 ABR 52/92

    Anerkennung einer Schulungsveranstaltung als geeignet

    aa) Für die Erforderlichkeit einer Schulung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG kommt es zwar, falls ein zeitweiser Besuch der Schulungsveranstaltung praktisch nicht möglich oder sinnlos ist, darauf an, daß die Schulungszeit, auf die erforderliche Themen entfallen, überwiegt (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 a der Gründe, unter Aufgabe der früheren Geprägetheorie; BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972, zu 1 b der Gründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2019 - PB 15 S 985/19

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für Personalratsmitglieder

    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50% überwiegen (vgl. BAG, Urteile vom 28.05.1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 36 BetrVG 1972 Bl. 205R f. und vom 21.07.1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972 Bl. 154R f.).
  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer eintägigen

    Über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung entscheidet dann, ob die i. S. des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG 21.07.1978 - 6 AZR 561/75 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 60; LAG Hamburg 26.09.1996 - 1 TaBV 2/96 - NZA-RR 1997, 344, 345; GK-BetrVG/Wiese/Weber, 7. Aufl. 2002, § 37 Rz. 171 m. w. N.).
  • ArbG Hamburg, 03.05.2022 - 11 Ca 440/21

    Vergütung - freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verkaufsprovisionen

    Da in diesem Fall die Nichterbringung der Arbeitsleistung nicht durch die Betriebsratstätigkeit gerechtfertigt ist, entfällt auch der Anspruch auf das Arbeitsentgelt (BAG, Urteil vom 21.07.1978 - 6 AZR 561/75, juris; BAG, Urteil vom 19.5.1983, 6 AZR 290/81, juris).
  • ArbG Arnsberg, 23.10.1980 - 2 BV 1/80

    Voraussetzungen der Kostenübernahme für Schulung eines Betriebsratsmitglieds;

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