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   BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18   

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BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 (https://dejure.org/2020,31777)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 (https://dejure.org/2020,31777)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 (https://dejure.org/2020,31777)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, §§ ... 63, 64 InsO, § 65 InsO, § 851 Abs. 1 ZPO, § 399 Alt. 1 BGB, § 64 Abs. 1, §§ 1 ff. InsVV, §§ 63 bis 65 InsO, § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 134 BGB, § 56 InsO, Art. 12 Abs. 1 GG, § 307 Abs. 1 BGB, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 397 Abs. 1 BGB, § 389 BGB, §§ 133, 157 BGB, §§ 812 ff. BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 612 BGB, § 612 Abs. 2 BGB, § 667 Alt. 2 BGB, § 667 BGB, § 662 BGB, Art. 14 Abs. 1 GG, § 670 BGB, § 280 BGB, §§ 249 ff. BGB, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung eines angestellten Rechtsanwalts an seine Arbeitgeberkanzlei; Keine insolvenzrechtliche Unzulässigkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters; Keine unangemessene Benachteiligung des ...

  • bag-urteil.com

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin an die Arbeitgeberkanzlei

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung - Vorausabtretung

  • Betriebs-Berater

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung rechtmäßig

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksame Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung eines angestellten Rechtsanwalts

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung eines angestellten Rechtsanwalts

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverwaltervergütung - Vorausabtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin an die Arbeitgeberkanzlei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin an die Arbeitgeberkanzlei - Bundesarbeitsgericht zur Änderungsvereinbarung bezüglich Insolvenzverwaltervergütung bei Anstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung eines angestellten Rechtsanwalts an seine Arbeitgeberkanzlei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 963
  • ZIP 2021, 585
  • MDR 2021, 303
  • NZA 2021, 273
  • NZI 2021, 412
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    Mit solchen Klauseln eröffnen sich die als Arbeitgeber auftretenden Rechtsanwaltskanzleien zudem die Möglichkeit, eine Vielzahl von Insolvenzverfahren in ihrer Kanzlei bearbeiten zu lassen und verschaffen sich damit auch als juristische Personen faktisch einen Zugang zum Markt der Insolvenzverwaltertätigkeit (vgl. hierzu BVerfG 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - Rn. 61, BVerfGE 141, 121) .

    Zugleich werden dadurch eine effektive Aufsicht über die Durchführung dieses Amtes durch das Insolvenzgericht gesichert und Aufsichtsprobleme vermieden (BVerfG 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - Rn. 45 ff., BVerfGE 141, 121; zu möglichen Aufsichtsproblemen Pape WuB 2016, 626, 627) .

    Der Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter ist jedoch nur deshalb angemessen und darum mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, weil über Vertragsgestaltungen wie die hier vorliegende auch juristischen Personen ein Marktzugang zur Insolvenzverwaltung faktisch ermöglicht wird (vgl. BVerfG 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - Rn. 38, 61, aaO) .

    Ihm wird dadurch von Seiten des Staates die Befugnis eingeräumt, fremdes Vermögen zu verwalten (vgl. BVerfG 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - Rn. 45, BVerfGE 141, 121; BGH 16. Februar 2017 - IX ZB 103/15 - Rn. 31 mwN, BGHZ 214, 78) .

    Damit liegt ein funktionierendes Insolvenzverfahren nicht nur im subjektiven Interesse der einzelnen Gläubiger, sondern auch im öffentlichen Interesse an der Wahrung einer am Rechtsfrieden orientierten, rechtsstaatlichen Ordnung (ausführlich hierzu BVerfG 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - Rn. 43 f., aaO; Mitlehner Anm. NZI 2020, 134) .

  • BGH, 16.02.2017 - IX ZB 103/15

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans; Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    Die Festsetzung der Vergütung ist Teil der Pflicht des Insolvenzgerichts zur Überwachung des Verwalters und damit Korrektiv für die Übertragung hoheitlicher Befugnisse an diesen (vgl. BGH 16. Februar 2017 - IX ZB 103/15 - Rn. 31 mwN, BGHZ 214, 78) .

    Die Beschränkung des Zugangs zum Amt des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen, die § 56 InsO anordnet, trägt der besonderen Funktion des Insolvenzverfahrens Rechnung, für dessen sachgerechten Verfahrensablauf die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters von zentraler Bedeutung ist (BGH 16. Februar 2017 - IX ZB 103/15 - Rn. 30 mwN, BGHZ 214, 78) .

    Ihm wird dadurch von Seiten des Staates die Befugnis eingeräumt, fremdes Vermögen zu verwalten (vgl. BVerfG 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - Rn. 45, BVerfGE 141, 121; BGH 16. Februar 2017 - IX ZB 103/15 - Rn. 31 mwN, BGHZ 214, 78) .

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    Das kann jeder Vorteil sein, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 - Rn. 32, BAGE 151, 367) .

    Dieser übergeordnete Zweck ist mit einem "Auftragsverhältnis" zwischen dem Arbeitgeber als "Auftraggeber" und dem bestellten Insolvenzverwalter als "Auftragnehmer" nicht vereinbar und schließt es damit aus (zur Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats im Arbeitsverhältnis vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 - Rn. 33, BAGE 151, 367) .

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    Jedenfalls wäre die Vereinbarung als Einmalbedingung iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die vom Senat als typische Erklärung selbst ausgelegt werden kann (vgl. zB BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12 mwN) .

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 428/17 - Rn. 17 mwN; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 19) .

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen typischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154) .
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    d) Ebenso wenig hat die Klägerin das Recht verwirkt, sich auf die Abtretungsvereinbarung zu berufen (zu den Voraussetzungen hierfür vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 26 mwN) , oder sich diesbezüglich in sonstiger Weise treuwidrig verhalten.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    Damit fehlt der Vereinbarung bereits der Charakter eines "Auftragsverhältnisses" (vgl. hierzu BGH 10. Juli 2015 - V ZR 206/14 - Rn. 26 ff., BGHZ 206, 211; Mitlehner Anm. NZI 2020, 134, 135 f.; aA Bei der Kellen DZWIR 2020, 341, 344) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (st. Rspr., vgl. zB BAG 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42 mwN) .
  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    Eine solche Verpflichtung wäre ohnehin wegen des bei der gerichtlichen Bestellung nach § 56 InsO verfassungsrechtlich geforderten Vorauswahlverfahrens (BVerfG 3. August 2004 - 1 BvR 135/00 ua. -) auf eine rechtliche Unmöglichkeit gerichtet.
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
    Es ist deshalb zu fragen, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen bei Vertragsschluss die gesetzlich angeordnete Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (BAG 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 29 mwN, BAGE 168, 54) .
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15

    Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand

  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 142/14

    Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumskaufvertrages: Auswirkungen einer

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

  • BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19

    Insolvenzverwaltervergütung: Verletzung des Anspruchs auf eine angemessene

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 11/19

    Pfändungsschutzantrag nach Verbraucherinsolvenz; Pfändbarkeit des Anspruchs auf

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 9/09

    Zahlungsanspruch eines erwachsenen Kindes gegen den eigenen Bruder aus

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZB 72/12

    Insolvenzgerichtliche Anordnung der Nachtragsverteilung: Behandlung von Zahlungen

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

  • AG Köln, 01.10.2018 - 142 C 87/18

    Wirksamkeit einer Vorausabtretung von Insolvenzverwaltervergütungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - 18 Sa 25/15

    Zusätzliche Vergütung für Insolvenztätigkeit im Rahmen eines

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 260/21

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29; 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 164, 316) .
  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29, BAGE 172, 377; 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 164, 316) .
  • LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Eine Übertragung der Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - auf den vorliegenden Fall sei nicht möglich.

    Dabei sind nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, juris; BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51, juris; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, juris).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG v. 16.06.2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 17, a.a.O.; BAG v. 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15, juris; BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15, a.a.O.; BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, a.a.O.; BAG v. 19.12.2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 31, juris).

    Abgesehen davon, dass eine vertragliche Verpflichtung aufgrund der gerichtlichen Bestellung (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall der Bestellung einer Insolvenzverwalterin BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 48, juris) auf eine rechtliche Unmöglichkeit gerichtet wäre, findet sich im Dienstvertrag vom 07.04.2008 keine Regelung zu einer verpflichtenden Tätigkeit des Beklagten zu 2) in Gläubigerausschüssen, die darin übernommene vertragliche Verpflichtung des Beklagten zu 2) bezog sich vielmehr auf eine stellvertretende Geschäftsführung (später Geschäftsführung).

    Es fehlt den vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich schon der Charakter eines Auftragsverhältnisses (vgl. zur gleichgelagerten Problematik einer als Insolvenzverwalterin tätigen angestellten Rechtsanwältin BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 48).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29, juris; BAG v. 19.11.2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42, juris).

    Das kann jeder Vorteil sein, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 47, juris; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 956/13 - Rn. 32, juris).

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29; 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 23, BAGE 164, 316; 20. Juni 2017 - 3 AZR 179/16 - Rn. 69; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 41 mwN, BAGE 147, 1) .
  • BAG, 24.05.2023 - 7 AZR 169/22

    Verlängerungsklausel im Profifußball - Vertragsanpassung

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, denn die ergänzende Vertragsauslegung schließt eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 39, BAGE 172, 377; 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 29, BAGE 168, 54; vgl. BGH 22. Dezember 2003 - VIII ZR 90/02 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 16.02.2023 - 6 AZR 95/22

    Stufenzuordnung nach Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften mit

    Jedenfalls lägen Einmalbedingungen iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB vor, welche der Senat als typische Erklärungen ebenfalls selbst auslegen kann (vgl. BAG 15. Juli 2021 - 6 AZR 561/20 - Rn. 22; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 14, BAGE 172, 377) .

    bb) Die Auslegung des Landesarbeitsgerichts erweist sich im Ergebnis aber als zutreffend (zu den Auslegungsgrundsätzen BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 172, 377) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 01. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29, juris = NZA 2021, 273).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 2/22

    Auskunftsanspruch - Wettbewerbsverbot - Konkurrenztätigkeit - angestellter

    Denn auch bei einer persönlichen Bestellung des oder der Arbeitnehmer*in zum oder zur Nachlasspfleger*in können Ansprüche des oder der Arbeitgeber*in bestehen (vergleiche BAG 22. Oktober 2022 - 6 AZR 566/18 - Rn. 20 ff. zur vergleichbaren Bestellung als Insolvenzverwalter*in).
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 561/20

    Vorweggewährung von Stufen im TV-H - Abschmelzen bei Stufenaufstieg?

    Die vertragliche Vereinbarung der Parteien ist - was der Senat, da es sich jedenfalls um eine Einmalbedingung iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB handelt, selbst tun kann (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 14; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12 mwN)  - unter Heranziehung des insoweit maßgeblichen objektiv-generalisierenden Maßstabs (vgl. dazu BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 15 mwN) dahingehend auszulegen, dass das beklagte Land der Klägerin ab Beginn des unbefristeten Arbeitsverhältnisses eine Zulage zu den in § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-H geregelten Bedingungen zahlt.
  • BGH, 22.05.2023 - AnwZ (Brfg) 2/23

    Angemessene Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO a.F.;

    bb) Entgegen der Auffassung des Anwaltsgerichtshofs ist die Frage, ob ein angestellter Rechtsanwalt Vergütungen, die er aus seiner Anwaltstätigkeit erzielt, analog § 667 Alt. 2 BGB an seinen Arbeitgeber herauszugeben hat (verneinend für den angestellten Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter: BAG, NZA 2021, 273 Rn. 46, 48; bejahend das vom Anwaltsgerichtshof herangezogene, vom Bundesarbeitsgericht indes aufgehobene Urteil des LAG München vom 19. Dezember 2018 für die Vergütung eines zum Pflichtverteidiger bestellten angestellten Rechtsanwalts (8 Sa 219/17, juris Rn. 117 ff.; aufgehoben durch BAG, BeckRS 2019, 23687)), in vorliegendem Zusammenhang ohne Bedeutung.
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 284/20

    Eingruppierung bei fehlender tariflicher Eingruppierungsbestimmung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22

    Vertragsstrafe - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle

  • ArbG Köln, 06.10.2021 - 18 Ca 5541/20
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