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   BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86   

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BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86 (https://dejure.org/1988,1640)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1988 - 6 AZR 567/86 (https://dejure.org/1988,1640)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 (https://dejure.org/1988,1640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ortszuschlag wegen Aufnahme des Kindes in Wohnung und Unterhaltsgewährung - Unterhaltsgewährung auf Grund gesetzlicher Pflicht - Kürzung des Gesamtbedarfsbetrags bei volljährigen Kindern in Ausbildung um die "Wohnkostenersparnis" - Berücksichtigung des Kindergeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 218
  • NVwZ-RR 1989, 204
  • NZA 1989, 31 (Ls.)
  • BB 1988, 1461
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 198/83

    Alleinstehende mit Unterhaltspflichten - Ortszuschlag - Barwert - Gewährung des

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Deren Höhe kann im Regelfall in Anlehnung an die in § 13 II BAföG genannten Beträge festgesetzt werden (Ergänzung zu BAGE 45, 48).

    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung des Tarifvertrages zu Recht vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten ausgegangen (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP Nr. 3 und 4 zu § 29 BAT).

    (Das folgt bereits aus dem Hinweis des Dritten Senats in seinem Urteil vom 24. Januar 1984 - 3 AZR 198/83 - BAGE 45, 48 = AP, aaO, unter II 1 a der Gründe auf die angegebene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    Es hat dabei ersichtlich unter Berücksichtigung des Hinweises durch den Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übernommen (BAGE 45, 48 = AP, aaO; BGHZ 70, 151 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]; BGH Urteil vom 8. April 1981, aaO; BGH Urteil vom 8. Oktober 1980 - IV b ZR 533/80 - NJW 1981, 170).

    Weiter ist ohne weiteren Sachvortrag vom Ausgleich dieses Restbarbedarfs durch Zuwendungen der Klägerin auszugehen (BAGE 45, 48 = AP, aaO, zu III a.E. der Gründe).

    Vielmehr verlangt eine am Zweck des Besoldungsrechts und des Alimentationsprinzips orientierte Betrachtungsweise eine quantitative Eingrenzung, die auch bei dem mit dem Besoldungsrecht gleichlautenden Tarifvertrag geboten ist (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP, aaO).

    Die finanzielle Belastung durch den Unterhalt muß so ins Gewicht fallen, daß der Unterhaltsverpflichtete unabhängig von den besoldungsrechtlichen Folgen mit Sanktionen rechtlicher oder sittlicher Art rechnen müßte, wenn er den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeitrag verweigerte (BAGE 45, 48 = AP, aaO, zu II 1 c a.E. der Gründe).

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Es hat dabei ersichtlich unter Berücksichtigung des Hinweises durch den Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übernommen (BAGE 45, 48 = AP, aaO; BGHZ 70, 151 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]; BGH Urteil vom 8. April 1981, aaO; BGH Urteil vom 8. Oktober 1980 - IV b ZR 533/80 - NJW 1981, 170).

    Er ist Teil des staatlichen Lastenausgleichs und dient der familiengerechten Besoldung (BVerfGE 44, 249; BGHZ 70, 151 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]).

    Es erhöht z.B. den Unterhaltsanspruch des Kindes nicht (BGHZ 70, 151, 153) [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77].

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82

    Öffentlicher Dienst - Unterhaltszahlung - Ortszuschlag

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung des Tarifvertrages zu Recht vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten ausgegangen (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP Nr. 3 und 4 zu § 29 BAT).

    Vielmehr verlangt eine am Zweck des Besoldungsrechts und des Alimentationsprinzips orientierte Betrachtungsweise eine quantitative Eingrenzung, die auch bei dem mit dem Besoldungsrecht gleichlautenden Tarifvertrag geboten ist (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP, aaO).

  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Im Unterhaltsrecht mindert der Arbeitsertrag die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten (BGH Urteil vom 8. April 1981 - IV b ZR 559/80 - NJW 1981, 2462, 2463).

    Es hat dabei ersichtlich unter Berücksichtigung des Hinweises durch den Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übernommen (BAGE 45, 48 = AP, aaO; BGHZ 70, 151 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]; BGH Urteil vom 8. April 1981, aaO; BGH Urteil vom 8. Oktober 1980 - IV b ZR 533/80 - NJW 1981, 170).

  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80

    Errechnung des Regelunterhalts

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Es hat dabei ersichtlich unter Berücksichtigung des Hinweises durch den Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übernommen (BAGE 45, 48 = AP, aaO; BGHZ 70, 151 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]; BGH Urteil vom 8. April 1981, aaO; BGH Urteil vom 8. Oktober 1980 - IV b ZR 533/80 - NJW 1981, 170).

    Der Bundesgerichtshof lehnt auch eine entsprechende Anwendung des § 1615 g BGB und des § 4 Regelunterhaltsverordnung ab, weil es sich bei den Unterhaltsleistungen gegenüber den ehelichen Kindern dem Grundsatz nach um individuell zu bemessenden Unterhalt und nicht um schematischen Regelunterhalt handelt (BGH Urteil vom 8. Oktober 1980, aaO).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Er ist Teil des staatlichen Lastenausgleichs und dient der familiengerechten Besoldung (BVerfGE 44, 249; BGHZ 70, 151 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]).
  • OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83

    Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Das sind monatliche Regelbeträge von 765, 00 DM bis Ende 1984 und 840, 00 DM ab Januar 1985, die als angemessener Gesamtunterhaltsbedarf volljähriger Kinder in der Ausbildung im Regelfall angenommen werden können (OLG Hamburg Urteil vom 29. November 1983 - 16 UF 58/83 - FamRZ 1984, 190).
  • BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85

    Höhe des Ortszuschlags eines geschiedenen, nicht zur Zahlung von Unterhalt

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Das vereinbart sich jedoch nicht mit dem von den Tarifvertragsparteien gewünschten praktikablen, notwendigerweise pauschalierten System der Ortszuschlagsberechtigung (erkennender Senat Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 - ZTR 1987, 308).
  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84

    Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Da das Darlehen nach § 17 Abs. 2 BAföG unter den sehr günstigen Bedingungen der §§ 18 bis 20 BAföG gewährt werde und nach dem System der Einkommens- und Vermögensanrechnung der §§ 21 ff. und 26 ff. BAföG davon ausgegangen werden müsse, daß die Unterhaltsverpflichteten nicht in besonders günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen lebten, sei im Regelfall anzunehmen, daß die Aufnahme dieses Darlehens zumutbar sei (BGH Urteil vom 19. Juni 1985 - IV b ZR 30/84 - NJW 1985, 2331).
  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 948/79

    Höhe des Ortszuschlages

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86
    Die Klägerin ist "andere Angestellte" als die in § 29 B Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BAT genannten Angestellten im Sinne des Absatzes 4 (BAG Urteil vom 8. Juni 1982 - 3 AZR 948/79 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand September 1987, § 29 Anm. 5.4 a).
  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 488/02

    Erhöhter Ortszuschlag bei Unterhaltsverzicht

    Das bestimmte sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles (BAG 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218).

    Nach der Rspr. des Senats geht der Tarifvertrag seitdem typisierend davon aus, dass nach Überschreiten dieser Grenze eine Unterhaltsgewährung nicht mehr erforderlich ist und einen Anspruch auf den Ortszuschlag der Stufe 2 nicht mehr begründet (BAG 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 596/86

    Ortszuschlag eines Angestellten wegen Unterhaltsgewährung gegenüber volljährigem

    Diese Überlegung trifft auch bei der vorliegenden Beurteilung des Tarifbegriffs "Unterhalt aufgrund gesetzlicher Pflicht" zu (Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    der Kosten für eine eigene Wohnung verwendet wird (Senatsurteil vom 21. Januar 1988, aaO).

    Das ist regelmäßig bei Beträgen von etwa 80, 00 DM und 100, 00 DM bei volljährigen Kindern mit einem Barbedarf von rund 800, 00 DM einerseits und bei einer Vergütung aus der Vergütungsgruppe VI b der Anl. 1 a BAT andererseits nicht der Fall (vgl. Urteil des Senats vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 -, aaO).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 357/85

    Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Voraussetzungen des

    Diese Überlegung trifft auch bei der vorliegenden Beurteilung des Tarifbegriffs "Unterhalt aufgrund gesetzlicher Pflicht" zu (Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    der Kosten für eine eigene Wohnung verwendet wird (Senatsurteil vom 21. Januar 1988, aaO).

    Das ist regelmäßig bei Beträgen von 80, 00 DM und 100, 00 DM bei volljährigen Kindern mit einem Barbedarf von rund 800, 00 DM einerseits und bei einer Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Anlage 1 a BAT andererseits nicht der Fall (vgl. Urteil des Senats vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 -, aaO).

  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02

    Ortszuschlag - Grundwehrdienst leistender Sohn

    Die Klägerin hat nach § 611 Abs. 1 BGB iVm. § 26 Abs. 1 und § 29 BAT-O für die Dauer des Grundwehrdienstes ihres Sohnes keinen Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2. Sie war im Anspruchszeitraum zwar "andere Angestellte" iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 1 der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222) und hatte ihren Sohn auch in ihre Wohnung aufgenommen.

    Bei der Beurteilung, ob der Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O einer anderen Person Unterhalt gewährt, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 41, 47) vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten auszugehen.

  • BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93

    Ortszuschlag zivildienstleistender Sohn

    Die Klägerin ist "andere Angestellte" im Sinne von Abs. 2 Nr. 4 (vgl. BAGE 57, 218 = AP Nr. 6 zu § 29 BAT; BAG Urteil vom 8. Juni 1983 - 3 AZR 948/79 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT).

    Bei der Auslegung des Begriffs Unterhalt im Sinne dieser Tarifnorm ist vom Unterhaltsbegriff des BGB auszugehen (BAGE 45, 36, 41 = AP Nr. 3 zu § 29 BAT, zu I 1 a der Gründe; BAGE 57, 218, 222 = AP, aaO, zu B I 2 a der Gründe).

  • LAG Hamm, 05.06.2008 - 11 Sa 274/08

    Ortszuschlag Stufe 2; Eigenmittelgrenze

    Der Kläger hat unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 21.01.1988 (6 AZR 567/86) die Auffassung vertreten, bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Mittel seien berufsbedingte Aufwendungen seines Sohnes mit einem Pauschalbetrag von 90, 00 EUR in Abzug zu bringen.

    Dies gilt bei Überschreiten der Eigenmittelgrenze entgegen der Auffassung des Klägers unabhängig von unterhaltsrechtlichen Bedarfssätzen, wie sie der Kläger mit 90, 00 EUR Ausbildungsaufwand und alternativ 190, 00 EUR Fahrtkostenaufwand geltend macht (BAG 21.01.1988 a. a. O.; LAG Köln 13.09.1990 - 10 Sa 556/90 - ZTR 1991, 121).

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87

    Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf

    Es bleibt jedoch zu fordern, daß der Angestellte nicht nur einen Zuschuß, sondern einen nicht unwesentlichen Teil zum Lebensbedarf des Berechtigten beitragen muß (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - zur Veröffentlichung bestimmt - zum Tarifbegriff "Unterhalt gewähren" nach § 29 B Abs. 2 Nr. 4 BAT; BVerwG Urteil vom 3. Juli 1986 - 6 C 100/84 - NJW 1987, 391 - zu § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG).
  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 287/86

    Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Berücksichtigung des

    Das ist regelmäßig bei Beträgen von etwa 80, 00 DM und 100, 00 DM bei volljährigen Kindern mit einem Barbedarf von rund 800, 00 DM einerseits und bei einer Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII andererseits nicht der Fall (vgl. das Urteil des Senats vom heutigen Tage - 6 AZR 567/86 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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