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   BAG, 05.11.1981 - 6 AZR 577/79   

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BAG, 05.11.1981 - 6 AZR 577/79 (https://dejure.org/1981,19700)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1981 - 6 AZR 577/79 (https://dejure.org/1981,19700)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1981 - 6 AZR 577/79 (https://dejure.org/1981,19700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

    Auszug aus BAG, 05.11.1981 - 6 AZR 577/79
    Auch bei einer Zurückverweisung des Rechtsstreits steht fest, daß das Urteil, aus dem die vorläufige Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, unberechtigt war (vgl. BAG 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 77 ZPO mit zust. Anm. von Pohle).
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 05.11.1981 - 6 AZR 577/79
    Inder Weigerung des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, kann eine Kündigung enthalten sein, wenn nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung erfordern (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
  • RG, 25.06.1934 - IV B 34/34

    Muß die Berufungsbegründung einen formulierten Antrag enthalten?

    Auszug aus BAG, 05.11.1981 - 6 AZR 577/79
    Ein förmlicher Antrag ist demnach nicht erforderlich (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 5'l9 ZPO und AP Nr. \ zu § 44 BAT [zu 1.2. der Gründe]; ferner BGH JZ 51" 84 und RGZ 145, 38).
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Der mit dem Widerklageantrag verfolgte Anspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO kann auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAG 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - BAGE 12, 158, 166; Senat 5. November 1981 - 6 AZR 577/79 -) und, soweit wie hier der Hauptsacheanspruch noch rechtshängig ist, noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (Wieczorek/Schütze/Heß ZPO 3. Aufl. § 717 Rn. 31; Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 717 Rn. 13; vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 27; BGH 29. Oktober 1980 - VIII ZR 148/79 - NJW 1981, 222) .
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