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   BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 623/95   

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BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 623/95 (https://dejure.org/1996,2210)
BAG, Entscheidung vom 18.04.1996 - 6 AZR 623/95 (https://dejure.org/1996,2210)
BAG, Entscheidung vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 (https://dejure.org/1996,2210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber als Zeit der Betriebszugehörigkeit in einem Überleitungsvertrag - Berücksichtigung der Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber als Beschäftigungszeit - Beschäftigungszeit einer in einem vom Land fortgeführten ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungszeit - Überleitungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-O § 19; Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O Nr. 1 und Nr. 2; Einigungsvertrag Art. 13; AGB-DDR §§ 51, 53
    Neue Bundesländer: Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 266
  • NJ 1997, 56
  • BB 1996, 2524
  • DB 1997, 1087
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 623/95
    aa) Bei Verträgen, die zum Teil vorgedruckte, zum Teil einzelvertragliche Klauseln enthalten, ist der gesamte Vertrag als nichttypischer Vertrag i.S.d. Rechtsprechung zu § 73 ArbGG anzusehen (BAGE 57, 1, 7 = AP Nr. 2 zu § 53 BAT, zu II 2 a der Gründe).

    Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden oder wenn der Auslegungsstoff nicht vollständig verwertet worden ist (BAGE 57, 1 = AP, aaO; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 15 bis 17).

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 623/95
    Ein weitergehender rechtsgeschäftlicher Verpflichtungswille kann der Vereinbarung über die Betriebszugehörigkeit im Überleitungsvertrag nicht entnommen werden (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Erl.
  • BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93

    Anrechnung von Dienstzeiten des MfS

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 623/95
    Ein weitergehender rechtsgeschäftlicher Verpflichtungswille kann der Vereinbarung über die Betriebszugehörigkeit im Überleitungsvertrag nicht entnommen werden (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Erl.
  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96

    Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Beschäftigungszeit einer Biologin, die nach neunjähriger Tätigkeit bei dem Institut für Pflanzenschutzforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der ehemaligen DDR (AdL) durch einen Überleitungsvertrag in ein Arbeitsverhältnis zur Humboldt-Universität zu Berlin (HUB) gewechselt ist (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O, und vom 19. Juni 1997 - 6 AZR 140/96 - n.v.).

    Bei dem maschinenschriftlichen Zusatz im formularmäßigen Überleitungsvertrag handelt es sich um eine sog. nichttypische Erklärung, deren Auslegung in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O und Urteil vom 19. Juni 1997 - 6 AZR 140/96 - n.v.).

    Der Senat hat sich im Urteil vom 19. Juni 1997 (- 6 AZR 140/96 - n.v., zu II 2 b der Gründe) bei Prüfung der Auslegung eines maschinenschriftlichen Zusatzes in einem Überleitungsvertrag und unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 18. April 1996 (- 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O) angenommen, daß die Tarifvertragsparteien mit § 19 BAT-O und den Übergangsvorschriften eine Regelung über die Anrechnung als Beschäftigungszeit getroffen haben, die es - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - ausschließt, die Anerkennung von Betriebszugehörigkeitszeiten in Überleitungsverträgen nach dem AGB-DDR generell der Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach § 19 BAT-O gleichzusetzen.

  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 140/96

    Beschäftigungszeit: Errechnung - "anderer" Betrieb

    Zwar handelt es sich bei dem maschinenschriftlichen Zusatz im formularmäßigen Überleitungsvertrag um eine sog. nichttypische Erklärung, deren Auslegung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (ständige Rechtsprechung BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O ).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O ) ist der Umfang der mit einer Anerkennung einer Betriebszugehörigkeit bei dem früheren Arbeitgeber durch den Arbeitgeber, auf den ein Arbeitsverhältnis nach §§ 51, 53 AGB-DDR übergeleitet wurde, nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Überleitungsvertrages geltenden Rechtslage zu bestimmen.

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 164/99

    Zulage: persönliche kindergeldbezogene Zulage für nach dem 31.12.1999 geborene

    Der Überprüfung unterliegt bei Willenserklärungen allein, ob bei der Auslegung der Willenserklärung die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde oder ob das Landesarbeitsgericht eine gebotene Auslegung unterlassen hat ( ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139 [BAG 31.01.1996 - 2 AZR 68/95]; 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP BAT-O § 19 Nr. 12; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 73 Rn. 16 ).
  • LAG Berlin, 13.10.2000 - 2 Sa 1056/00

    Feststellungsinteresse für Antrag auf Festsetzung einer bestimmten

    a) Allerdings ist in der Rechtsprechung das Bestehen eines Feststellungsinteresses für eine Klage auf Feststellung, dass bestimmte Vordienstzeiten auf die Beschäftigungs- und Dienstzeit im Sinne der §§ 19 und 20 BAT anzurechnen seien, angenommen worden, wenn diese zuvor durch den Arbeitgeber festgesetzt worden seien (BAG AP Nr. 1 zu § 19 BAT mit zustimmender Anmerkung Spiertz; Thüringer LAG LAGE Nr. 8 zu § 256 ZPO , bestätigt durch BAG AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O , ohne dass dieses die Frage der Zulässigkeit der Feststellungsklage problematisiert).
  • LAG Sachsen, 20.03.2002 - 2 Sa 474/01

    Dienstzeitberechnung durch das vormalige Staatliche Schulamt Chemnitz/Bindung der

    Sämtliche Entscheidungen betreffen lediglich die Frage, ob eine Anerkennung oder Bestätigung von Vordienstzeiten vor Inkrafttreten des § 19 BAT-O nach dessen Inkrafttreten wirksam sein sollte; in einem Fall war sogar ein Vorbehalt des Inhalts erklärt worden, wonach eine neue tarifvertragliche Regelung abgewartet werden solle (vgl. die von der Beklagten angezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 08.04.1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O; vom 20.02.1997 - 6 AZR 713/95 -, AP Nr. 13 zu § 19 BAT-O; vom 19.06.1997 - 6 AZR 140/96 -, dokumentiert in JURIS).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.01.1997 - 8 Sa 816/95

    Tarifliche Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach § 19

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