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   BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95   

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BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95 (https://dejure.org/1996,690)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1996 - 6 AZR 632/95 (https://dejure.org/1996,690)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 (https://dejure.org/1996,690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-O, Übergangsvorschriften Nr. 4c, 4c letzter Satz; GG Art. 3 Abs. 1, TVG § 1
    Neue Bundesländer: Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 149
  • NZA 1997, 268
  • NJ 1996, 616
  • BB 1996, 2048
  • DB 1997, 434
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 911/93

    Postdienstzeit - Grundwehrdienst bei Grenztruppen der DDR

    Auszug aus BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95
    Letzteres gilt insbesondere bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen (BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die gilt nicht nur für die Tätigkeit bei den Grenztruppen (Buchst. a), wie der Senat bereits im Urteil vom 23. Juni 1994 (- 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden hat, sondern auch für Zeiten einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (Buchst. b) und bei Tätigkeiten, die aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen worden sind (Buchst. c).

  • BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 565/95

    Beschäftigungszeit - Schul- bzw. Bezirksschulinspektorin

    Auszug aus BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95
    Es ist nicht erforderlich, daß die besondere persönliche Systemnähe alleinige Ursache für die Übertragung der Tätigkeit war (im Anschluß an BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 565/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Tarifvertragsparteien fordern in Nr. 4 c der Übergangsvorschriften mit dem Merkmal der besonderen persönlichen Systemnähe eine hervorgehobene persönliche Identifizierung mit dem Staatsapparat der ehemaligen DDR, die zur Übertragung der Tätigkeit führte (vgl. BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 565/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90

    Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95
    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (BAGE 70, 62, 69 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Berlin, 09.02.1995 - 10 Sa 114/94

    Verfassungswidrigkeit der Übergangsvorschrift zu § 19 BAT-O Nr. 4b

    Auszug aus BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95
    Insoweit könnte ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in den Fällen begründet sein, in denen die Tätigkeit bei den Grenztruppen auf einer Einberufung zum Grundwehrdienst beruhte, da demgegenüber die Ableistung des Grundwehrdienstes bei der Nationalen Volksarmee keine Auswirkungen auf die davorliegende Beschäftigungszeit hat (vgl. LAG Berlin Urteil vom 9. Februar 1995 - 10 Sa 111/94 -, AuA 1995, 353).
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95
    Dieser wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAGE 67, 264, 272 = AP Nr. 9 zu § 63 BAT, zu II 5 a der Gründe).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Sie überschreiten den ihnen durch die Gewährleistung der Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 GG eröffneten normativen Gestaltungsspielraum, wenn die tarifliche Regelung in unzulässiger Weise in den Schutzbereich des Art. 12 GG (vgl. BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) eingreift oder gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) verstößt.

    Aufgabe der Gerichte ist es jedoch nicht zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die sachgerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben (BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.1998 - 1 Sa 525/96

    Auslegung eines Tarifvertrages; Anerkennung von Postdienstzeiten

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  • LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99

    Unterschrift der Richter/Verfassungsmäßigkeit eines tarifvertraglichen

    Bereits entschieden durch das Bundesarbeitsgericht (vom 30.05.1996 - 6 AZR 632/95 -, AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O ) ist, daß Nr. 4 c letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O , wonach Zeiten einer Tätigkeit von der Berücksichtigung als Beschäftigungszeit ausgeschlossen sind, die vor einer Tätigkeit zurückgelegt worden sind, die aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen worden ist, nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Die Ursache für die Nichtberücksichtigung der Tätigkeit als Beschäftigungszeit ist stets im Verhalten des Arbeitnehmers zu sehen, und zwar in seiner hervorgehobenen persönlichen Identifizierung mit dem Staatsapparat der DDR (vgl. - allerdings für die Vordienstzeiten - BAG vom 30.05.1996, aaO.).

    Es entzieht sich gerichtlicher Überprüfung, ob die Tarifvertragsparteien insoweit die sachgerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben (vgl. BAG vom 30.05.1996, aaO.).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 610/97

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst - Anrechnungsausschluß wegen besonderer

    Nicht erforderlich ist, daß die besondere persönliche Systemnähe alleinige Ursache für die Übertragung der Tätigkeit war, vielmehr genügt Mitursächlichkeit (Senatsurteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - BAGE 83, 149, 157).

    Diese tarifliche Bestimmung verstößt, soweit sie den Ausschluß von Vordienstzeiten in den Fällen der Übertragung einer Tätigkeit aufgrund besonderer persönlicher Systemnähe vorsieht, nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - BAGE 83, 149, 159).

  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Sie haben damit auch den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - BAGE 83, 149, 158, zu II 3 b der Gründe; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 5, zu II 2 a bb der Gründe; 29. Oktober 1998 - 6 AZR 241/97 - AP BAT-O § 27 Nr. 3, zu I 2 a der Gründe, mwN).
  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 194/98

    Beschäftigungszeit bei Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit bei dem

    Dies hat der Senat sowohl zu Nr. 4 letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O in Fällen der Übertragung einer Tätigkeit auf Grund besonderer persönlicher Systemnähe als auch zu Nr. 1 der Übergangsvorschriften zu § 16 TVAng-O entschieden (Senatsurteile 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - BAGE 83, 149, 158 f., zu II 3 b und c der Gründe; 29. Januar 1998 - 6 AZR 360/96 - BAGE 87, 377; - 6 AZR 507/96 - BAGE 88, 1, 8 f., zu III 2 und 3 der Gründe; 23. April 1998 - 6 AZR 548/96 - nv., zu 2 der Gründe).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf Abschn. II 3 der Gründe des Senatsurteils vom 30. Mai 1996 (- 6 AZR 632/95 - BAGE 83, 149) verwiesen.

    aus den Urteilen vom 30. Mai 1996 (- 6 AZR 632/95 - AP BAT-O § 19 Nr. 9) und vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 360/96 - BAGE 87, 377ff) hinsichtlich des Anrechnungsausschlusses in Bezug auf sog Vordienstzeiten.".

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Diese am Wortlaut der Tarifbestimmung orientierte Interpretation entspricht dem bei der Tarifauslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) zu berücksichtigenden, anhand des Gesamtzusammenhangs der tariflichen Normen zu ermittelnden Sinn und Zweck der Übergangsvorschrift Nr. 1 zu § 16 TV Ang-O. Die Tarifvertragsparteien haben in dieser Bestimmung Tätigkeiten, die den Anforderungen des öffentlichen Dienstes, wie er in einer demokratischen und rechtsstaatlichen Verwaltung verstanden wird, nicht gerecht wurden, von der Anrechnung als Beschäftigungszeit ausgenommen (Senatsurteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, zu II 3 c bb der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 495/96
    Die Bestimmung setzt eine hervorgehobene persönliche Identifizierung mit dem Staatsapparat der ehemaligen DDR voraus und verlangt, daß die besondere persönliche Systemnähe ursächlich für die Übertragung der Tätigkeit war (vgl. BAG Urteile vom 18. April 1996, BAGE 83, 21 = AP Nr. 7 zu § 19 BAT-O, und vom 30. Mai 1996, BAGE 83, 149 = AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O).

    Die besondere persönliche Systemnähe der Klägerin wird außerdem durch das Direktstudium an der Bezirksparteischule im Rahmen der marxistisch-leninistischen Ausbildung der Mitglieder und Kandidaten der SED bestätigt (vgl. BAGE 83, 149, 156 = AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, zu I 2 b der Gründe).

    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 30. Mai 1996 ( BAGE 83, 149, 158 f. = AP, aaO, zu II 3b und c der Gründe), auf das er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, im einzelnen begründet.

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 360/96

    Berechnung der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst bei Stasi-Kontakten

    Hinsichtlich des Leitsatzes 3. wird auf das Urteil des Senats vom 30. Mai 1996 (- 6 AZR 632/95 - AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, zu II 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) hingewiesen.

    Dies hat der Senat zu der gleichlautenden Regelung in Nr. 4 Buchst. c letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O in Fällen der Übertragung einer Tätigkeit aufgrund besonderer persönlicher Systemnähe im Urteil vom 30. Mai 1996 (- 6 AZR 632/95 - AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden.

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96

    Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten

    Dies hat der Senat zu der gleichlautenden Regelung in Nr. 4 Buchst. c letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O in Fällen der Übertragung einer Tätigkeit aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe im Urteil vom 30. Mai 1996 (- 6 AZR 632/95 - AP Nr. 9 zu § 19 BAT-O) und zur ebenfalls gleichlautenden Bestimmung in Nr. 1 letzter Satz der Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O hinsichtlich des Ausschlusses von Vordienstzeiten vor einer Tätigkeit für das MfS im Urteil vom 29. Januar 1998 (- 6 AZR 360/96 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden.
  • LAG Brandenburg, 18.12.1996 - 7 Sa 594/96

    Anspruch auf Feststellung der Eingruppierung in Vergütungsgruppe nach

  • BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 254/00

    Beschäftigungszeit einer Freundschaftspionierleiterin

  • LAG Hamburg, 31.01.2000 - 8 Sa 80/99

    Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes bei tariflichen

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
  • LAG Thüringen, 08.10.1997 - 4 Sa 432/95

    Beschäftigungszeiten: Begriff der "besonderen Systemnähe" i.S.d. § 19 BAT-O

  • LAG Thüringen, 08.09.1998 - 7 Sa 139/97
  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 241/97

    Tarifliche Grundvergütung nach Statuswechsel

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 248/99

    Postdienstzeit - Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96

    Postdienstzeit - Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit

  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 381/95

    Postdienstzeit eines Angestellten

  • LAG Hamburg, 20.08.2002 - 6 Sa 95/01

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Anforderungen an

  • BAG, 23.06.1999 - 10 AZR 640/98

    Zweijährige Bewährung im berufstheoretischen Unterricht an einer berufsbildenden

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 691/97

    Beschäftigungszeiten: Begriff der "besonderen Systemnähe" i.S.d. § 19 BAT-O

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 579/96

    Vorhandensein eines Tatbestands als Voraussetzung der revisionsrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2001 - 12 A 2446/98

    Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der Festsetzung eines

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 8 Sa 459/02

    Keine Anrechnung von DDR-Vordienstzeiten bei erfolgreichem Abschluss an der

  • LAG Sachsen, 17.12.1999 - 2 Sa 266/99

    Anrechnung von Vordienstzeiten auf die Beschäftigungszeit im Sinne des § 19 BAT-O

  • LAG Hamburg, 05.11.2001 - 7 Sa 59/99

    Abfindungsanspruch; Gruppenbildung im Rahmen einer Abfindungsregelung in einem

  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 548/96
  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 268/97
  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 423/96
  • LAG Nürnberg, 06.03.1997 - 1 Sa 725/96

    Beihilferechtliche Differenzierung zwischen BAT-Angestellten mit Ehepartner mit

  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 621/96

    Anspruch auf Abfindung bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 450/96
  • VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 372/17

    Beamtenversorgung; Ruhegehalt; Höchstbetragsausnahme; § 55 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • LAG Thüringen, 07.10.1996 - 8 Sa 551/95

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten

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