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   BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 644/84   

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BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 644/84 (https://dejure.org/1987,3395)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1987 - 6 AZR 644/84 (https://dejure.org/1987,3395)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 (https://dejure.org/1987,3395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Übernahme eines Auszubildenen bei der Bundesanstalt für Arbeit in das Angestelltenverhältnis im Falle von dessen Alkoholabhängigkeit - Pflicht eines Alkoholabhängigen zur Erstattung der Ausbildungskosten bei Nichtübernahme in das Angestelltenverhältnis - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 246
  • NZA 1987, 818
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 644/84
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, so weit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80]; 46, 308, 313 = AP Nr. 128 und 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; 46, 308, 313 = AP, aaO).

  • BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 523/75

    Ausbildungsverhältnis - Krankheit - Tarifliche Regelbarkeit - Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 644/84
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. Januar 1977 - 3 AZR 523/75 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Ausbildungsverhältnis), nach erfolgreichem Abschluß der Prüfung gehe das Ausbildungsverhältnis automatisch in ein Arbeitsverhältnis über, zu folgen ist.

    Bereits der Dritte Senat (Urteil vom 20. Januar 1977, aaO) hat zu § 17 Abs. 2 TV-Beratungsanwärter ausgeführt, die Kündigung unterliege im Einzelfall der gerichtlichen Überprüfung.

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 644/84
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; 46, 308, 313 = AP, aaO).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 644/84
    Das Landesarbeitsgericht hat damit eine angebliche individuelle, nicht typische Vereinbarung bewertet, die nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung unterliegt, nämlich ob das Landesarbeitsgericht die Auslegungsgrundsätze eingehalten, den gesamten Sachverhalt berücksichtigt und Denkgesetze und Erfahrungsregeln beachtet hat (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 644/84
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, so weit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80]; 46, 308, 313 = AP Nr. 128 und 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 295/89

    Schichtzulage

    Unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifauslegung (vgl. hierzu BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 55, 246, 251 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Ausbildungsverhältnis) ist unter Schichtplan die in der Regel schriftliche Weisung des Arbeitgebers über Beginn und Ende der individuellen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu verstehen.
  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 525/84

    Anforderungen an die Berechnung des Aufschlags zur Urlaubsvergütung gemäß § 47

    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14 sowie aus jüngerer Zeit Senatsurteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308, 316 = AP, aaO; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 -).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Im Zweifel ist der Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, aaO; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 46, 308, aaO).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 301/08

    Vergütung der Beratungsanwärter des Prüfungsjahrgangs 2006 der Bundesagentur für

    Ferner konnten die Beratungsanwärter aufgrund der Regelung des § 17 TV-Beratungsanwärter erwarten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bei Fehlen gewichtiger Gründe, die einer Beschäftigung als Berater entgegenstünden, in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden (vgl. zu der insoweit verbleibenden Entscheidungsfreiheit der Beklagten Senat 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 - BAGE 55, 246).
  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, aaO; Urteil des Senats vom 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
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