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   BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 644/99   

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https://dejure.org/2001,4427
BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 644/99 (https://dejure.org/2001,4427)
BAG, Entscheidung vom 29.03.2001 - 6 AZR 644/99 (https://dejure.org/2001,4427)
BAG, Entscheidung vom 29. März 2001 - 6 AZR 644/99 (https://dejure.org/2001,4427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Normalvertrag Chor vom 11. Mai 1979 (NV Chor) § 4; ; Normalvertrag Chor vom 11. Mai 1979 (NV Chor) § 11 Abs. 2 Buchst. b; ; Normalvertrag Chor vom 11. Mai 1979 (NV Chor) § 11 Protokollnotiz Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Opernchormitglied - Tanzleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1388
  • BB 2002, 312
  • ZUM 2002, 244
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.05.1986 - 4 AZR 594/84

    Anspruch einer Chorsängerin auf Sondervergütung für die Erbringung von

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 644/99
    Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 28. Mai 1986 ( - 4 AZR 594/84 - AP BGB § 611 Bühnenengagementvertrag Nr. 24).

    Die Klägerin hat - auch unter Hinweis auf den Schiedsspruch des Bühnenschiedsgerichts für Opernchöre in Köln im parallel gelagerten Verfahren BSchG C 10/97 - geltend gemacht, das Bühnenoberschiedsgericht Hamburg habe die Protokollnotiz Nr. 2 zu § 11 NV Chor falsch ausgelegt; zutreffend sei die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 28. Mai 1986 (- 4 AZR 594/84 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 24) vorgenommene Auslegung.

    Das Bühnenoberschiedsgericht hat den Begriff der gegenüber der Chorleistung "anderen Individualität" der darstellerischen Tätigkeit iSd. Protokollnotiz Nr. 2 Buchst. c zu § 11 NV Chor (im folgenden: PN Nr. 2) unter Bezugnahme auf den Schiedsspruch des Bühnenoberschiedsgerichts vom 3. Mai 1952 und eine Anmerkung von Schimana zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 1986 (- 4 AZR 594/84 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 24) unter der Voraussetzung bejaht, daß die vom Regisseur beabsichtigte künstlerische Mitwirkung auf tänzerischen Aktionen beruht, die eine erhebliche körperliche Anstrengung für ein Opernchormitglied mit sich bringen.

    Insoweit sind Tätigkeiten während der Gesangs- oder Sprechchorleistung selbst gemeint (BAG 28. Mai 1986 - 4 AZR 594/84 - aaO; Ramdohr/Crisolli Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst Stand Dezember 2000 § 11 NV Chor Anm. 7; Bolwin/Sponer Bühnentarifrecht Stand Januar 2001 § 11 NV Chor Rn. 23).

    Die anschließenden Buchst. b und c betreffen darstellerische Leistungen außerhalb der eigentlichen Chorleistung (BAG 28. Mai 1986 - 4 AZR 594/84 - aaO; Ramdohr/Crisolli aaO; Bolwin/Sponer aaO Rn. 24 u. 25).

    Im Buchst. b geht es um die sonstige Ausgestaltung, wie sie der Urheber oder Bearbeiter vorgeschrieben hat, in Buchst. c ist die vom Intendanten oder Regisseur vorgesehene Ausgestaltung gemeint (BAG 28. Mai 1986 - 4 AZR 594/84 - aaO), nach dessen Absichten es sich im wesentlichen auch richtet, ob die verlangte darstellerische Tätigkeit zur künstlerischen Ausgestaltung des Werkes notwendig ist (vgl. Ramdohr/Crisolli aaO).

    Hinsichtlich dieses Merkmals hat der Vierte Senat (28. Mai 1986 - 4 AZR 594/84 - aaO) angenommen, nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang seien darunter solche darstellerischen Tätigkeiten zu verstehen, die sonst nur Schauspielern oder Ballett-Tänzern vorbehalten seien; die tänzerische Darbietung müsse als berufsmäßige Leistung eines ausgebildeten Balltett-Tänzers erscheinen.

    b) Die Tarifvertragsparteien haben im Anschluß an die Entscheidung des Vierten Senats vom 28. Mai 1986 (- 4 AZR 594/84 - aaO) den NV Chor mehrfach geändert - zuletzt vor der Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts, wie von ihm selbst angeführt, am 15. März 1992 -, ohne allerdings die PN Nr. 2 anders zu fassen.

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 644/99
    Er muß vielmehr damit rechnen, daß eine fehlerhafte Rechtsanwendung korrigiert wird (vgl. nur BAG 18. Januar 1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25 = EzA BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 5).
  • LAG Köln, 10.09.1999 - 12 Sa 646/99

    Anspruch auf besonderer Vergütung für Tanzleistungen in einer Inszenierung von

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 644/99
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. September 1999 - 12 Sa 646/99 - wird zurückgewiesen.
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