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   BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98   

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BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98 (https://dejure.org/2000,2448)
BAG, Entscheidung vom 30.03.2000 - 6 AZR 645/98 (https://dejure.org/2000,2448)
BAG, Entscheidung vom 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 (https://dejure.org/2000,2448)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale Sicherung - (TV S... ozSich) § 2; ; Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale Sicherung - (TV SozSich) § 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; SGB VI § 36; ; SGB VI § 37; ; SGB VI § 38; ; SGB VI § 39; ; SGB VI § 41 Abs. 4; ; EGV Art. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag vom 31. 8. 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) §§ 2, 4; GG Art. ... 3 Abs. 1; SGB VI §§ 36, 37, 38, 39, 41 Abs. 4; EGV Art. 6 Satz 1
    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe: Ausschluss bei vorgezogenem Altersruhegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 368
  • DB 2001, 1315
  • NZA-RR 2001, 203
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 215/96

    Abfindung - Verringerung wegen gesetzlicher Rente

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    Auf diesen Zeitpunkt kommt es für die Anwendung des § 2 Ziff. 2 d TV SozSich an (vgl. Senat 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - aaO; 20. November 1997 - 6 AZR 215/96 - AP ZPO § 551 Nr. 47 = EzA ZPO § 551 Nr. 5).

    Der erkennende Senat hat zu § 2 Abs. 7 des Tarifvertrags zur Sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 (TV Soziale Absicherung), wonach ein Anspruch auf Abfindung sich verringert bzw. entfällt, wenn ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Altersversicherung entsteht, mehrfach entschieden, daß sich sowohl ein Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit als auch ein Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld für Frauen auf den Abfindungsanspruch auswirkt (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 272/97 - nv.; 16. Juli 1998 - 6 AZR 647/98 - nv.; 20. November 1997 - 6 AZR 215/96 - AP ZPO § 551 Nr. 47 = EzA ZPO § 551 Nr. 5; 20. März 1997 - 6 AZR 732/95 - nv.; 30. Januar 1997 - 6 AZR 695/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DDR Nr. 31 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 6).

  • BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98

    Verbot der sachfremden Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer oder

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    Diese gesetzliche Regelung schützt nur vor einer Kündigung wegen Erreichens des Rentenalters, schließt aber die Berücksichtigung des Rentenbezugs bei der Bemessung der wirtschaftlichen Nachteile, die durch eine aus anderen Gründen gerechtfertigte Kündigung entstehen, nicht aus (BAG 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - nv.; 27. Oktober 1987 - 1 ABR 9/86 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 41 zu der entsprechenden Regelung im damals geltenden Art. 6 § 5 Abs. 1 Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972).

    Auch bei der Nachprüfung von Sozialplänen duldet das Bundesarbeitsgericht, daß die Arbeitnehmer, die ein vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können, grundsätzlich von vereinbarten Leistungen ausgeschlossen werden können (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 45 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 43; 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86; 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - nv.; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - nv.).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 926/94

    Abfindungsanspruch - Verringerung - Verfall

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    Im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist zwischen dem Stammrecht (Grundanspruch, Gesamtanspruch) und dem Recht auf die jeweils fällig werdenden Einzelleistungen zu unterscheiden (Senat 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158, 162 mwN).

    Auf diesen Zeitpunkt kommt es für die Anwendung des § 2 Ziff. 2 d TV SozSich an (vgl. Senat 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - aaO; 20. November 1997 - 6 AZR 215/96 - AP ZPO § 551 Nr. 47 = EzA ZPO § 551 Nr. 5).

  • LAG Hamm, 09.04.1998 - 16 Sa 726/96

    Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (ziviler Bediensteter bei den

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    6 AZR 645/98 16 Sa 726/96.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. April 1998 - 16 Sa 726/96 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung von 16.368,00 DM nebst Zinsen verurteilt wurde.

  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden; tarifliche Regelungen sind von den Gerichten für Arbeitssachen daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen Grundrechte verstoßen und damit gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BAG 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137; 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264).

    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264, 272).

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    Es war vor der Gesetzesänderung als von dem Berücksichtigungsverbot erfaßtes Arbeitsentgelt angesehen worden (st. Rspr., vgl. nur BAG 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - BAGE 40, 355 mwN).

    Heute vertritt die hM jedoch zu Recht die Auffassung, es sei kein Arbeitsentgelt aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis und daher nicht mehr von dem Berücksichtigungsverbot des § 45 SchwbG betroffen (BAG 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - aaO; 27. November 1986 - 6 AZR 558/84 - BAGE 53, 371; Dörner SchwbG Stand Januar 2000 § 45 Anm. II 2 c; Neumann/Pahlen SchwbG 9. Aufl. § 45 Rn. 4; Cramer SchwbG 4. Aufl. § 45 Rn. 5; aA Großmann in Großmann/Schimanski/Dopatka/Spiolek/Steinbrück GK-SchwbG 2. Aufl. § 45 Rn. 19 ff.).

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    Auch bei der Nachprüfung von Sozialplänen duldet das Bundesarbeitsgericht, daß die Arbeitnehmer, die ein vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können, grundsätzlich von vereinbarten Leistungen ausgeschlossen werden können (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 45 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 43; 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86; 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - nv.; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - nv.).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    Auch bei der Nachprüfung von Sozialplänen duldet das Bundesarbeitsgericht, daß die Arbeitnehmer, die ein vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können, grundsätzlich von vereinbarten Leistungen ausgeschlossen werden können (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 45 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 43; 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86; 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - nv.; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - nv.).
  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 272/97
    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    Der erkennende Senat hat zu § 2 Abs. 7 des Tarifvertrags zur Sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 (TV Soziale Absicherung), wonach ein Anspruch auf Abfindung sich verringert bzw. entfällt, wenn ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Altersversicherung entsteht, mehrfach entschieden, daß sich sowohl ein Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit als auch ein Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld für Frauen auf den Abfindungsanspruch auswirkt (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 272/97 - nv.; 16. Juli 1998 - 6 AZR 647/98 - nv.; 20. November 1997 - 6 AZR 215/96 - AP ZPO § 551 Nr. 47 = EzA ZPO § 551 Nr. 5; 20. März 1997 - 6 AZR 732/95 - nv.; 30. Januar 1997 - 6 AZR 695/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DDR Nr. 31 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 6).
  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 732/95

    Verringerung des Abfindungsanspruchs wegen Entstehung eines Anspruchs auf

    Auszug aus BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98
    Der erkennende Senat hat zu § 2 Abs. 7 des Tarifvertrags zur Sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 (TV Soziale Absicherung), wonach ein Anspruch auf Abfindung sich verringert bzw. entfällt, wenn ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Altersversicherung entsteht, mehrfach entschieden, daß sich sowohl ein Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit als auch ein Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld für Frauen auf den Abfindungsanspruch auswirkt (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 272/97 - nv.; 16. Juli 1998 - 6 AZR 647/98 - nv.; 20. November 1997 - 6 AZR 215/96 - AP ZPO § 551 Nr. 47 = EzA ZPO § 551 Nr. 5; 20. März 1997 - 6 AZR 732/95 - nv.; 30. Januar 1997 - 6 AZR 695/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DDR Nr. 31 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 6).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 695/95

    Abfindungsanspruch - Verringerung wegen Rente

  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 647/98
  • BAG, 27.11.1986 - 6 AZR 558/84

    Anrechnung von Rente auf tarifliches Übergangsgeld

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 911/93

    Postdienstzeit - Grundwehrdienst bei Grenztruppen der DDR

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

  • BAG, 27.10.1987 - 1 ABR 9/86

    Überprüfung eines Sozialplans

  • BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75

    Anspruch auf Übergangsgeld - Vollbeschäftigung bei Ausscheiden -

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    einer der Altersrenten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden können (vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - Rn. 26; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Dieser Zeitpunkt ist auch nach dem Wortlaut des § 8 Nr. 1 Buchst. c TV SozSich maßgeblich; es ist nicht entscheidend, ob der Berechtigte das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch nimmt oder wenigstens beantragt hat (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7; 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158, 162).

    Die Tarifvertragsparteien waren sich bewusst, dass der Bezug einer Altersrente stets mit einer Absenkung des Einkommens verbunden ist (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 289/02 - 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - aaO; 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - aaO).

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente auf Grund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht, ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 289/02 - 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7; 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158, 162 f.).

    Nach ihrem Zweck soll die Überbrückungsbeihilfe nur solange gewährt werden, wie sie für eine Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in den Arbeitsprozess notwendig ist (vgl. BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7; 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - aaO).

    Die Überbrückungsbeihilfe soll nach ihrem Zweck nur solange gewährt werden, wie sie für eine Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess notwendig ist (vgl. BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7 mwN).

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

    Der Senat hat ferner entschieden, dass die Überbrückungsbeihilfe bereits dann nicht mehr zu zahlen ist, wenn lediglich die Möglichkeit des Bezugs der vorzeitigen Altersrente besteht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer die Rente tatsächlich erhält oder beantragt hat (18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .

    Eine unmittelbare Diskriminierung scheidet damit aus (vgl. bereits BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c cc der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7; Wißmann RdA 2011, 181, 187) .

    Dafür werden für einen Übergangszeitraum die Gesamteinkünfte nach einer Bemessungsgrundlage gewährleistet, die auf die tarifliche Grundvergütung Bezug nimmt (BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 12, BAGE 118, 196; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c bb der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .

    Sie durften im Hinblick auf die Tarifautonomie, die auch im Unionsrecht Anerkennung gefunden hat und bei dessen Anwendung zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 - [Hennigs] Rn. 65, 92; ausführlich BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09 - Rn. 47 ff.) , dabei an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7) .

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Daher entfällt mit dem frühestmöglichen Rentenbezug das Bedürfnis für die Überbrückungsbeihilfe, deren Zweck nicht die Ergänzung einer als unzureichend empfundenen gesetzlichen Altersrente ist (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c bb der Gründe) .

    Die Tarifvertragsparteien durften im Hinblick auf die Tarifautonomie dabei an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 16, BAGE 139, 226; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe) .

    Der Ausgleich solcher finanzieller Einbußen und Härten ist nicht Gegenstand des Regelungsplans der Tarifvertragsparteien des TV SozSich (vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZR 397/15 - Rn. 16; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11) , die mit der Überbrückungsbeihilfe den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers lediglich befristet bis zum frühestmöglichen Bezug einer vorgezogenen Altersrente sichern wollten (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c bb der Gründe) .

    Wird das Existenzminimum oder das Niveau der Grundsicherung durch die Summe aus (Teil-)Rente und etwaigem Hinzuverdienst nicht erreicht, ist diese Unterversorgung des rentenberechtigten früheren Arbeitnehmers nicht durch die Fortzahlung der Überbrückungsbeihilfe, sondern mit anderen sozialversicherungsrechtlichen Mitteln auszugleichen (vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZR 397/15 - Rn. 25; 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 12, aaO; so schon zu § 2 Ziff. 2 Buchst. d TV SozSich BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe) .

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

    Daher entfällt mit dem frühestmöglichen Rentenbezug das Bedürfnis für die Überbrückungsbeihilfe, deren Zweck nicht die Ergänzung einer als unzureichend empfundenen gesetzlichen Altersrente ist (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c bb der Gründe) .

    Die Tarifvertragsparteien durften im Hinblick auf die Tarifautonomie dabei an die bloße Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen, ohne im Einzelfall darauf abstellen zu müssen, ob die zu erwartende Rente tatsächlich die Aufrechterhaltung des Lebensstandards gewährleistet (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 16, BAGE 139, 226; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe) .

    Der Ausgleich solcher finanzieller Einbußen und Härten ist nicht Gegenstand des Regelungsplans der Tarifvertragsparteien des TV SozSich (vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZR 397/15 - Rn. 16; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11) , die mit der Überbrückungsbeihilfe den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers lediglich befristet bis zum frühestmöglichen Bezug einer vorgezogenen Altersrente sichern wollten (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 11; 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c bb der Gründe) .

    Wird das Existenzminimum oder das Niveau der Grundsicherung durch die Summe aus (Teil-)Rente und etwaigem Hinzuverdienst nicht erreicht, ist diese Unterversorgung des rentenberechtigten früheren Arbeitnehmers nicht durch die Fortzahlung der Überbrückungsbeihilfe, sondern mit anderen sozialversicherungsrechtlichen Mitteln auszugleichen (vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZR 397/15 - Rn. 25; 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 12, aaO; so schon zu § 2 Ziff. 2 Buchst. d TV SozSich BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - zu II 3 c dd der Gründe) .

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 853/10

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG, a.a.O.; ebenso: BAG, 10.07.2003, 6 AZR 289/02, - nicht amtlich veröffentlicht - juris; BAG, 30.03.2000, 6 AZR 645/98, AP Nr. 33 zu § 4 TVG, Rationalisierungsschutz = NZA-RR 2001, S. 203).

    59 bb) Diese nach gefestigter Rechtsprechung des BAG mehrfach bestätigte Auslegung des § 2 Nr. 2 d) TV SozSich gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Eigenschaft als Schwerbehinderter Anspruch auf Bezug vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund seiner Eigenschaft als Schwerbehinderter besitzt (so bereits BAG, 30.03.2000, a.a.O.).

    Erforderlich ist, dass sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BAG, 30.03.2000, a.a.O.).

    Nach ihrem Zweck soll die Überbrückungsbeihilfe nur so lange gewährt werden, wie sie für eine Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in den Arbeitsprozess notwendig ist (BAG, 30.03.2000, a.a.O.; BAG, 18.05.2006, a.a.O.).

    Die Frage, ob § 2 Nr. 2 d) TV SozSich eine mittelbare Diskriminierung Schwerbehinderter beinhalten kann, war ebenfalls Gegenstand der zitierten Entscheidung des BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 645/98.

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 854/10

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG, a.a.O.; ebenso: BAG, 10.07.2003, 6 AZR 289/02, - nicht amtlich veröffentlicht - juris; BAG, 30.03.2000, 6 AZR 645/98, AP Nr. 33 zu § 4 TVG, Rationalisierungsschutz = NZA-RR 2001, S. 203).

    bb) Diese nach gefestigter Rechtsprechung des BAG mehrfach bestätigte Auslegung des § 2 Nr. 2 d) TV SozSich gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Eigenschaft als Schwerbehinderter Anspruch auf Bezug vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund seiner Eigenschaft als Schwerbehinderter besitzt (so bereits BAG, 30.03.2000, a.a.O.).

    Erforderlich ist, dass sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BAG, 30.03.2000, a.a.O.).

    Nach ihrem Zweck soll die Überbrückungsbeihilfe nur so lange gewährt werden, wie sie für eine Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in den Arbeitsprozess notwendig ist (BAG, 30.03.2000, a.a.O.; BAG, 18.05.2006, a.a.O.).

    Die Frage, ob § 2 Nr. 2 d) TV SozSich eine mittelbare Diskriminierung Schwerbehinderter beinhalten kann, war ebenfalls Gegenstand der zitierten Entscheidung des BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 645/98.

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 855/10

    Tatsächliche Beantragung der Rente ist für den Anspruch auf eine

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG, aaO.; ebenso: BAG, 10.07.2003, 6 AZR 289/02 , - nicht amtlich veröffentlicht - juris; BAG, 30.03.2000, 6 AZR 645/98 , AP Nr. 33 zu § 4 TVG, Rationalisierungsschutz = NZA-RR 2001, S. 203 [BAG 30.03.2000 - 6 AZR 645/98] ).

    bb) Diese nach gefestigter Rechtsprechung des BAG mehrfach bestätigte Auslegung des § 2 Nr. 2 d) TV SozSich gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Eigenschaft als Schwerbehinderter Anspruch auf Bezug vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund seiner Eigenschaft als Schwerbehinderter besitzt (so bereits BAG, 30.03.2000, aaO.).

    Erforderlich ist, dass sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BAG, 30.03.2000, aaO.).

    Nach ihrem Zweck soll die Überbrückungsbeihilfe nur so lange gewährt werden, wie sie für eine Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in den Arbeitsprozess notwendig ist (BAG, 30.03.2000, aaO.; BAG, 18.05.2006, aaO.).

    Die Frage, ob § 2 Nr. 2 d) TV SozSich eine mittelbare Diskriminierung Schwerbehinderter beinhalten kann, war ebenfalls Gegenstand der zitierten Entscheidung des BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 645/98 .

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    So ist es in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in gleicher Weise anerkannt, dass Sozialplan- und ähnliche Leistungen, die Risiken eines Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt abdecken sollen, zulässigerweise dann entfallen können, wenn der ehemalige Arbeitnehmer zum Bezug einer Altersrente berechtigt ist (20. November 1997 - 6 AZR 215/96 - AP ZPO § 551 Nr. 47; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86; ebenso bei einer Überbrückungsbeihilfe zur Unterstützung der Arbeitssuche 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7).
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 289/02

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

    § 8 Nr. 1 Buchst. c TV SozSich knüpft für den Ausschluß des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe an diese gesetzlichen Tatbestände an (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZN 462/02 - zu II 2 der Gründe).

    Dabei waren sich die Tarifvertragsparteien bewußt, daß der Bezug einer Altersrente stets mit einer Absenkung des Einkommens verbunden ist (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZN 462/02 - zu II 2 der Gründe).

    Sie bezweckt nicht, eine nach der Beendigung des Erwerbslebens zustehende und als unzureichend empfundene Altersrente zu ergänzen (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7, zu II 3 c bb der Gründe).

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente mit oder ohne Rentenminderung nicht besteht, ist eine daraus entstehende Härte anders auszugleichen als durch die tarifliche Überbrückungsbeihilfe (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - aaO, zu II 3 c bb der Gründe).

  • BAG, 06.12.2017 - 10 AZR 575/16

    Sonderzahlung - Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes - Vertrauensschutz

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03

    Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 383/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 10 Sa 945/04

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe bei Erfüllen der Voraussetzungen

  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 561/08

    Abfindung bei Rentenberechtigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2001 - 6 Sa 618/01

    Einstellung der Überbrückungsbeihilfen bei Möglichkeit der Rentenbeziehung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07

    Sozialplan; Diskriminierung rentennaher Arbeitnehmer durch Abfindungsregelung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit

  • LAG Berlin, 08.01.2002 - 3 Sa 1694/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage; "Zusätzliche

  • LAG Hamm, 31.01.2018 - 4 Sa 1192/17

    Voraussetzungen und Funktion des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach dem

  • LAG Hessen, 25.07.2002 - 9 Sa 995/01

    Klage eines Arbeitnehmers (Außendiensttechniker) auf Zahlung eines

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