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   BAG, 09.01.1979 - 6 AZR 647/77   

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https://dejure.org/1979,2885
BAG, 09.01.1979 - 6 AZR 647/77 (https://dejure.org/1979,2885)
BAG, Entscheidung vom 09.01.1979 - 6 AZR 647/77 (https://dejure.org/1979,2885)
BAG, Entscheidung vom 09. Januar 1979 - 6 AZR 647/77 (https://dejure.org/1979,2885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - Kündigungsschutzprozeß - Verzugszeit - Nachzuzahlendes Arbeitsentgelt - Urlaubsanspruch - Urlaubsverlangen - Nutzung zu Erholungszwecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1979, 1138
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 545/59

    Annahmeverzug bei unrechtmäßiger Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.01.1979 - 6 AZR 647/77
    Die Erhebung der Kündigungsschutzklage setzt den die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ablehnenden Arbeitgeber in Annahmeverzug (BAG 10, 202 = AP Nr. 18 zu § 615 BGB).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gebietet nicht, dass das Urlaubsentgelt schon vor dem Urlaubsbeginn ausgezahlt werden muss (vgl. zur alten Rspr. BAG 9. Januar 1979 - 6 AZR 647/77 -) .
  • LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 763/12

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Freistellung des Arbeitnehmers unter

    Noch im Urteil vom 09.01.1979 (6 AZR 647/77, juris Rn. 8, DB 1979, 1138) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Urlaub im gesetzlichen Sinne nur vorliege, wenn der Arbeitnehmer Freizeit und Urlaubsentgelt erhalte; letzteres sei nach der unabdingbaren Vorschrift des § 11 Abs. 2 BUrlG vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 Sa 1866/12

    Fristlose Kündigung und Urlaubsgewährung

    1.Nach einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitnehmer sich nicht darum bemühen, Urlaub zu erhalten (Anschluss an BAG 09.01.1979 - 6 AZR 647/77, DB 1979, 1138).

    Die Arbeitgeberin hätte ein solches Verlangen aufgrund der Kündigung abgelehnt (so noch BAG 09.01.1979 - 6 AZR 647/77, DB 1979, 1138 Rn. 8).

  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    9. Januar 1979 - 6 AZR 647/77 - (AP Nr. 4 zu 9 1 EUrüG) fest, daß ein Arbeitnehmer sich bis zurr.

    c) Soweit der Senat in der Entscheidung vom 9. Januar 1979 (- 6 AZR 647/77 -, AP Nr. 4 zu § 1 BUrlG) die Auffassung vertreten hat, ein Arbeitnehmer brauche sich bis zum Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens nicht darum zu bemühen, Urlaubsfrei zeit zu erhalten, und mit dieser Begründung den Weiterbestand eines Urlaubsanspruchs angenommen hat, hält der erkennende Senat daran nicht fest.

  • LAG Köln, 16.03.1994 - 2 Sa 1/94

    Urlaubsanspruch; Urlaubsentgelt; Arbeitnehmer; Kündigung; Freizeit

    Urlaub ohne Fortzahlung des Arbeitsverdienstes ist kein Erholungsurlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (Stahlhacke/Bachmann/ Bleistein/Berscheid, a. a. 0., § 1 Rdanm.~4 und § 11 Rdanm. 1; Dersch-Neumann, Bundesurlaubsgesetz, 7. Auflage, § 1 Rd. 69; BAG, Urteil vom 09.01.1979 - 6 AZR 647/77 -, EzA, BUrlG § 7 Nr. 21; BAG, Urteil vom 25.02.1988 - 8 AZR 596/85 -, EzA, BUrlG § 8 Nr. 2).

    Der fristlos kündigende Arbeitgeber kann die Abwicklung noch nicht erledigter Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers rechtswirksam erreichen, indem er den Kündigungstermin entsprechend der noch offenen Urlaubsdauer hinausschiebt und in diesem zeitlichen Umfang unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts Urlaub gewährt (BAG, Urteil vom 09.01.1979 - 6 AZR 647/77 -, a-.- a. 0.).

  • LAG Düsseldorf, 01.09.1997 - 18 Sa 846/97

    Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

    aa) Das Bundesarbeitsgericht ist früher davon ausgegangen, daß Urlaub im gesetzlichen Sinne nur vorliege, wenn der Arbeitnehmer Freizeit und Urlaubsentgelt erhalte (so noch BAG, Urteil vom 09.11.1979 - 6 AZR 647/77 - AP Nr. 4 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Damit hat er jedoch nicht zugleich auch Urlaubsansprüche für das Urlaubsjahr 1982 im Sinne jener Tarifnorm geltend gemacht (Urteil des Sechsten Senats vom 1. Dezember 1983 - 8 AZR 299/80 - BAG 44, 278 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Vgl. Urteile vom 9. Januar 1979 - 6 AZR 647/77 - AP Nr. 4 zu $ 1 BUrlG sowie vom 13. Februar 1 9 7 9 - 6 AZR 1108/77 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 323/82

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Anspruch auf Rückzahlung einer

    Soweit der Sechste Senat demgegenüber in seiner Entscheidung vom 9. Januar 1979 - 6 AZR 647/77 - AP Nr. 4 zu § 1 BUrlG, die Auffassung vertreten hatte, der Arbeitnehmer brauche sich bis zum Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens nicht darum zu bemühen, Urlaubsfreizeit zu erhalten, hat er diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 1. Dezember 1983 wieder aufgegeben.
  • LAG Düsseldorf, 01.09.1997 - 18 (3) Sa 847/97

    Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

    aa) Das Bundesarbeitsgericht ist früher davon ausgegangen, daß Urlaub im gesetzlichen Sinne nur vorliege, wenn der Arbeitnehmer Freizeit und Urlaubsentgelt erhalte (so noch BAG, Urteil vom 09.11.1979 - 6 AZR 647/77 - AP Nr. 4 zu § 1 BUrlG).
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