Rechtsprechung
BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,18652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55
Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter - …
Auszug aus BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
Die Beklagte ist zwar beweisbelastet für alle Einzelheiten ihres Parteivorbringens, aus dem sich eine Vertragswidrigkeit und damit die Rechtfertigung ihrer Kündigung er geben könnte (vgl. insbesondere BAG 2, 333 E339 ] = AP Nr. 8 zu § 626 BGB und wegen der Verteilung der Darlegungslast und des substantiierten Bestreitens und Vorbringens, nach dem sich der Vortrag der Gegenseite dann auszurichten hat AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 unter III 1 c), cc) der Gründe). - BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54
Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober …
Auszug aus BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägun auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und diese vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAG 2, 175 E 182 ] = AP Nr. 1 zu 6. - BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57
Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin - …
Auszug aus BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
Streitgegenstand bei einer Kündigungsschutzklage ist nämlich die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis aus Anlaß einer ganz bestimmten Kündigung zu dem von der Kündigung gewollten Termin aufgelöst worden ist oder nicht (BAG 7, 36 = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG und BAG 7, 51 = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG).
- BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58
Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
Streitgegenstand bei einer Kündigungsschutzklage ist nämlich die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis aus Anlaß einer ganz bestimmten Kündigung zu dem von der Kündigung gewollten Termin aufgelöst worden ist oder nicht (BAG 7, 36 = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG und BAG 7, 51 = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG). - BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71
Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
207 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB). - BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58
Fristlose Kündigung von Dienstverträgen
Auszug aus BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
207 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB). - BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71
Kündigung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
Insoweit hätte das Landesarbeitsgericht die Geschäftspraktiken des Klägers im Zusammenhang mit dem Marienkrankenhaus unterstützend heranziehen können (vgl. BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Nur wenn das der Fall gewesen wäre, könnte die streitbefangene Kündigung wegen der Verletzung der Pflichten der Beklagten aus § 102 BetrVG unwirksam sein (vgl. BAG 8. Januar 1980 - 6 AZR 659/77 - zu II 1 der Gründe) .